Hundehaftpflicht - Prämienunterschiede bis zu 300 %

Weshalb braucht ein Hundehalter eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung? Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Gefährdungshaftung. Wird durch einen Hund ein Mensch in seiner Gesundheit verletzt oder sogar getötet, hat der Hundehalter den entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch bei Sachschäden. Die gleiche Haftpflicht trifft auch denjenigen, dem der Hund zwar nicht gehört, der zum Zeitpunkt des Schadens aber die Hütung des Hundes übernommen hat. Für die Haftung kommt es somit nicht auf das Verschulden des Tierhalters an.

Vorzüge der Hundehaftpflicht: Empfehlungen:
hohe Deckungssumme (bis zu 10.000.000 Euro)
günstige monatliche Beiträge dank Online-Tarife
Mietsachschäden mitversichert (optional)
oft kein Leinenzwang
Hüten durch dritte Personen mitversichert
Spiegel (10.10.2006)
"Wenn Sie Hunde- oder Pferdebesitzer sind, sollten
Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.
Denn die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus."


Die durch Hunde eintretenden Schäden können erheblich sein. Deshalb braucht der Hundehalter eine Hundehalter Haftpflichtversicherung. Diese sollte eine angemessene Deckungssumme vorsehen. Eine Deckung von einer Million Euro wird allgemein von den Versicherungen angeboten.

Besonders günstig ist die Hundehalter-Haftpflicht, wenn man diese als Zusatzdeckung in der Privat-Haftpflicht einbinden kann. Dies wird schon von einigen Gesellschaften offeriert. In der Tierhalterversicherung sollte auch die Haftung des Tierhüters mit abgesichert sein. Da Hunde meist zur Familie gehören, werden sie in der Regel auch mit zu Auslandsreisen genommen. Hier muss man besonders darauf achten, dass der Auslandsschutz enthalten ist.

Die meisten Versicherungsgesellschaften versichern inzwischen auch wieder so genannte Kampfhunde. Hier verlangen sie lediglich, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, wie beispielsweise den Leinenzwang und das Anlegen eines Maulkorbes. Dies wird im Einzelfall nicht nachgeprüft. Erst wenn ein Schaden eingetreten ist, werden diese Auflagen wirksam. Wurden die Auflagen nicht erfüllt, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Vielfach trifft man bei Hundehaltern die Meinung an, dass eine Hundehalter - Haftpflichtversicherung für den eigenen Hund überflüssig sei. Schließlich sei er kein Kampfhund, sondern ein besonders zutrauliches Tier, mit dem Kinder ungefährdet spielen können. Das Tier habe noch nie jemanden etwas getan habe. Der Hund belle nur laut, beiße aber nicht. Dies ist eine trügerische Annahme, da keiner genau weiß was in einem Tier vorgeht.

Gründe, die auch einen sonst friedlichen Hund zum Ausrasten bringen, gibt es genug. Wenn beim Spazierengehen der Hund plötzlich durch ein lautes Geräusch erschreckt wird und sich losreißt, hat der Halter keine Kontrolle mehr über den Hund. Läuft er über die Straße und verursacht er einen Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschäden, kann dies teuer werden. Oder er tollt spielend herum und wirft den vorbeifahrenden Radfahrer um. 

Besonders häufig passieren Schäden, wenn der eigene Hund auf einen anderen Hund trifft und die Halter keinen Einfluss mehr auf das Verhalten haben. Nicht zu unterschätzen ist auch der natürliche Jagdtrieb eines Hundes, wenn er in Wald und Flur einen Hasen oder ein Reh sieht. Dann wird oft der kleinste Hund zum größten Jäger. Auch hier haftet der Hundehalter für die entstehenden Schäden. Daher sollte jeder Hundehalter selbstverständlich eine Hundehalter-Haftpflicht haben.