Unfallversicherung - 8.400.000 Unfälle im Jahr 2007

Mit einer Unfallversicherung sichert man sich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen ab. Gemeint sind hier nicht die kurzfristig entstehenden Heilbehandlungskosten, die meist von der Krankenversicherung bezahlt werden. Hier sind die Dauerfolgen bei schweren Unfällen wie Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen und Organen, wie der Verlust der Sehkraft oder des Gehörs gemeint. An den Rollstuhl gefesselt, muss oft das Haus umgebaut werden. Lebenslange fremde Hilfe ist dann meist erforderlich.

Vorzüge der privaten Unfallversicherung: Empfehlungen:
über 50 % der Unfälle passieren im "privatem Bereich"
Gliedertaxe, Verlust von Fingern ... führt auch zur 
prozentualen Auszahlung der Versicherungssumme
8.400.000 Unfälle im Jahre 2007 (mehr als die Hälfte in
der Freizeit) Quelle: Focus (10.03.2008)
Spiegel (16.05.2007)
"An den Folgen schwerer Unfälle müssen manche
ein Leben lang tragen - gut, wenn man in solchen
Fällen wenigstens finanziell abgesichert ist."

Diese Kosten abzudecken, ist das Kernstück einer Unfallversicherung. Sie soll durch hohe Invaliditätssummen und lebenslange Renten bei solchen Unfällen eintreten. Dabei leisten Unfallversicherungen heute auch für Ereignisse, die man nicht immer in Zusammenhang mit einem Unfall sieht. So sind auch die Folgen von Zeckenbissen durch eine Unfallversicherung abgesichert.

Eine Unfallversicherung sollte jeder haben. Das gilt vom Kindesalter an. Sogar im Rentenalter sollte man auf eine Unfallversicherung nicht verzichten. Jeder kann von einem Unfall betroffen sein. Als Verkehrsteilnehmer, Sportler und bei Heim- und Hausarbeiten und beim Spiel passieren viele Unfälle. Zwei Drittel aller Unfälle passieren, statistisch nachgewiesen, in der Freizeit.

Besonders bei Kinderunfällen gilt es, die jahrzehntelangen Belastungen vernünftig abzusichern. Die Kinder haben jetzt noch ihre Eltern, sind aber später auf sich allein und fremde Hilfe angewiesen. Da ist es gut, wenn die Unfallversicherung die finanziellen Kosten trägt.

Neben den Hauptleistungen Invaliditätssumme und Unfallrente können in die Unfallversicherung noch weitere Leistungen eingeschlossen werden. So sind ein Unfall-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Tagegeld während einer Arbeitsunfähigkeit und besondere Leistungen bei Schwerverletzten möglich. Eine Todesfallsumme sollte zur Absicherung der Hinterbliebenen mit vereinbart werden.

Für bestimmte Berufsgruppen kann eine besondere Gliedertaxe abgeschlossen werden. Hier wird beim Verlust von Fingern eine besonders hohe Invaliditätssumme vereinbart. Dies gilt für alle, bei denen die Finger auch ihre Existenzgrundlage bilden. Zu denken ist hier an Handwerker, die damit berufsunfähig werden. Dies gilt auch für Chirurgen und Musiker.

Für besondere Sportarten werden spezielle Leistungsangebote gemacht. So werden bei Tauchern auch die tauchtypischen Gefahren abgesichert wie beispielsweise ein eintretender Tiefenrausch. Die dann erforderlichen Kosten einer Dekompressionskammer sind dabei nicht unerheblich, wenn sie aus eigener Tasche bezahlt werden müssten.

Jede Unfallversicherung enthält auch beitragsfrei die Kostenübernahme bei Bergungskosten. Dies ist wichtig, da diese Leistung oft in Anspruch genommen wird. Bei vermisst gemeldeten Personen in den Bergen, werden die Kosten übernommen, auch wenn tatsächlich kein Unfall oder Notfall vorlag. Die meisten Unfallversicherungen werden heute auch mit besonderen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit angeboten.

Mit einer Unfallversicherung kann man mit relativ geringen Beiträgen hohe Summen absichern. Meist enthält die Unfallversicherung eine Progressionsregelung mit der die gezahlten Invaliditätssummen nach der Höhe des Invaliditätsgrades progressiv ansteigen. Bei voller Invalidität wird dann das fünffache der vereinbarten Summe als Versicherungsleistung fällig. 

Die Beiträge sind dabei nach Gefahrengruppen gestaffelt. Büroberufe und andere nicht körperlich tätige Personen zahlen einen geringeren Beitrag als Handwerker und Berufskraftfahrer. Auch besondere Risiken gefährlicher Sportarten wie Drachenfliegen, Fallschirmspringen und Bergsteigen gehen in die Beitragsberechnung ein.