Private Krankenversicherung Vergleich - Bis zu 50 % Sparen
Die private Krankenversicherung ist die bessere
Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung mit
einem höheren Leistungsumfang und
einkommensunabhängigen Beiträgen. Versichern kann
sich jedoch nicht jeder, da es eine
Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit
48.150 Euro (Stand: 2008) für Arbeitnehmer gibt. Selbständige,
Beamte und Studenten unterliegen nicht der
Beitragsbemessungsgrenze und können sich ohne diese
Voraussetzungen versichern.
| Vorzüge der Privaten Krankenversicherung: | Voraussetzungen: |
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mindestens 48.150 Euro in den letzten 3 Jahren |
Weitere PKV Informationen:
Die
private Krankenversicherung ist eine
Vollversicherung, die mindestens die Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung umfassen muss. Dies
sind in erster Linie die
Sachleistungen in Form von
stationärer und ambulanter Behandlung. Dies ist eine
der Voraussetzungen um die gesetzliche
Krankenversicherung ersetzen zu können.
In einer solchen privaten Krankenversicherung können
sich Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer
versichern. Bei Arbeitnehmern ist Voraussetzung,
dass sie mindestens in den letzten drei Jahren mit
ihrem Bruttoverdienst über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen. Diese Grenze liegt
für das Jahr 2008 bei 48.150 Euro. Die Grenze wird
jedes Jahr neu festgelegt. Der Arbeitnehmer kann bei
diesen Voraussetzungen zum Jahreswechsel in die
private Krankenversicherung wechseln, wenn er auch
die Grenze des neuen Jahres voraussichtlich
übersteigt.
In der privaten Krankenversicherung können sich auch
sonstige Personen versichern, die nicht der
Versicherungspflicht unterliegen oder sich bei
bestimmten Voraussetzungen befreien lassen können.
So können zur privaten Krankenversicherung auch
Studenten, Rentner, Ehegatten und Kinder ohne
Familienhilfeanspruch sowie Nichterwerbstätige
beitreten.
Neben den Hauptleistungen, die auch die gesetzliche
Krankenversicherung vorsieht, kann man in der
privaten Krankenversicherung weitere
Zusatzleistungen versichern. So ist es möglich, die
während der stationären Behandlung möglichen
Wahlleistungen abzusichern. Dies sind die
Wahlleistungen ärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung)
und Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer.
Auch die Behandlungskosten alternativer Medizin bei
Heilpraktikern können privat versichert werden.
Die private Krankenversicherung bietet ihren
Versicherten Möglichkeiten, die die gesetzliche
Krankenversicherung nicht bieten kann. Dies beginnt
schon bei der freien Arzt- und Zahnarztwahl. Hier
gibt es kein
Hausarztmodell, das die
Arztwahl
vorschreibt und ein Facharzt nur auf Überweisung
behandelt. Selbst die Eigeneinweisung ins
Krankenhaus ist möglich. Teure Behandlungsmethoden
und die neueste Medizintechnik sind
selbstverständlich. Dies gilt auch für die neueste
Zahnersatztechnik, wie der Einsatz von
Zahnimplantaten. Der Versicherungsschutz gilt
weltweit. Der Privatversicherte muss sich bei
beruflichen oder privaten Auslandsreisen keine
Gedanken mehr um eine zusätzliche Absicherung machen.
Auch auf die Beitragsgestaltung hat der Versicherte
Einfluss. So kann er mit freiwilligen Selbstbehalten
den Beitrag absenken. Bei einer solchen Absenkung
sollten Arbeitnehmer bedenken, dass damit auch der
Arbeitgeberzuschuss sinkt. An der höheren
Selbstbeteiligung braucht sich dagegen der
Arbeitgeber nicht zu beteiligen.
Nimmt er im Jahr überhaupt keine Leistungen in
Anspruch, so gibt es in der Regel eine
Beitragsrückerstattung. Da sich die Höhe des
Beitrages auch nach dem Eintrittsalter richtet,
sollte man so früh wie möglich in die private
Krankenversicherung wechseln. Je jünger man ist,
umso günstiger ist der Beitrag. Da die private
Krankenversicherung zudem wie eine
Lebensversicherung betrieben wird, werden von den
gezahlten Beiträgen
Rückstellungen gebildet. Diese
dienen der Beitragsstabilität im Rentenalter.