Riester Rente Vergleich - über 11 Millionen Riester Verträge Deutschlandweit

Die Riester Rente ist eine staatliche geförderte Zusatzrente mit einer lebenslangen Rentenzahlung zur Schließung der Rentenlücke im Alltag. Dank der Grundzulage von 154 Euro für jeden Alleinstehenden und Ehepartner und einer Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind ist eine hohe staatliche Förderung gewährleistet. Auch für Besserverdiener eignet sich die Riester Rente dank der Sonderausgabenabzüge über eine Steuerersparnis.

Vorzüge der Riester Rente: Förderung:
hohe staatliche Förderung
staatliche Förderung und/oder Sonderausgabenabzüge
geringer Sockelbetrag für Geringverdiener
Hartz IV sicher
bis zu 30 % Sonderauszahlung bei Rentenbeginn
154 Euro Grundzulage für Alleinstehende / Ehepartner
185 Euro Kinderzulage für jedes Kind
Besserverdiener profitieren von den Sonderausgabenabzügen
und somit von einer Steuerersparnis

Weitere Riester Rente Informationen:
Die Riester Rente ist eine Altersversorgung, die durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wird. Sie hat ihren Namen von dem früheren Bundesarbeitsminister, Walter Riester. Diese Art der Altersversorgung muss eine lebenslange Rente vorsehen, die nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen darf. Um die Höchstförderung zu erhalten, muss ein Betrag in Höhe von vier Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Eine Riester Rente ist durch die hohen Förderbeträge eine gute Möglichkeit, sich eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Hierauf sollte keiner verzichten.

Die Riester Rente ist für rentenversicherungspflichtige Personen und für Beamte vorgesehen. Hierzu gehören auch Selbständige, die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Da Arbeitslosengeldbezieher rentenversicherungspflichtig sind, gehören auch sie zum förderungsberechtigten Personenkreis. Dies gilt auch für Eltern, denen Kindererziehungszeiten zugeordnet werden, auch wenn sie vorher nicht beschäftigt waren.

Die staatliche Grundzulage beträgt jährlich 154 Euro. Für jedes Kind wird eine Kinderzulage in Höhe von jährlich 185 Euro gezahlt. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Dadurch wird diese Förderung insbesondere für Familien mit Kindern und niedrigem Einkommen lukrativ. Die Grundzulage wird für jeden Ehegatten gezahlt, der einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Bei eigenem Arbeitnehmereinkommen muss jeder seine vier Prozent des Einkommens einzahlen. Ohne eigenes Einkommen erhält der Ehegatte die Zulage ohne selbst etwas einzuzahlen.

Die vier Prozent des Vorjahreseinkommens beziehen sich auf die Gesamtsumme der in die Riester Rente gezahlten Beiträge, somit einschließlich der Zulagen. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern ergibt sich somit folgende Berechnung:

Ehemann Vorjahreseinkommen 30.000 €, Ehefrau kein Einkommen, 2 Kinder, davon eines 2008 geboren

Grundzulage Ehemann 154 €
Grundzulage Ehefrau 154 €
Kinderzulagen 1x 185 €, 1x 300 € 485 €
Eigenanteil Ehemann
4% des Einkommens = 1200 € abzüglich Zulagen 407 €
Gesamteinzahlung in Rentenvertrag 1200 €

Dies ist ein Beispiel, bei der die staatlichen Zulagen höher sind als der eigene Beitrag. Dies macht es auch deutlich, weshalb keiner darauf verzichten sollte.

Aber auch besser verdienende Singles haben Vorteile aus einer Riester Rente. Durch den möglichen Sonderausgabenabzug in Höhe von jährlich 2.100 €, ergibt sich durch die Steuerprogression eine höhere Förderung. Hier erfolgt vom Finanzamt eine Vergleichsberechnung. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird neben der Zulage auf den Rentenvertrag noch die Steuererstattung sofort ausgezahlt.

Die Zulage muss nur einmal über die Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Für die Folgejahre übernimmt die Versicherung die Antragstellung für die Versicherten. Nur bei Änderungen sollte eine Mitteilung gemacht werden.

In der Rentenphase ist die Riester Rente als sonstiges Einkommen voll zu versteuern. Da in diesem Alter meist das Arbeitseinkommen wegfällt, ist die steuerliche Belastung erträglich.