private Haftpflicht Versicherung - bereits ab 3 Euro monatlich
Die Privathaftpflicht Versicherung deckt Schäden aus
privaten Risiken ab. Diese Versicherung ist einer
der wichtigsten überhaupt. Jeder, der schuldhaft
einem anderen einen Schaden zufügt, ist für die
Folgen voll haftbar. Schuldhaft bedeutet fahrlässig
oder vorsätzlich. In der Privathaftpflicht
Versicherung sind vorsätzliche Schäden
ausgeschlossen.
| Vorzüge der privaten Haftpflichtversicherung | Empfehlungen: |
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Stiftung Warentest (08/2008) "Die private Haftpflicht deckt die wichtigsten Risiken des alltäglichen Lebens ab. Wenn Sie diese Versicherung noch nicht haben, sollten Sie unbedingt eine abschließen." |
In der Privathaftpflicht ist der gesamte private
Bereich abgedeckt. Hierzu gehört auch die berufliche
Tätigkeit als Arbeitnehmer. Für eine selbständige
gewerbliche Tätigkeit braucht man eine
Betriebshaftpflichtversicherung. Die Tätigkeit als
selbständige Tagesmutter ist dagegen meist
abgedeckt. Versichert ist man als
Verkehrsteilnehmer, sei es als Fußgänger oder
Radfahrer, beim Sport, als Besitzer eines
Eigenheimes und als Vereinsmitglied, als Arbeitgeber
einer Hausangestellten.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt die
Risiken nicht nur der eigenen Person, sondern auch
die der anderen, im Haushalt lebenden,
Familienangehörigen ab. Dies gilt auch für
Lebenspartner und deren aufgenommenen Kinder. Kinder
sind mitversichert, solange sie in Ausbildung sind
und kein eigenes Erwerbseinkommen haben. Auch die
Oma und der Opa im gleichen Haushalt sind meist in
den Schutz mit eingeschlossen. Bei einer
Eheschließung bringen oft beide Ehepartner ihre
Privathaftpflichtversicherung mit in die Ehe. Hier
gibt es ein Sonderkündigungsrecht ohne Frist. Der
zuletzt abgeschlossene Vertrag kann gekündigt
werden.
Man kann noch so vorsichtig sein, eine kleine
Unaufmerksamkeit, und schon ist ein Schaden
eingetreten. Ein verschüttetes Weinglas bei Freunden
lässt sich sicher leicht regulieren. Was aber, wenn
man aus Gedankenlosigkeit als Fußgänger bei Rot über
die Straße geht und einen Unfall verursacht. Gibt es
neben Sachschäden auch Personenschäden, wird das
schon teurer.
Nicht immer hat man seine Kinder unter Aufsicht.
Eine fahrlässig zerbrochene Scheibe geht zwar noch,
nicht aber der durch Zündeln verursachte Waldbrand.
Als Hauseigentümer ist man sorgfältig und hält sein
Anwesen in Ordnung. Trotzdem kann es zu
Glatteisunfällen kommen, für die man als
Hausbesitzer haftet. Oder beim nächsten Sturm löst
sich ein Ziegel und trifft einen Passanten.
Besonders teuer wird es auch, wenn der Öltank im
Keller ausläuft und den Boden verseucht.
Die Privathaftpflicht-Versicherung deckt keine
Schäden ab, für die man sich anderweitig absichern
kann. So hat die Kfz-Haftpflicht Vorrang. Dies gilt
auch für Verletzungen durch Hunde, für die man eine
Tierhalterversicherung braucht. Bei der eigenen
Katze, die dem Nachbarn das Auto zerkratzt, haftet
dagegen die Privathaftpflicht-Versicherung.
Voraussetzung ist, dass ein Verschulden des
Tierhalters nachgewiesen wird.
Wird man für einen angeblich verursachten Schaden
regresspflichtig gemacht, prüft die
Haftpflichtversicherung, ob der Anspruch berechtigt
ist. Ist er berechtigt, zahl die Versicherung den
Schaden. Ist er unberechtigt, lehnt die
Haftpflichtversicherung ihn ab. Wird nun der
Schädiger vor Gericht verklagt, dann übernimmt die
Haftpflichtversicherung die Prozessführung und
begleicht alle Kosten. Dies gilt auch dann, wenn der
Prozess verloren wird. Damit enthält die Haftpflicht
eine passive Rechtsschutzversicherung, die einen vor
dem Risiko hoher Anwalts- und Gerichtskosten
schützt.