Zahnzusatzversicherung

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen seit Jahren mit sinkenden Leistungen und höheren Selbstbeteiligungen leben. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und des Zahnersatzes. Ein Ausgleich der Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich nur durch eine private Zahnzusatzversicherung erreichen.

Die größte Lücke ist bei der Zahnersatzversorgung zu schließen. Durch die Regelversorgung wird oft nur noch ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten abgedeckt. Diese Regelversorgung bedeutet, dass anhand der fehlenden und zu ersetzenden Zähne ein pauschaler Betrag als Festzuschuss festgesetzt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Versorgung mit Brücken, Kronen, Geschieben oder Implantaten vorgesehen ist.

Beispiel: Zahnersatzkosten gesetzlich Versicherter mit und ohne privater Zahnzusatzversicherung
Zahnersatzversorgung durch Brücke (Regelversorgung) Brücke (hochwertige Ausführung) Implantat
Gesamtkosten 800 € 1100 € 1600
Festzuschuss GKV 400 € 400 € 400 €
Ihre Kosten ohne DentalPro Z100 400 € 700 € 1200 €
Ihre Ersparnis mit DentalPro Z100 400 € 480 € 880 €
Ihre Kosten mit DentalPro Z100 --- 220 € 320 €

  Beispiel: 25 Jahre alter Mann gesetzlich Versichert
Anbieter Tarif Zahn-behandlung Zahnersatz Inlays Kiefer-
orthopädie
monatlicher Beitrag Zum Anbieter
Arag DentalPro Z70 keine 70 % 70 % 70 % 9,63 € mtl. Zum Tarif
Arag DentalPro Z100 100 % 80 -100 % 80 % 80 % 15,94 € mtl. Zum Tarif
Barmenia ZG keine 85 % 85 % keine 13,80 € mtl. Zum Tarif
Arag Z100 Tarif
- 100 % Zahnbehandlung inkl.
professionelle Reinigung
- 80 - 100 % Zahnersatz
- 80 % Inlays
- 80 % Kieferorthopädie
Zum Tarif
Barmenia Finanztest Barmenia ZG Tarif
- 85 % Zahnersatz
- 85 % Inlays
Zum Tarif

Diese Regelversorgung wird mit einem Betrag in Höhe von 50 Prozent bezuschusst. Der Zuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn nach dem Gebisszustand erkennbar ist, dass der Versicherte eine regelmäßige Zahnpflege betrieben hat. Außerdem muss er in den letzten fünf Jahren mindestens einmal bei der zahnärztlichen Nachuntersuchung gewesen sein.

Eine weitere Erhöhung von 10 Prozent gibt es, wenn man in den letzten 10 Jahren jährlich bei der Zahnuntersuchung gewesen ist. Hat man einmal diese Untersuchung versäumt, fällt diese Erhöhung weg.

In der privaten Zahnzusatzversicherung gibt es diese Einschränkungen nicht. Hier wird gezahlt, wenn Zahnersatzkosten angefallen sind. Der Abschluss einer solchen Zahnzusatzversicherung ist mit unterschiedlicher Ausgestaltung möglich. So kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für die Regelleistungen auf 100 Prozent aufstockt. Damit haben Patienten, die mit einer Regelversorgung zufrieden sind, keine finanziellen Belastungen aus der Zahnersatzversorgung.

Meist ist es aber so, dass der Zahnarzt eine höherwertige Zahnersatzversorgung empfiehlt. Die meisten Versicherten folgen der Empfehlung des Zahnarztes. Schließlich will man keine Billiglösung, die bei jedem Gespräch und Lachen den Mitmenschen offenbart wird. Dann kommt man mit der Regelleistung nicht mehr aus. Man muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.

Auch hierfür gibt es die passende Lösung in der privaten Zahnzusatzversicherung. Dort werden auch die hohen Kosten einer Zahnersatzversorgung z.B. mit Implantaten gezahlt. Allerdings wird nur selten eine volle Deckung der Restkosten angeboten. Trotzdem ist diese Versicherung zu empfehlen, da zumindest der größte Teil getragen wird und der Zahnersatz nicht zum finanziellen Fiasko wird.

Neben den Kosten für die Zahnersatzversorgung enthalten die privaten Zusatzversicherungen auch Leistungen im Zahnbereich, die ebenfalls nicht von den Krankenkassen gezahlt werden. Hierbei handelt es sich um die Kosten der professionellen Zahnreinigung und Maßnahmen zur Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlung.

Ein weiterer wichtiger Bereich einer Zahnzusatzversicherung sind die Kosten bei kieferorthopädischer Behandlung. Dies ist besonders interessant für Kinder. Zwar zahlt die Krankenkasse 80 Prozent und die restlichen 20 Prozent nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Dies gilt aber nur für Behandlungen, die nach einem Gutachterverfahren als medizinisch notwendig angesehen werden. Für leichtere Zahnfehlstellungen erfolgt meist keine Kostenübernahme. Trotzdem möchte man als Mutter oder Vater, dass bei dem eigenen Kind diese Fehlstellung korrigiert wird. Als Erwachsener weiß man, wie wichtig ein schönes Lachen im Leben ist.

Die kieferorthopädische Behandlung ist aber nicht nur für Kinder wichtig. Wie viele Erwachsene laufen mit schiefen Zähnen herum, weil ihre Eltern eine rechtzeitige Behandlung versäumt haben. Seit einigen Jahren erhalten Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr keine kieferorthopädische Behandlung mehr durch die Krankenkassen gezahlt. Das gilt auch dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig wäre. Für diese Personen bietet sich in der Zusatzversicherung eine Möglichkeit, die Behandlungskosten abzusichern.