Unfallversicherung Beratungs Checkliste

Unfallversicherung (Berechnung)
Invaliditätssumme: Die Invaliditätssumme ist die Grundlage jeder privaten Unfallversicherung. Von dieser Summe ausgehend wird im Versicherungsfall anhand der Gliedertaxe berechnet, welchen Anteil dieser Summe Sie als Versicherungsleistung erhalten. Die Grundsumme beträgt in der Regel 100.000 Euro, diese kann aber auch erhöht werden. Zudem wird in den meisten Fällen eine Progression von bis zu 500 Prozent vereinbart, die zumeist ab einer 25-prozentigen Invalidität in Stufen eintritt. Das bedeutet in der Praxis, wenn Sie aufgrund eines Unfalls zu 60 Prozent invalide werden, erhalten Sie ohne Progression von der Invaliditäts-Grundsumme von 100.000 Euro einen Anteil von 60 Prozent, also 60.000 Euro. Mit einer Progression von beispielsweise 350 Prozent würden Sie in diesem Fall einen Betrag von 150.000 erhalten, bei 100-prozentiger Invalidität die volle Progressionssumme von 350.000 Euro.

Todesfallleistung: Auch die Versicherungssumme nach Unfalltod kann natürlich in nahezu beliebiger Höhe vereinbart werden und wirkt sich im Gegensatz zu einer höheren Invaliditätssumme nur geringfügig auf die Beitragshöhe aus.

Unfall-Rente: Die Unfallrente ist wiederum eine Option, die sich deutlich auf die Beitragshöhe auswirken kann. Diese Rente wird allerdings erst bezahlt, wenn man aufgrund eines Unfalls zumindest zu 50 Prozent invalide wird. Zudem besteht hier die "Gefahr" der doppelten Absicherung, denn wer bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und dann zu mindestens 50 Prozent invalide wird, dürfte in vielen Fällen damit auch berufsunfähig sein, und dann bereits aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine BUZ-Rente beziehen, sodass die Vereinbarung der Unfall-Rente oftmals überflüssig ist, zumal sie den Beitrag erheblich erhöht.

Zusätzliche Mitversicherungen: Neben den drei genannten Basisleistungen wie Invaliditätssumme, Todesfallsumme und Unfall-Rente, kann man im Rahmen der privaten Unfallversicherung noch zahlreiche "Mitversicherungen" einschließen, die natürlich jeweils den Beitrag erhöhen. So gibt es bei den meisten Versicherungen die Möglichkeit, die Zahlung eines Krankentagegeldes zu vereinbaren, ein Genesungsgeld, eine Übergangsleistung, Erstattung Bergungskosten, Mitversicherung bei Rettung von Menschen, Mitversicherung von Infektionskrankheiten u.v.m..
Welche dieser zusätzlichen Absicherungen man benötigt, hängt natürlich von der individuellen Situation und Einstellung zur Risikoabsicherung an sich ab.
Grundsätzlich sollte man aber auch die Relation von Gefahren-Wahrscheinlichkeit und Beitragshöhe sehen, sodass sicherlich die meisten zusätzlichen Mitversicherungen nur für einen kleineren Personenkreis in Frage kommen.

Mitversicherte Personen: Im Rahmen der privaten Unfallversicherung kann man auch Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder mitversichern. Der Gesamtbeitrag ist dann deutlich geringer, als wenn man für jede Person einzeln eine Unfallversicherung abschließen würde.

Alter und Geschlecht: Diese beiden Aspekte haben im Rahmen der Unfallversicherung keine beitragsändernden Faktoren, da die Gefahr eines Unfalls von den Versicherungsgesellschaften sowohl bei Männern als auch bei Frauen und in jedem Alter gleich hoch angesehen wird.

Beruf: Die verschiedenen Berufe werden aufgrund ihrer Unfall-Wahrscheinlichkeit in bestimmte Berufsgruppen unterteilt, die dann einen unterschiedlichen Beitrag "auslösen". Grundsätzlich ist es so, dass Tätigkeiten mit körperlicher Anstrengung vom Betrag her teurer zu versichern sind, als reine sitzende Tätigkeiten.

Unfallversicherung (Beratung)
Gerade bei der Unfallversicherung muss man auf sehr viele Details achten. Zur unbedingt notwendigen Absicherung, die man auf jeden Fall haben sollte, gehört eigentlich nur die Invaliditätssumme. Schon bei der Todesfallsumme besteht durch eine evt. vorhandene Risiko-Lebensversicherung die Gefahr der unnötigen Doppel-Absicherung. Das gilt auch für die Vereinbarung einer Unfallrente, falls bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.
Auch viele Zusatzleistungen wie zum Beispiel Krankentagegeld sind entweder für viele Personen nicht notwendig, oder ebenfalls evt. schon durch andere Versicherungen abgedeckt.
Auch die vielfach empfohlene sehr hohe Progression der Invaliditätssumme sollte man nicht leichtfertig akzeptieren, denn wenn man zum Beispiel die Mindestgrundsumme von 100.000 Euro vereinbart und Vollinvalide wird, ist es vielleicht nicht unbedingt notwendig, statt der 100.000 Euro einen Betrag von 500.000 Euro zu erhalten.
Da auch bei der Unfallversicherung gilt, je mehr Leistungen sie "abschließen", desto höher die Provision des Versicherungsmaklers, sollte man gerade bei dieser Versicherung jedes Detail genau hinterfragen, da es zahlreiche Zusatzleistungen gibt, die man kostenpflichtig mitversichern könnte.