Zahnzusatzversicherung
Die Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung müssen seit Jahren mit sinkenden
Leistungen und höheren Selbstbeteiligungen leben.
Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der
Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und des
Zahnersatzes. Ein Ausgleich der Leistungskürzungen
der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich nur
durch eine private Zahnzusatzversicherung erreichen.
Die größte Lücke ist bei der Zahnersatzversorgung zu
schließen. Durch die Regelversorgung wird oft nur
noch ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten
abgedeckt. Diese Regelversorgung bedeutet, dass
anhand der fehlenden und zu ersetzenden Zähne ein
pauschaler Betrag als Festzuschuss festgesetzt wird.
Dies gilt unabhängig davon, ob eine Versorgung mit
Brücken, Kronen, Geschieben oder Implantaten
vorgesehen ist.
| Beispiel: Zahnersatzkosten gesetzlich Versicherter mit und ohne privater Zahnzusatzversicherung | |||
| Zahnersatzversorgung durch | Brücke (Regelversorgung) | Brücke (hochwertige Ausführung) | Implantat |
| Gesamtkosten | 800 € | 1100 € | 1600 € |
| Festzuschuss GKV | 400 € | 400 € | 400 € |
| Ihre Kosten ohne DentalPro Z100 | 400 € | 700 € | 1200 € |
| Ihre Ersparnis mit DentalPro Z100 | 400 € | 480 € | 880 € |
| Ihre Kosten mit DentalPro Z100 | --- | 220 € | 320 € |
| Beispiel: 25 Jahre alter Mann gesetzlich Versichert | |||||||
| Anbieter | Tarif | Zahn-behandlung | Zahnersatz | Inlays |
Kiefer- orthopädie |
monatlicher Beitrag | Zum Anbieter |
| Arag | DentalPro Z70 | keine | 70 % | 70 % | 70 % | 9,63 € mtl. | Zum Tarif |
| Arag | DentalPro Z100 | 100 % | 80 -100 % | 80 % | 80 % | 15,94 € mtl. | Zum Tarif |
| Barmenia | ZG | keine | 85 % | 85 % | keine | 13,80 € mtl. | Zum Tarif |
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Arag Z100 Tarif - 100 % Zahnbehandlung inkl. professionelle Reinigung - 80 - 100 % Zahnersatz - 80 % Inlays - 80 % Kieferorthopädie Zum Tarif |
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Barmenia ZG Tarif - 85 % Zahnersatz - 85 % Inlays Zum Tarif |
Diese Regelversorgung wird mit einem Betrag in Höhe
von 50 Prozent bezuschusst. Der Zuschuss erhöht sich
um 20 Prozent, wenn nach dem Gebisszustand erkennbar
ist, dass der Versicherte eine regelmäßige
Zahnpflege betrieben hat. Außerdem muss er in den
letzten fünf Jahren mindestens einmal bei der
zahnärztlichen Nachuntersuchung gewesen sein.
Eine weitere Erhöhung von 10 Prozent gibt es, wenn
man in den letzten 10 Jahren jährlich bei der
Zahnuntersuchung gewesen ist. Hat man einmal diese
Untersuchung versäumt, fällt diese Erhöhung weg.
In der privaten Zahnzusatzversicherung gibt es diese
Einschränkungen nicht. Hier wird gezahlt, wenn
Zahnersatzkosten angefallen sind. Der Abschluss
einer solchen Zahnzusatzversicherung ist mit
unterschiedlicher Ausgestaltung möglich. So kann
eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die
den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für
die Regelleistungen auf 100 Prozent aufstockt. Damit
haben Patienten, die mit einer Regelversorgung
zufrieden sind, keine finanziellen Belastungen aus
der Zahnersatzversorgung.
Meist ist es aber so, dass der Zahnarzt eine
höherwertige Zahnersatzversorgung empfiehlt. Die
meisten Versicherten folgen der Empfehlung des
Zahnarztes. Schließlich will man keine Billiglösung,
die bei jedem Gespräch und Lachen den Mitmenschen
offenbart wird. Dann kommt man mit der Regelleistung
nicht mehr aus. Man muss mit hohen Zusatzkosten
rechnen.
Auch hierfür gibt es die passende Lösung in der
privaten Zahnzusatzversicherung. Dort werden auch
die hohen Kosten einer Zahnersatzversorgung z.B. mit
Implantaten gezahlt. Allerdings wird nur selten eine
volle Deckung der Restkosten angeboten. Trotzdem ist
diese Versicherung zu empfehlen, da zumindest der
größte Teil getragen wird und der Zahnersatz nicht
zum finanziellen Fiasko wird.
Neben den Kosten für die Zahnersatzversorgung
enthalten die privaten Zusatzversicherungen auch
Leistungen im Zahnbereich, die ebenfalls nicht von
den Krankenkassen gezahlt werden. Hierbei handelt es
sich um die Kosten der professionellen Zahnreinigung
und Maßnahmen zur Wurzelbehandlung und
Parodontosebehandlung.
Ein weiterer wichtiger Bereich einer
Zahnzusatzversicherung sind die Kosten bei
kieferorthopädischer Behandlung. Dies ist besonders
interessant für Kinder. Zwar zahlt die Krankenkasse
80 Prozent und die restlichen 20 Prozent nach
erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Dies gilt
aber nur für Behandlungen, die nach einem
Gutachterverfahren als medizinisch notwendig
angesehen werden. Für leichtere Zahnfehlstellungen
erfolgt meist keine Kostenübernahme. Trotzdem möchte
man als Mutter oder Vater, dass bei dem eigenen Kind
diese Fehlstellung korrigiert wird. Als Erwachsener
weiß man, wie wichtig ein schönes Lachen im Leben
ist.
Die kieferorthopädische Behandlung ist aber nicht
nur für Kinder wichtig. Wie viele Erwachsene laufen
mit schiefen Zähnen herum, weil ihre Eltern eine
rechtzeitige Behandlung versäumt haben. Seit einigen
Jahren erhalten Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr
keine kieferorthopädische Behandlung mehr durch die
Krankenkassen gezahlt. Das gilt auch dann, wenn die
Behandlung medizinisch notwendig wäre. Für diese
Personen bietet sich in der Zusatzversicherung eine
Möglichkeit, die Behandlungskosten abzusichern.

