Pferdehaftpflicht | Bis zu 50 % Ersparnis
Jeder Pferdehalter sollte eine Pferdehalter
Haftpflichtversicherung haben. Diese trägt die
Kosten, die aus den durch das Pferd verursachten
Schäden entstehen. Der Pferdehalter haftet nämlich,
wenn durch das Tier ein Mensch getötet oder verletzt
wird oder wenn ein Sachschaden verursacht wird. Die
Haftung tritt auch ohne Verschulden des
Pferdehalters ein, da es sich hier um eine so
genannte Gefährdungshaftung handelt. Da die Schäden
durch Pferde erheblich sein können, sollte jeder
Pferdehalter eine solche Haftpflichtversicherung
haben.
| Vorzüge der Pferdehaftpflicht: | Empfehlungen: |
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Spiegel (10.10.2006) "Wenn Sie Hunde- oder Pferdebesitzer sind, sollten Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus." |
Die Pferdehalter - Haftpflichtversicherung sollte
eine ausreichende Deckungssumme haben. Üblich ist
heute eine Deckung von einer Million Euro. Einige
Gesellschaften bieten neben einer besonderen
Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch die
Einbeziehung des Pferdehalterrisikos in die
Privathaftpflicht-Versicherung an.
In der Pferdehalter - Haftpflichtversicherung sind
alle Pferde versicherbar. Die Rasse spielt dabei
keine Rolle. Die Versicherung gilt auch für Ponys,
Esel und Maultiere. Die Versicherung sollte auch für
Schäden aufkommen, die bei der Hütung durch fremde
Personen entstehen. Versichert sollten auch die
Fremdreiter sein. Wie schnell lässt sich ein
Pferdehalter nämlich überreden, auch mal ein fremdes
Kind reiten zu lassen.
Die Pferdehalter - Haftpflichtversicherung sollte
nach Möglichkeit auch das Turnierrisiko sowie
Kutsch- und Schlittenfahrten enthalten. Sollte das
Pferd auch mit ins Ausland genommen werden, muss
auch die Auslandsdeckung vorhanden sein.
Die Gefahr, die von Pferden ausgeht, ist sehr hoch.
Beispiele der jüngsten Vergangenheit sind ein Beleg
dafür. Ausgerissene Pferde, die einen Verkehrsunfall
auf der Autobahn verursachten oder sogar einen Zug
zum Entgleisen brachten, gingen durch die Presse.
Die hierdurch entstandenen Kosten an Sach- und
Personenschäden waren erheblich.
Sogar Todesfälle, die durch Pferdetritte verursacht
wurden, sind keine Seltenheit. Besteht keine
Pferdehaftpflicht - Versicherung muss der
Pferdehalter für diese Kosten in voller Höhe
einstehen. Wenn dann jahrelange Rentenzahlungen an
Hinterbliebene fällig werden, wird das wohl die
Insolvenz des Pferdehalters bedeuten. Der Verzicht
auf eine solche Haftpflichtversicherung ist dabei
mehr als leichtsinnig.