Risikolebensversicherung - Bis zu 70 % Ersparnis - günstige Online-Tarife
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung, insofern ist nur der Todesfall abgesichert. Stirbt also der Versicherungsnehmer, dann wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der monatliche Beitrag wird also für das Versprechen, im Falle eines Todesfalles des Versicherungsnehmers, die vereinbarte Leistung an den Bezugsberechtigten auszuzahlen, gewährt. Damit die Beiträge nicht in die Höhe schießen, sind strenge Voraussetzungen (bezüglich Alter ...) von Nöten was zu wesentlich günstigeren Beiträgen als die Leistungssumme führt.
| Vorzüge der Risikolebensversicherung: | Empfehlungen: |
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Finanztest (17.08.2006) "Nahezu lebensnotwendig ist dieser Schutz für Familien mit Kindern. Mindestens der Hauptverdiener muss sich einen Todesfallschutz zulegen." |
Die Risikolebensversicherung ist eine
Lebensversicherung, die auf das Leben einer Person
abgeschlossen ist. Stirbt die versicherte Person
während der Laufzeit des Vertrages, wird die
vereinbarte Summe an den im Versicherungsschein
genannten Bezugsberechtigten gezahlt. Überlebt der
Versicherte den Ablauf der Risikolebensversicherung,
erfolgt keine Auszahlung.
Die eingezahlten Beiträge sind dann verloren. Dies
unterscheidet die Risikolebensversicherung von einer
kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der sowohl
im Todesfall auch im Erlebensfall die
Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Eine Risikolebensversicherung eignet sich besonders
für junge Familien, die noch keine sonstigen
Vermögenswerte und Kapitalbeträge angespart haben.
Hier wird für den Todesfall des Ernährers die
Familie finanziell abgesichert. Empfehlenswert ist
es, dass sich beide Ehepartner gegenseitig für den
Todesfall absichern. Schließlich fehlt auch beim Tod
des nicht berufstätigen Ehepartners dessen
Arbeitskraft im Haushalt. Die dann erforderliche
Hilfe für Haushalt und Kinderbetreuung wird durch
die Risikolebensversicherung abgedeckt.
Eine solche gegenseitige Absicherung braucht nicht
in zwei verschiedenen Versicherungen zu bestehen. Es
ist möglich, eine einzige Versicherung auf zwei
verbundene Leben abzuschließen. Diese ist
kostengünstiger, da nur eine Summe zur Auszahlung
kommen kann.
Eine solche Risikolebensversicherung auf zwei
verbundene Leben ist auch eine ideale Absicherung
für Geschäftspartner. Beim Tode des einen Partners
verlangen in der Regel die Erben die Auszahlung des
Geschäftsanteiles. Dies könnte zu
Liquiditätsschwierigkeiten und sogar zur Auflösung
einer Firma führen. Mit der Versicherungssumme aus
einer solchen Risikoversicherung können die
Ansprüche der Erben befriedigt werden.
Bei der Finanzierung von Immobilien kommt meist auch
eine Risikolebensversicherung in Frage. Die
kreditgebenden Banken und Bausparkassen bestehen
durchweg auf einer Absicherung der Kredite durch
eine solche Risikoversicherung. Stirbt der
Kreditnehmer, dann wird der Kredit mit der
Lebensversicherung getilgt.
Mit einer Risikolebensversicherung kann man mit
relativ geringen Beiträgen hohe Summen absichern.
Bei der Beitragsberechnung werden das Lebensalter,
der Beruf und der Gesundheitszustand der
versicherten Person berücksichtigt. Im
Versicherungsantrag sind entsprechende Angaben zu
machen. Bestehen gesundheitliche oder berufliche
Risiken, führt dies zu entsprechenden
Beitragszuschlägen. Bei hohen Versicherungssummen
bestehen die meisten Gesellschaften auch auf einer
Gesundheitsprüfung durch die von ihnen benannten
Ärzte.
Die Versicherung kann mit laufenden Beiträgen oder
der Zahlung eines Einmalbetrages vereinbart werden.
Die Risikolebensversicherung kann auch mit
Zusatzversicherungen ausgestattet werden. So ist es
auch möglich, eine
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einzuschließen.
Diese kann entweder als reine Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit oder mit der Zahlung einer
Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ablauf der
Versicherung vorgesehen werden.
Die meisten Versicherungen bieten auch eine
Ausbaugarantie an. Wenn sich die Verhältnisse ändern
und eine höhere Absicherung als bisher erforderlich
ist, kann die Versicherungssumme ohne erneute
Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dies gilt zum
Beispiel bei der nachträglichen Geburt von Kindern,
die eine höhere Hinterbliebenenversorgung notwendig
macht.
Die Beiträge für die Risikolebensversicherung können
als Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages von
2.400 Euro jährlich geltend gemacht werden. Da
dieser Höchstbetrag auch für die Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Haftpflichtversicherungen gilt, werden
sich die Beiträge steuerlich im Normalfall kaum
auswirken .