Riester Rente Vergleich - über 11 Millionen Riester Verträge Deutschlandweit
Die Riester Rente ist eine staatliche geförderte Zusatzrente mit einer lebenslangen Rentenzahlung zur Schließung der Rentenlücke im Alltag. Dank der Grundzulage von 154 Euro für jeden Alleinstehenden und Ehepartner und einer Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind ist eine hohe staatliche Förderung gewährleistet. Auch für Besserverdiener eignet sich die Riester Rente dank der Sonderausgabenabzüge über eine Steuerersparnis.
| Vorzüge der Riester Rente: | Förderung: |
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und somit von einer Steuerersparnis |
Weitere Riester Rente Informationen:
Die Riester Rente ist eine Altersversorgung, die
durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug
gefördert wird. Sie hat ihren Namen von dem früheren
Bundesarbeitsminister, Walter Riester. Diese Art der
Altersversorgung muss eine lebenslange Rente
vorsehen, die nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen
darf. Um die Höchstförderung zu erhalten, muss ein
Betrag in Höhe von vier Prozent des
Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Eine Riester
Rente ist durch die hohen Förderbeträge eine gute
Möglichkeit, sich eine zusätzliche Altersversorgung
aufzubauen. Hierauf sollte keiner verzichten.
Die Riester Rente ist für
rentenversicherungspflichtige Personen und für
Beamte vorgesehen. Hierzu gehören auch Selbständige,
die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Da Arbeitslosengeldbezieher
rentenversicherungspflichtig sind, gehören auch sie
zum förderungsberechtigten Personenkreis. Dies gilt
auch für Eltern, denen Kindererziehungszeiten
zugeordnet werden, auch wenn sie vorher nicht
beschäftigt waren.
Die staatliche Grundzulage beträgt jährlich 154
Euro. Für jedes Kind wird eine Kinderzulage in Höhe
von jährlich 185 Euro gezahlt. Für Kinder ab
Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Dadurch wird diese
Förderung insbesondere für Familien mit Kindern und
niedrigem Einkommen lukrativ. Die Grundzulage wird
für jeden Ehegatten gezahlt, der einen eigenen
Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Bei eigenem
Arbeitnehmereinkommen muss jeder seine vier Prozent
des Einkommens einzahlen. Ohne eigenes Einkommen
erhält der Ehegatte die Zulage ohne selbst etwas
einzuzahlen.
Die vier Prozent des Vorjahreseinkommens beziehen
sich auf die Gesamtsumme der in die Riester Rente
gezahlten Beiträge, somit einschließlich der
Zulagen. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern ergibt
sich somit folgende Berechnung:
Ehemann Vorjahreseinkommen 30.000 €, Ehefrau kein
Einkommen, 2 Kinder, davon eines 2008 geboren
Grundzulage Ehemann 154 €
Grundzulage Ehefrau 154 €
Kinderzulagen 1x 185 €, 1x 300 € 485 €
Eigenanteil Ehemann
4% des Einkommens = 1200 € abzüglich Zulagen 407 €
Gesamteinzahlung in Rentenvertrag 1200 €
Dies ist ein Beispiel, bei der die staatlichen
Zulagen höher sind als der eigene Beitrag. Dies
macht es auch deutlich, weshalb keiner darauf
verzichten sollte.
Aber auch besser verdienende Singles haben Vorteile
aus einer Riester Rente. Durch den möglichen
Sonderausgabenabzug in Höhe von jährlich 2.100 €,
ergibt sich durch die Steuerprogression eine höhere
Förderung. Hier erfolgt vom Finanzamt eine
Vergleichsberechnung. Ist die Steuerersparnis höher
als die Zulage, wird neben der Zulage auf den
Rentenvertrag noch die Steuererstattung sofort
ausgezahlt.
Die Zulage muss nur einmal über die
Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Für die
Folgejahre übernimmt die Versicherung die
Antragstellung für die Versicherten. Nur bei
Änderungen sollte eine Mitteilung gemacht werden.
In der Rentenphase ist die Riester Rente als
sonstiges Einkommen voll zu versteuern. Da in diesem
Alter meist das Arbeitseinkommen wegfällt, ist die
steuerliche Belastung erträglich.