Hundehaftpflicht - Prämienunterschiede bis zu 300 %
Weshalb braucht ein Hundehalter eine
Hundehalter-Haftpflichtversicherung? Dies ergibt
sich aus der gesetzlichen Gefährdungshaftung. Wird
durch einen Hund ein Mensch in seiner Gesundheit
verletzt oder sogar getötet, hat der Hundehalter den
entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch bei
Sachschäden. Die gleiche Haftpflicht trifft auch
denjenigen, dem der Hund zwar nicht gehört, der zum
Zeitpunkt des Schadens aber die Hütung des Hundes
übernommen hat. Für die Haftung kommt es somit nicht
auf das Verschulden des Tierhalters an.
| Vorzüge der Hundehaftpflicht: | Empfehlungen: |
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Spiegel (10.10.2006) "Wenn Sie Hunde- oder Pferdebesitzer sind, sollten Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus." |
Die durch Hunde eintretenden Schäden können
erheblich sein. Deshalb braucht der Hundehalter eine
Hundehalter Haftpflichtversicherung. Diese sollte
eine angemessene Deckungssumme vorsehen. Eine
Deckung von einer Million Euro wird allgemein von
den Versicherungen angeboten.
Besonders günstig ist die Hundehalter-Haftpflicht,
wenn man diese als Zusatzdeckung in der
Privat-Haftpflicht einbinden kann. Dies wird schon
von einigen Gesellschaften offeriert. In der
Tierhalterversicherung sollte auch die Haftung des
Tierhüters mit abgesichert sein. Da Hunde meist zur
Familie gehören, werden sie in der Regel auch mit zu
Auslandsreisen genommen. Hier muss man besonders
darauf achten, dass der Auslandsschutz enthalten
ist.
Die meisten Versicherungsgesellschaften versichern
inzwischen auch wieder so genannte Kampfhunde. Hier
verlangen sie lediglich, dass die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt werden, wie beispielsweise den
Leinenzwang und das Anlegen eines Maulkorbes. Dies
wird im Einzelfall nicht nachgeprüft. Erst wenn ein
Schaden eingetreten ist, werden diese Auflagen
wirksam. Wurden die Auflagen nicht erfüllt, kann die
Versicherung die Leistung verweigern.
Vielfach trifft man bei Hundehaltern die Meinung an,
dass eine Hundehalter - Haftpflichtversicherung für
den eigenen Hund überflüssig sei. Schließlich sei er
kein Kampfhund, sondern ein besonders zutrauliches
Tier, mit dem Kinder ungefährdet spielen können. Das
Tier habe noch nie jemanden etwas getan habe. Der
Hund belle nur laut, beiße aber nicht. Dies ist eine
trügerische Annahme, da keiner genau weiß was in
einem Tier vorgeht.
Gründe, die auch einen sonst friedlichen Hund zum
Ausrasten bringen, gibt es genug. Wenn beim
Spazierengehen der Hund plötzlich durch ein lautes
Geräusch erschreckt wird und sich losreißt, hat der
Halter keine Kontrolle mehr über den Hund. Läuft er
über die Straße und verursacht er einen
Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschäden, kann
dies teuer werden. Oder er tollt spielend herum und
wirft den vorbeifahrenden Radfahrer um.
Besonders häufig passieren Schäden, wenn der eigene
Hund auf einen anderen Hund trifft und die Halter
keinen Einfluss mehr auf das Verhalten haben. Nicht
zu unterschätzen ist auch der natürliche Jagdtrieb
eines Hundes, wenn er in Wald und Flur einen Hasen
oder ein Reh sieht. Dann wird oft der kleinste Hund
zum größten Jäger. Auch hier haftet der Hundehalter
für die entstehenden Schäden. Daher sollte jeder
Hundehalter selbstverständlich eine
Hundehalter-Haftpflicht haben.