Wohngebäudeversicherung - bereits ab 9 Euro monatlich
Wohngebäude stellen erhebliche Werte dar. Werden sie
beschädigt oder vernichtet, gehen große
Vermögenswerte verloren, die oft genug den Ruin des
Eigentümers bedeuten würden. Deshalb werden sie in
der Regel gegen Feuer und Elementarschäden
versichert. In der Vergangenheit gab es in vielen
Ländern eine Gebäudepflichtversicherung gegen Feuer.
Aufgrund der Liberalisierung wurde diese
Versicherungspflicht abgeschafft. Jetzt steht es
jedem Hauseigentümer frei, ob er eine solche
Versicherung abschließen will oder nicht.
Kein Eigentümer sollte jedoch auf die
Gebäudeversicherung verzichten. Die
Gebäudeversicherung tritt bei Schäden durch Brand,
Blitzschlag und Explosion ein. Dies gilt auch für
den Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen
einschließlich ihrer Teile oder ihrer Ladung.
| Vorzüge der Wohngebäudeversicherung: | Empfehlungen: |
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der ortsübliche Neubauwert bezahlt |
Finanztest (10/2001) "Sicher ist eins: Die Wohngebäudeversicherung bietet wichtigen Schutz. Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser können ein Vermögen kosten. Im Falle eines Falles kann die Police viele Hunderttausend Euro wert sein." |
Daneben versichert die Gebäudeversicherung noch die
elementaren Gefahren wie Sturm, Hagel, Hochwasser,
Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz,
Erdrutsch, Erdfall und Erdbeben.
Immer häufiger zeigt sich auch die Notwendigkeit,
die Gebäudeversicherung auf Leitungswasserschäden
auszudehnen. Bei solchen Schäden entstehen oft hohe
Kosten, da die unter Putz liegenden Leitungen
freigelegt werden müssen. Durchnässte Gebäude sind
oft monatelang nicht mehr bewohnbar. Die Schäden an
Decken und Fußböden sind meist erheblich. Dabei sind
nicht nur die Wasserleitungen, sondern auch die
Leitungen der Heizungs- und Klimaanlagen,
Fußbodenheizung und Solaranlagen versichert.
Das Gebäude wird dabei mit einem gleitenden Neuwert
versichert. Hierzu wird der Wert des Gebäudes nach
den Preisen des Jahres 1914 in Goldmarkt ermittelt
und festgelegt. Durch einen Neuwertfaktor wird die
Veränderung der Baupreise seit 1914 fortgeschrieben.
So kann immer der aktuelle Wert eines Gebäudes
ermittelt werden. Durch die Vereinbarung dieses
Neuwertfaktors wird der Wert automatisch an den
Baukostenindex angepasst. Es kann nicht zu einer
Unterversicherung des Gebäudes kommen.
Durch die Gebäudeversicherung sind im Schadenfall
sind nicht nur die Reparatur und der Wiederaufbau
des Gebäudes abgesichert, sondern auch die daraus
entstehenden Kosten. So werden die Kosten des
Aufräumens und die Abbruchkosten bezahlt. Hier
kommen oft erhebliche Beträge zusammen, wenn man
bedenkt, dass nach einem Feuer die Trümmer als
Sonderabfälle entsorgt werden müssen. Insbesondere
wenn ein Öltank betroffen ist und das kontaminierte
Erdreich abgetragen werden muss.
Darf das Gebäude wegen behördlicher Auflagen nicht
mehr an der gleichen Stelle aufgebaut werden, dann
muss die Versicherung die Mehrkosten für einen Bau
an anderer Stelle tragen.
Auch die notwendigen Aufwendungen, die der
Versicherungsnehmer zur Schadensabwendung und
Schadensminderung erbracht hat, werden von der
Gebäudeversicherung erstattet. Abgedeckt sind auch
die Bewegungs- und Schutzkosten, wenn der gesamte
Hausrat in anderen Gebäuden gelagert und
untergebracht werden muss.
Ist das Gebäude durch einen versicherten Schaden
längere Zeit nicht benutzbar, dann werden dem
Versicherungsnehmer der Mietausfall und der Mietwert
der eigenen Wohnräume von der Versicherung bezahlt.
Die Gebäudeversicherung enthält auch
Leistungsausschlüsse. So haftet sie nicht für
Hochwasserschäden, wenn das Gebäude in einem
ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet errichtet wurde.
Dies gilt auch, wenn in den letzten zehn Jahren
dreimal ein Schaden durch Hochwasser oder
Überschwemmung eingetreten ist. Ausgeschlossen sind
auch Schäden, die durch Kriegsereignisse oder durch
Kernenergie entstehen.
Bei Schäden durch Erdbeben leistet die
Gebäudeversicherung nur, wenn das Gebäude nicht mehr
standfest ist oder die Benutzbarkeit erheblich
eingeschränkt ist. Schäden durch Sturm werden nur
dann getragen, wenn der Sturm mindestens die
Windstärke 8 hatte.