Wohngebäudeversicherung - bereits ab 9 Euro monatlich

Wohngebäude stellen erhebliche Werte dar. Werden sie beschädigt oder vernichtet, gehen große Vermögenswerte verloren, die oft genug den Ruin des Eigentümers bedeuten würden. Deshalb werden sie in der Regel gegen Feuer und Elementarschäden versichert. In der Vergangenheit gab es in vielen Ländern eine Gebäudepflichtversicherung gegen Feuer. Aufgrund der Liberalisierung wurde diese Versicherungspflicht abgeschafft. Jetzt steht es jedem Hauseigentümer frei, ob er eine solche Versicherung abschließen will oder nicht.

Kein Eigentümer sollte jedoch auf die Gebäudeversicherung verzichten. Die Gebäudeversicherung tritt bei Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion ein. Dies gilt auch für den Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen einschließlich ihrer Teile oder ihrer Ladung.

Vorzüge der Wohngebäudeversicherung: Empfehlungen:
Schutz gegen Feuer, Leitungswaser, Sturm und Hagel
Bei Schäden werden die Reparaturkosten oder
der ortsübliche Neubauwert bezahlt
hohe Versicherungssumme zu einem günstigen Beitrag
Elementarschäden können Optional mitversichert werden
Günstige Onlinetarife
Finanztest (10/2001)
"Sicher ist eins: Die Wohngebäudeversicherung bietet
wichtigen Schutz. Schäden durch Feuer, Sturm und
Leitungswasser können ein Vermögen kosten. Im Falle
eines Falles kann die Police viele Hunderttausend Euro
wert sein."


Daneben versichert die Gebäudeversicherung noch die elementaren Gefahren wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, Erdfall und Erdbeben.

Immer häufiger zeigt sich auch die Notwendigkeit, die Gebäudeversicherung auf Leitungswasserschäden auszudehnen. Bei solchen Schäden entstehen oft hohe Kosten, da die unter Putz liegenden Leitungen freigelegt werden müssen. Durchnässte Gebäude sind oft monatelang nicht mehr bewohnbar. Die Schäden an Decken und Fußböden sind meist erheblich. Dabei sind nicht nur die Wasserleitungen, sondern auch die Leitungen der Heizungs- und Klimaanlagen, Fußbodenheizung und Solaranlagen versichert.

Das Gebäude wird dabei mit einem gleitenden Neuwert versichert. Hierzu wird der Wert des Gebäudes nach den Preisen des Jahres 1914 in Goldmarkt ermittelt und festgelegt. Durch einen Neuwertfaktor wird die Veränderung der Baupreise seit 1914 fortgeschrieben. So kann immer der aktuelle Wert eines Gebäudes ermittelt werden. Durch die Vereinbarung dieses Neuwertfaktors wird der Wert automatisch an den Baukostenindex angepasst. Es kann nicht zu einer Unterversicherung des Gebäudes kommen.

Durch die Gebäudeversicherung sind im Schadenfall sind nicht nur die Reparatur und der Wiederaufbau des Gebäudes abgesichert, sondern auch die daraus entstehenden Kosten. So werden die Kosten des Aufräumens und die Abbruchkosten bezahlt. Hier kommen oft erhebliche Beträge zusammen, wenn man bedenkt, dass nach einem Feuer die Trümmer als Sonderabfälle entsorgt werden müssen. Insbesondere wenn ein Öltank betroffen ist und das kontaminierte Erdreich abgetragen werden muss.

Darf das Gebäude wegen behördlicher Auflagen nicht mehr an der gleichen Stelle aufgebaut werden, dann muss die Versicherung die Mehrkosten für einen Bau an anderer Stelle tragen.

Auch die notwendigen Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Schadensabwendung und Schadensminderung erbracht hat, werden von der Gebäudeversicherung erstattet. Abgedeckt sind auch die Bewegungs- und Schutzkosten, wenn der gesamte Hausrat in anderen Gebäuden gelagert und untergebracht werden muss.

Ist das Gebäude durch einen versicherten Schaden längere Zeit nicht benutzbar, dann werden dem Versicherungsnehmer der Mietausfall und der Mietwert der eigenen Wohnräume von der Versicherung bezahlt.

Die Gebäudeversicherung enthält auch Leistungsausschlüsse. So haftet sie nicht für Hochwasserschäden, wenn das Gebäude in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet errichtet wurde. Dies gilt auch, wenn in den letzten zehn Jahren dreimal ein Schaden durch Hochwasser oder Überschwemmung eingetreten ist. Ausgeschlossen sind auch Schäden, die durch Kriegsereignisse oder durch Kernenergie entstehen. 

Bei Schäden durch Erdbeben leistet die Gebäudeversicherung nur, wenn das Gebäude nicht mehr standfest ist oder die Benutzbarkeit erheblich eingeschränkt ist. Schäden durch Sturm werden nur dann getragen, wenn der Sturm mindestens die Windstärke 8 hatte.