Private Krankenzusatzversicherung Vergleich - Bis zu 50 % Sparen

In Deutschland gibt es im Rahmen der Krankenversicherung zwei Systeme, und zwar die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen. Diese unterscheiden sich vor allem durch ihre Leistungen, denn im Rahmen der privaten Krankenvollversicherung ist der Versicherte deutlich umfangreicher versichert, als im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die oftmals nur eine Grundabsicherung bietet. Damit auch der gesetzlich Versicherte dennoch viele Leistungen nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss und sich ebenfalls besser absichern kann, gibt es die Möglichkeit, so genannte private Zusatzversicherungen abzuschließen. Die am häufigsten genutzten Krankenzusatzversicherungen sind die Zahnzusatzversicherung, die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen, Ergänzungsversicherungen für die volle Kostenübernahme bei Seh- oder Hörhilfen, sowie eine Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeld-Versicherung.

Vorzüge der Privaten Zusatzversicherung:
Ambulanter Zusatztarif
Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer
keine Rezeptgebühren
Beitragsrückerstattungen und günstigere Beiträge
Beitrag richtet sich nach Leistungsumfang


Weitere PKV Informationen:

Von den genannten Zusatzversicherungen ist besonders die Zahnversicherung für nahezu jeden gesetzlich Versicherten dringend zu empfehlen, falls dieser ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten hat. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist es heute so, dass je nach Pflege des Bonusheftes nur noch 50-65 Prozent der Kosten für Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das bedeutet, der Patient muss im schlechtesten Fall die Hälfte der Zahnarztkosten selber tragen. Da eine Krone schon durchschnittlich mindestens 500 Euro kostet, können hier bei noch umfangreicheren Behandlungen leicht über 1.000 Euro an Kosten entstehen. Durch die Zahnzusatzversicherung kann sich der Versicherte weitgehend gegen dieses Kosten absichern und zudem oftmals noch bei "normalen" Zahnbehandlungen qualitativ hochwertigere und optisch schönere Materialien verwenden lassen, wie zum Beispiel Keramik.

Nach der Zahnzusatzversicherung ist die Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen die zweite häufig genutzte PKV Zusatzversicherung. Das gerade diese Krankenversicherung immer beliebter wird, liegt natürlich in erster Linie an der Tatsache, dass gerade im Krankenhausbereich immer mehr eine Zwei-Klassen-Medizin entsteht. Privat versicherte Patienten werden häufig deutlich "besser" und schneller behandelt, als es bei gesetzlich versicherten Patienten der Fall ist.
Durch die private Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen wird der Patient quasi zum Privatversicherten und kann alle Vorteile genießen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlungen oder Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer. Zudem werden oftmals bei Privatversicherten auch kostenintensivere und modernere Diagnostik-Methoden als bei gesetzlich Versicherten angewandt, sodass der Patient sogar einen direkten medizinischen Vorteil vom Bestehen der privaten Zusatzversicherung haben kann.
Die PKV Zusatzversicherung für Seh- und Hörhilfen erstattet die Kosten bis zu einem bestimmten Maximalbetrag für medizinisch notwendige Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte. Während die gesetzliche Krankenversicherung hier nur einen "lächerlichen" Betrag von 10 Euro erstattet, sind die Maximalgrenzen im Rahmen der privaten Versicherung oftmals bei bis zu 500 Euro.
Die private Krankentagegeldversicherung ist für gesetzlich Versicherte Patienten sinnvoll, die entweder unter einer langwierigen Krankheit leiden und somit ab der 7. Krankheitswoche nur noch ein gekürztes Gehalt bekommen, aber besonders auch für Selbstständige, die schon ab dem ersten Krankheitstag einen direkten Dienstausfall haben.
Die Höhe des Krankentagegeldes ist relativ frei zu vereinbaren und die Leistung wird ab dem vereinbarten Krankheitstag erbracht, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt ein vereinbartes Krankenhaustagegeld für jeden Tag, den sich der Versicherte aus medizinisch notwendigen Gründen in einem Krankenhaus aufhält und fällt ebenso in den Bereich der privaten Krankenzusatzversicherungen.