Rürup Rente - Steuerliche Absetzbarkeit durch Sonderausgabenabzug
Die Rürup Rente eignet sich für Selbständige, die ihre Altersversorgung mit einer staatlichen Förderung (durch den Sonderausgabenabzug) absichern möchten oder Arbeitnehmer mit einem hohen Jahreseinkommen, die von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren möchten. Arbeitnehmer mit einem niedrigen Jahreseinkommen oder Arbeitnehmer mit Kindern sollten eher zu einer Riester Rente greifen.
| Vorzüge der Rürup Rente: | Empfehlungen: |
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(Sonderausgabenabzug: maximaler Betrag von 12.800,- Euro / Jahr) Rentenversicherung oder auch als Fondssparplan |
Ökotest (05/05) Seit Jahresbeginn gibt es Rürup-Rente. Sie gilt als ideale Ergänzung zur Rente vom Staat, denn die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. |
Die Rürup Rente ist eine Altersversorgung, die durch
einen hohen steuerlichen Sonderausgabenabzug
gefördert wird. Sie hat ihren Namen von dem früheren
Leiter der Sachverständigenkommission zur
steuerlichen Neuregelung der Altersversorgung, Bert
Rürup.
Die Rürup Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr
beginnen und muss lebenslang laufen. Sie darf
außerdem nicht kapitalisierbar, nicht vererblich,
nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht
beleihbar sein.
Sie ist besonders für Selbständige gedacht, die
sonst keine Möglichkeit einer geförderten
Altersrente haben. Die Rürup Rente kann auch von
Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Für diese
lohnt sich der Sonderausgabenabzug jedoch kaum, da
auf den Höchstbetrag die gezahlten
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen
Rentenversicherung angerechnet werden. Für höher
verdienende Arbeitnehmer kann sich diese Variante
auszahlen.
Als Sonderausgaben können jährlich bis zu 20.000 Euro
berücksichtigt werden. Bei zusammen veranlagten
Ehegatten sogar das Doppelte dieses Betrages.
Durch die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen
für die Rürup Rente sollte der Abschluss genau
überlegt werden. Tritt vor dem Rentenbeginn der Tod
ein, sind die eingezahlten Beiträge verloren. Dies
gilt auch dann, wenn der Tod kurz nach Rentenbeginn
eintritt. Dies ist vergleichbar mit der gesetzlichen
Altersrente. Die Rürup Rente bietet aber die
Möglichkeit, eine Hinterbliebenenversorgung
einzubauen, so dass diese Problem nicht mehr
besteht.
Wer nicht verheiratet ist, sollte überlegen was ihm
mehr Wert ist, eine lebenslange garantierte Rente zu
beziehen, die mit dem Tode endet. Oder will er
seinen Erben einen hohen Kapitalbetrag hinterlassen.
Den Selbständigen geben, die in die Rürup Rente
eingezahlten Beiträge, aber auch eine gewisse
Sicherheit. Da die Beträge bei Insolvenz nicht
pfändbar sind, bleibt seine Altersversorgung
erhalten. Von der späteren Rente ist nur der über
dem monatlichen Pfändungsfreibetrag liegende Betrag
pfändbar. Darin ist die Rente mit Arbeitseinkommen
von Arbeitnehmern vergleichbar.
Der steuerlichen Förderung in der Ansparphase steht
die steuerliche Belastung in der Rentenphase
gegenüber. Die Rürup Rente ist mit einem festen
Besteuerungsanteil zu versteuern. Dieser ist
abhängig von dem Jahr des Rentenbeginnes und bleibt
für die ganze Rentenlaufzeit gleich. Beim
Rentenbeginn im Jahre 2008 beträgt dieser Anteil 56
Prozent. Er erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozent.
Ab dem Jahr 2040 sind dann 100 Prozent der neu
beginnenden Renten zu versteuern.