private Rentenversicherung - geringe Besteuerung im Rentenalter

Die private Rentenversicherung zahlt Ihnen entweder eine lebenslange monatliche Rente und/oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Dies hängt von ihrer ausgewählten Auswahl ab. Sie ist sowohl als herkömmliche Rentenversicherung als auch als eine fondsgebundenen Rentenversicherung möglich. Sie ist außerdem bei der Auszahlung sehr flexibel und ermöglicht eine konstante, sinkende (der Rentenbetrag ist im ersten Jahr am höchsten und sinkt dann jedes Jahr) oder eine dynamische Rente (wo dann der Auszahlungsbetrag jährlich steigt).

Vorzüge der privaten Rentenversicherung: Empfehlungen:
lebenslange monatliche Rente oder
einmalige Kapitalauszahlung
garantierter Zins und zusätzliche Überschüsse
vereinbarte Rentengarantiezeit
flexible Auszahlung (konstante, sinkende oder steigende Rente)
geringe Besteuerung
Finanztest (9/2006)
"Die private Rentenversicherung in ihrer klassischen
Form bietet einen nicht zu unterschätzenden Vorteil:
Fließt die erste Auszahlung mit 65 Jahren, müssen
nur 18 Prozent der lebenslang garantierten Rente
versteuert werden."


Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung sichert die Rentenversicherung nicht den Tod durch eine Versicherungssumme ab. Hier steht die Zahlung einer Rente im Vordergrund. Üblich ist die Vereinbarung einer lebenslangen Rente. Eine private Rente ist eine zusätzliche Altersversorgung, die neben der gesetzlichen Rente gezahlt wird. Eine solche Rentenversicherung eignet sich deshalb für nahezu alle Personen.

Selbständige mussten bisher schon immer selbst für ihre Altersvorsorge sorgen. In zunehmendem Masse wird dies auch für Arbeitnehmer erforderlich. Sie erhalten zwar ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dies reicht jedoch nicht mehr aus. Durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen wird die Rente insbesondere der jüngeren Jahrgänge geringer ausfallen als bisher.

Eine solche Rentenversicherung kann mit mehreren Zusatzversicherungen vereinbart werden. Am häufigsten ist die Vereinbarung einer Beitragsrückgewährversicherung. Tritt der Tod vor Beginn der Rentenzahlung ein, werden die eingezahlten Beiträge an die Erben ausgezahlt. Hierdurch sichert man das eingezahlte Kapital ab. Dies trifft auch für die Vereinbarung einer Garantierente zu. Stirbt der Rentenbezieher kurz nach Rentenbeginn, wird die Rente noch für den vereinbarten Zeitraum weiter gezahlt.

Die private Rente kann auch mit einer Hinterbliebenenrente verbunden werden. Beim Tode des Rentenbeziehers wird dann eine Witwenrente/Witwerrente gezahlt. Dies gilt auch für eine vereinbarte Waisenrente, die allerdings nur bis zu einem bestimmten Lebensalter des Kindes gezahlt wird.

Auch eine Rentenversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verbunden werden. Möglich ist die Vereinbarung einer Berufsunfähigkeitsrente oder nur eine Beitragsbefreiung. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird dann die Rentenversicherung beitragsfrei gestellt. Trotzdem wird beim Renteneintritt die volle vereinbarte Rente gezahlt.

Rentenversicherungen können unterschiedlich ausgestaltet sein. Je nach Ausgestaltung können unterschiedliche steuerliche Auswirkungen eintreten. Welche Form im Einzelfall in Frage kommt, muss dabei einer Beratung vorbehalten bleiben. So hat der Abschluss einer üblichen Altersrente andere steuerliche Folgen als der Abschluss einer Riester- oder Rüruprente.

Zu unterscheiden ist die private Rentenversicherung auch nach der Art der Anlage des Sparkapitals. Bei der herkömmlichen Rentenversicherung gibt es eine garantierte Mindestverzinsung des Sparanteiles in Höhe von 2,25%. Eine solche Garantie gibt es nicht bei der fondsgebundenen Rentenversicherung, da diese in Risikokapital investiert.

Bei Ablauf der Beitragszahlungsphase kann sowohl die Auszahlung des Kapitals als auch die Zahlung der lebenslangen Rente vereinbart werden. Auch dies hat steuerliche Auswirkungen, je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrages.