KFZ Versicherung - bis zu 60 % Ersparnis
Als Kfz-Versicherung bezeichnet man sowohl die
KFZ-Haftpflicht-Versicherung als auch die Voll- und
Teilkasko-Versicherung. Auch unter den Begriff der
KFZ-Versicherung fallen die
Insassen-Unfallversicherung und die heute üblichen
Schutzbriefleistungen der Versicherungen. Die
KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine
Pflichtversicherung. Jeder, der im öffentlichen
Verkehr ein motorisiertes Fahrzeug führt, muss diese
Haftpflichtversicherung haben.
Diese Versicherung deckt die mit dem Fahrzeug
verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden
ab. Sie dient somit dem Schutz der anderen
Verkehrsteilnehmer. Letztlich ist diese Versicherung
auch für den Halter selbst ein Vorteil. Ohne sie
könnte er hohe Schäden nicht bezahlen und wäre
lebenslang belastet. Durch die KFZ-Haftpflicht ist
nicht nur der Fahrzeughalter, sondern auch der
Eigentümer und Fahrer versichert. Der Beifahrer, der
als Arbeitnehmer beim Auf- und Abladen des
Fahrzeuges hilft ist hierbei ebenfalls versichert.
Die Pflichtversicherung erfordert nur eine bestimmte
Mindestdeckung. Angebracht sind jedoch die von den
meisten Versicherungen angebotenen Deckungssummen
von 100 Millionen Euro. Einige Unfälle der letzten
Zeit zeigen, dass diese Deckung angebracht ist.
Unfälle mit Beteiligung von Gefahrguttransportern,
die man verschuldet hat, summieren sich schnell zu
zweistelligen Millionensummen an Sachschäden.Personenschäden sind ebenfalls in ihrer Höhe nicht
absehbar, wenn Menschen verletzt und getötet werden
und jahrelange Rentenzahlungen fällig werden.
Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung ist
der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig.
Die Kaskoversicherung wird offiziell als
Fahrzeugversicherung bezeichnet. Dies ist
zutreffender, da sie treffend beschreibt, was
versichert ist. Hier ist nämlich nur das eigene
Fahrzeug gegen Beschädigung versichert. Hier sind
die entstehenden Kosten kalkulierbar. Sie betragen
höchstens den Zeitwert des Fahrzeuges. Daraus ergibt
sich auch, dass bei älteren Fahrzeugen der Sinn
einer Kaskoversicherung hinterfragt werden muss. Bei
hohen Werten ist diese Kaskoversicherung aber sicher
angebracht.
Die Teilkaskoversicherung sichert auch die Schäden
am Fahrzeug ab, jedoch ist hier der Eintritt der
Versicherung von bestimmten Ereignissen abhängig. So
sind Schäden durch Brand, Explosion, Raub,
Diebstahl. Wildschaden, Glasbruch, Sturm, Hagel,
Überschwemmung und Marderbissschäden abgedeckt. Auch
hier stellt sich für den Fahrzeughalter die Frage
der Notwendigkeit der Versicherung. Bei der
Vollkasko ist die Teilkasko mit enthalten.
Teilkaskoschäden führen hier nicht zu einer
Rückstufung in der Schadensfreiheit.
Die Einstufung in Schadensfreiheitsklassen ist von
Gesellschaft zu Gesellschaft mit unterschiedlichen
Prozentsätzen möglich. Beim Versichererwechsel
erkennen die meisten Versicherer die bisher
zurückgelegten schadensfreien Jahre an.
Sondereinstufungen können in der Regel nicht
übertragen werden. Fahranfänger beginnen in der
höchsten Stufe. Hier sind Abweichungen möglich über
einen Zweitvertrag der Eltern. Ehegattenverträge mit
besonderen Einstufungen werden vielfach angeboten.
Auch eine Übertragung der Rabatte von nahen
Angehörigen wird von den meisten akzeptiert. Weiterführende Informationen zur Kfz Versicherung auf www.kfzversicherung-infos.de