Riester Rente Beratungs Checkliste

Riester Rente (Berechnung)
Grundzulage: Die Riester-Rente (Altersvorsorgezulage) setzt sich aus der Grundzulage und einer zusätzlich möglichen Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt maximal 154 Euro für Ledige und 308 Euro für Verheiratete im Jahr. Dabei muss die Zulage für Verheiratete auf zwei verschiedene Sparverträge verteilt werden. In den Genuss der vollen Zulage kommt man dann, wenn man den so genannten Mindestbeitrag einzahlt. Dieser beträgt 4 Prozent vom Bruttojahreseinkommen, mindestens aber 60 Euro und maximal 2.100 Euro im Jahr. Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, erhält man die Zulage anteilig.

Kinderzulage: Für jedes Kind, für das man in einem Kalenderjahr mindestens einmal Kindergeld bezogen hat, erhält man eine Kinderzulage von 185 Euro (falls das Kind vor dem 01.01.2008 geboren wurde) bzw. eine Zulage von 300 Euro (falls das Kind ab dem 01.01.200 geboren wurde).

Berechnungsgrundlage der riester-fähigen Sparverträge: Der Höhe des Beitrages, den man in einen Sparvertrag zahlen muss, der durch die Riester-Rente gefördert wird, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Neben der Art des Produktes (Fondssparplan, Rentenversicherung, Banksparplan), spielt natürlich eine Rolle, in welchem Zeitraum man welche später zu zahlende Rentenhöhe aus der privaten Altersvorsorge erhalten möchte. Steht diese "Zielrente" fest, erschließt sich das aus dem jeweiligen Produkt anhand der Rendite, dem Alter des Sparers und der Laufzeit des Sparvertrages die Höhe des zu zahlenden Beitrages.

Riester Rente (Beratung)
Hinsichtlich der möglichen Förderungshöhe durch die Riester-Rente kann man dem Verbraucher nur raten, soweit dieses möglich ist, auch den Mindestbeitrag in den jeweiligen Sparvertrag einzuzahlen, um die volle Förderung erhalten zu können. 

Etwas schwieriger ist es, das "beste" Produkt zu empfehlen, da man hier auf die Eigenschaften des jeweiligen Anlageproduktes eingehen muss, dass man zum Erhalt der Förderung nutzen kann.

Laut derzeitigem Stand werden alle Sparformen gefördert, die dem Kunden den Erhalt seines eingezahlten Kapitals und der Förderung garantieren können. Zudem muss eine Auszahlung in Form einer regelmäßigen Rente gewährleistet sein. Derzeit sind Banksparpläne, Bausparen, private Rentenversicherungen und bestimmte Investmentfondssparpläne riesterfähig.
Da diese Produkte die gleiche Sicherheit bieten, sollte man hier also vor allem auf den Aspekt der Rendite achten, wenn man das für sich geeignetste Produkt heraus finden möchte.

Gefahren lauern hier vor allem in überhöhten Renditeversprechungen des jeweiligen Anbieters. Diese sollte man sich durch konkrete Zahlen aus verschiedenen Zeiträumen in der Vergangenheit belegen lassen, um dann im Folgenden besser beurteilen zu können, ob die angegebene Rendite einigermaßen "glaubwürdig" und realistisch ist.