Pferdehaftpflicht | Bis zu 50 % Ersparnis

Jeder Pferdehalter sollte eine Pferdehalter Haftpflichtversicherung haben. Diese trägt die Kosten, die aus den durch das Pferd verursachten Schäden entstehen. Der Pferdehalter haftet nämlich, wenn durch das Tier ein Mensch getötet oder verletzt wird oder wenn ein Sachschaden verursacht wird. Die Haftung tritt auch ohne Verschulden des Pferdehalters ein, da es sich hier um eine so genannte Gefährdungshaftung handelt. Da die Schäden durch Pferde erheblich sein können, sollte jeder Pferdehalter eine solche Haftpflichtversicherung haben.

Vorzüge der Pferdehaftpflicht: Empfehlungen:
hohe Deckungssumme (bis zu 10.000.000 Euro)
günstige monatliche Beiträge dank Online-Tarife
Rabatte bei längeren Verträgen
Selbstbeteiligung frei wählbar
Spiegel (10.10.2006)
"Wenn Sie Hunde- oder Pferdebesitzer sind, sollten
Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.
Denn die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus."


Die Pferdehalter - Haftpflichtversicherung sollte eine ausreichende Deckungssumme haben. Üblich ist heute eine Deckung von einer Million Euro. Einige Gesellschaften bieten neben einer besonderen Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch die Einbeziehung des Pferdehalterrisikos in die Privathaftpflicht-Versicherung an.

In der Pferdehalter - Haftpflichtversicherung sind alle Pferde versicherbar. Die Rasse spielt dabei keine Rolle. Die Versicherung gilt auch für Ponys, Esel und Maultiere. Die Versicherung sollte auch für Schäden aufkommen, die bei der Hütung durch fremde Personen entstehen. Versichert sollten auch die Fremdreiter sein. Wie schnell lässt sich ein Pferdehalter nämlich überreden, auch mal ein fremdes Kind reiten zu lassen.

Die Pferdehalter - Haftpflichtversicherung sollte nach Möglichkeit auch das Turnierrisiko sowie Kutsch- und Schlittenfahrten enthalten. Sollte das Pferd auch mit ins Ausland genommen werden, muss auch die Auslandsdeckung vorhanden sein.

Die Gefahr, die von Pferden ausgeht, ist sehr hoch. Beispiele der jüngsten Vergangenheit sind ein Beleg dafür. Ausgerissene Pferde, die einen Verkehrsunfall auf der Autobahn verursachten oder sogar einen Zug zum Entgleisen brachten, gingen durch die Presse. Die hierdurch entstandenen Kosten an Sach- und Personenschäden waren erheblich.

Sogar Todesfälle, die durch Pferdetritte verursacht wurden, sind keine Seltenheit. Besteht keine Pferdehaftpflicht - Versicherung muss der Pferdehalter für diese Kosten in voller Höhe einstehen. Wenn dann jahrelange Rentenzahlungen an Hinterbliebene fällig werden, wird das wohl die Insolvenz des Pferdehalters bedeuten. Der Verzicht auf eine solche Haftpflichtversicherung ist dabei mehr als leichtsinnig.