Rürup Rente - Steuerliche Absetzbarkeit durch Sonderausgabenabzug

Die Rürup Rente eignet sich für Selbständige, die ihre Altersversorgung mit einer staatlichen Förderung (durch den Sonderausgabenabzug) absichern möchten oder Arbeitnehmer mit einem hohen Jahreseinkommen, die von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren möchten. Arbeitnehmer mit einem niedrigen Jahreseinkommen oder Arbeitnehmer mit Kindern sollten eher zu einer Riester Rente greifen.

Vorzüge der Rürup Rente: Empfehlungen:
hohe staatliche Förderung durch den Sonderausgabenabzug
(Sonderausgabenabzug: maximaler Betrag von 12.800,- Euro / Jahr)
während der Ansparzeit unpfändbar
flexibel einsetzbar als konventionelle Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung, britische
Rentenversicherung oder auch als Fondssparplan
keine Anrechnung von Vermögen bei ALG II
Ökotest (05/05)
Seit Jahresbeginn gibt es Rürup-Rente. Sie gilt
als ideale Ergänzung zur Rente vom Staat, denn
die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.


Die Rürup Rente ist eine Altersversorgung, die durch einen hohen steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert wird. Sie hat ihren Namen von dem früheren Leiter der Sachverständigenkommission zur steuerlichen Neuregelung der Altersversorgung, Bert Rürup.

Die Rürup Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen und muss lebenslang laufen. Sie darf außerdem nicht kapitalisierbar, nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht beleihbar sein.

Sie ist besonders für Selbständige gedacht, die sonst keine Möglichkeit einer geförderten Altersrente haben. Die Rürup Rente kann auch von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Für diese lohnt sich der Sonderausgabenabzug jedoch kaum, da auf den Höchstbetrag die gezahlten Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Für höher verdienende Arbeitnehmer kann sich diese Variante auszahlen.

Als Sonderausgaben können jährlich bis zu 20.000 Euro berücksichtigt werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sogar das Doppelte dieses Betrages.

Durch die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Rürup Rente sollte der Abschluss genau überlegt werden. Tritt vor dem Rentenbeginn der Tod ein, sind die eingezahlten Beiträge verloren. Dies gilt auch dann, wenn der Tod kurz nach Rentenbeginn eintritt. Dies ist vergleichbar mit der gesetzlichen Altersrente. Die Rürup Rente bietet aber die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenversorgung einzubauen, so dass diese Problem nicht mehr besteht.

Wer nicht verheiratet ist, sollte überlegen was ihm mehr Wert ist, eine lebenslange garantierte Rente zu beziehen, die mit dem Tode endet. Oder will er seinen Erben einen hohen Kapitalbetrag hinterlassen. Den Selbständigen geben, die in die Rürup Rente eingezahlten Beiträge, aber auch eine gewisse Sicherheit. Da die Beträge bei Insolvenz nicht pfändbar sind, bleibt seine Altersversorgung erhalten. Von der späteren Rente ist nur der über dem monatlichen Pfändungsfreibetrag liegende Betrag pfändbar. Darin ist die Rente mit Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern vergleichbar.

Der steuerlichen Förderung in der Ansparphase steht die steuerliche Belastung in der Rentenphase gegenüber. Die Rürup Rente ist mit einem festen Besteuerungsanteil zu versteuern. Dieser ist abhängig von dem Jahr des Rentenbeginnes und bleibt für die ganze Rentenlaufzeit gleich. Beim Rentenbeginn im Jahre 2008 beträgt dieser Anteil 56 Prozent. Er erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozent. Ab dem Jahr 2040 sind dann 100 Prozent der neu beginnenden Renten zu versteuern.