private Rentenversicherung - geringe Besteuerung im Rentenalter
Die private Rentenversicherung zahlt Ihnen entweder eine lebenslange monatliche Rente und/oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Dies hängt von ihrer ausgewählten Auswahl ab. Sie ist sowohl als herkömmliche Rentenversicherung als auch als eine fondsgebundenen Rentenversicherung möglich. Sie ist außerdem bei der Auszahlung sehr flexibel und ermöglicht eine konstante, sinkende (der Rentenbetrag ist im ersten Jahr am höchsten und sinkt dann jedes Jahr) oder eine dynamische Rente (wo dann der Auszahlungsbetrag jährlich steigt).
| Vorzüge der privaten Rentenversicherung: | Empfehlungen: |
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Finanztest (9/2006) "Die private Rentenversicherung in ihrer klassischen Form bietet einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Fließt die erste Auszahlung mit 65 Jahren, müssen nur 18 Prozent der lebenslang garantierten Rente versteuert werden." |
Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung sichert die
Rentenversicherung nicht den Tod durch eine
Versicherungssumme ab. Hier steht die Zahlung einer
Rente im Vordergrund. Üblich ist die Vereinbarung
einer lebenslangen Rente. Eine private Rente ist
eine zusätzliche Altersversorgung, die neben der
gesetzlichen Rente gezahlt wird. Eine solche
Rentenversicherung eignet sich deshalb für nahezu
alle Personen.
Selbständige mussten bisher schon immer selbst für
ihre Altersvorsorge sorgen.
In zunehmendem Masse wird dies auch für Arbeitnehmer
erforderlich. Sie erhalten zwar ihre Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung, dies reicht jedoch
nicht mehr aus. Durch verschiedene gesetzliche
Maßnahmen wird die Rente insbesondere der jüngeren
Jahrgänge geringer ausfallen als bisher.
Eine solche Rentenversicherung kann mit mehreren
Zusatzversicherungen vereinbart werden. Am
häufigsten ist die Vereinbarung einer
Beitragsrückgewährversicherung. Tritt der Tod vor
Beginn der Rentenzahlung ein, werden die
eingezahlten Beiträge an die Erben ausgezahlt.
Hierdurch sichert man das eingezahlte Kapital ab.
Dies trifft auch für die Vereinbarung einer
Garantierente zu. Stirbt der Rentenbezieher kurz
nach Rentenbeginn, wird die Rente noch für den
vereinbarten Zeitraum weiter gezahlt.
Die private Rente kann auch mit einer
Hinterbliebenenrente verbunden werden. Beim Tode des
Rentenbeziehers wird dann eine
Witwenrente/Witwerrente gezahlt. Dies gilt auch für
eine vereinbarte Waisenrente, die allerdings nur bis
zu einem bestimmten Lebensalter des Kindes gezahlt
wird.
Auch eine Rentenversicherung kann mit einer
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verbunden
werden. Möglich ist die Vereinbarung einer
Berufsunfähigkeitsrente oder nur eine
Beitragsbefreiung. Bei Eintritt der
Berufsunfähigkeit wird dann die Rentenversicherung
beitragsfrei gestellt. Trotzdem wird beim
Renteneintritt die volle vereinbarte Rente gezahlt.
Rentenversicherungen können unterschiedlich
ausgestaltet sein. Je nach Ausgestaltung können
unterschiedliche steuerliche Auswirkungen eintreten.
Welche Form im Einzelfall in Frage kommt, muss dabei
einer Beratung vorbehalten bleiben. So hat der
Abschluss einer üblichen Altersrente andere
steuerliche Folgen als der Abschluss einer Riester-
oder Rüruprente.
Zu unterscheiden ist die private Rentenversicherung
auch nach der Art der Anlage des Sparkapitals. Bei
der herkömmlichen Rentenversicherung gibt es eine
garantierte Mindestverzinsung des Sparanteiles in
Höhe von 2,25%. Eine solche Garantie gibt es nicht
bei der fondsgebundenen Rentenversicherung, da diese
in Risikokapital investiert.
Bei Ablauf der Beitragszahlungsphase kann sowohl die
Auszahlung des Kapitals als auch die Zahlung der
lebenslangen Rente vereinbart werden. Auch dies hat
steuerliche Auswirkungen, je nach Ausgestaltung des
Versicherungsvertrages.