Private Krankenversicherung Vergleich - Bis zu 50 % Sparen

Die private Krankenversicherung ist die bessere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung mit einem höheren Leistungsumfang und einkommensunabhängigen Beiträgen. Versichern kann sich jedoch nicht jeder, da es eine Beitragsbemessungsgrenze  von zur Zeit 48.150 Euro (Stand: 2008) für Arbeitnehmer gibt. Selbständige, Beamte und Studenten unterliegen nicht der Beitragsbemessungsgrenze und können sich ohne diese Voraussetzungen versichern.

Vorzüge der Privaten Krankenversicherung: Voraussetzungen:
bevorzugte Behandlung als Privatpatient
Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer
keine Rezeptgebühren
Beitragsrückerstattungen und günstigere Beiträge
Beitrag richtet sich nach Leistungsumfang
Arbeitnehmer mit jährlichem Bruttoverdienst von
mindestens 48.150 Euro in den letzten 3 Jahren
Beamte
Studenten
Selbständige


Weitere PKV Informationen:
Die private Krankenversicherung ist eine Vollversicherung, die mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen muss. Dies sind in erster Linie die Sachleistungen in Form von stationärer und ambulanter Behandlung. Dies ist eine der Voraussetzungen um die gesetzliche Krankenversicherung ersetzen zu können.

In einer solchen privaten Krankenversicherung können sich Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer versichern. Bei Arbeitnehmern ist Voraussetzung, dass sie mindestens in den letzten drei Jahren mit ihrem Bruttoverdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen. Diese Grenze liegt für das Jahr 2008 bei 48.150 Euro. Die Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Der Arbeitnehmer kann bei diesen Voraussetzungen zum Jahreswechsel in die private Krankenversicherung wechseln, wenn er auch die Grenze des neuen Jahres voraussichtlich übersteigt.

In der privaten Krankenversicherung können sich auch sonstige Personen versichern, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen oder sich bei bestimmten Voraussetzungen befreien lassen können. So können zur privaten Krankenversicherung auch Studenten, Rentner, Ehegatten und Kinder ohne Familienhilfeanspruch sowie Nichterwerbstätige beitreten.

Neben den Hauptleistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht, kann man in der privaten Krankenversicherung weitere Zusatzleistungen versichern. So ist es möglich, die während der stationären Behandlung möglichen Wahlleistungen abzusichern. Dies sind die Wahlleistungen ärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) und Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer. Auch die Behandlungskosten alternativer Medizin bei Heilpraktikern können privat versichert werden.

Die private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten Möglichkeiten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bieten kann. Dies beginnt schon bei der freien Arzt- und Zahnarztwahl. Hier gibt es kein Hausarztmodell, das die Arztwahl vorschreibt und ein Facharzt nur auf Überweisung behandelt. Selbst die Eigeneinweisung ins Krankenhaus ist möglich. Teure Behandlungsmethoden und die neueste Medizintechnik sind selbstverständlich. Dies gilt auch für die neueste Zahnersatztechnik, wie der Einsatz von Zahnimplantaten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Der Privatversicherte muss sich bei beruflichen oder privaten Auslandsreisen keine Gedanken mehr um eine zusätzliche Absicherung machen.

Auch auf die Beitragsgestaltung hat der Versicherte Einfluss. So kann er mit freiwilligen Selbstbehalten den Beitrag absenken. Bei einer solchen Absenkung sollten Arbeitnehmer bedenken, dass damit auch der Arbeitgeberzuschuss sinkt. An der höheren Selbstbeteiligung braucht sich dagegen der Arbeitgeber nicht zu beteiligen.

Nimmt er im Jahr überhaupt keine Leistungen in Anspruch, so gibt es in der Regel eine Beitragsrückerstattung. Da sich die Höhe des Beitrages auch nach dem Eintrittsalter richtet, sollte man so früh wie möglich in die private Krankenversicherung wechseln. Je jünger man ist, umso günstiger ist der Beitrag. Da die private Krankenversicherung zudem wie eine Lebensversicherung betrieben wird, werden von den gezahlten Beiträgen Rückstellungen gebildet. Diese dienen der Beitragsstabilität im Rentenalter.