Riester Rente Beratungs Checkliste
Riester Rente (Berechnung)
Grundzulage: Die Riester-Rente (Altersvorsorgezulage)
setzt sich aus der Grundzulage und einer zusätzlich
möglichen Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage
beträgt maximal 154 Euro für Ledige und 308 Euro für
Verheiratete im Jahr. Dabei muss die Zulage für
Verheiratete auf zwei verschiedene Sparverträge
verteilt werden. In den Genuss der vollen Zulage
kommt man dann, wenn man den so genannten
Mindestbeitrag einzahlt. Dieser beträgt 4 Prozent
vom Bruttojahreseinkommen, mindestens aber 60 Euro
und maximal 2.100 Euro im Jahr. Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, erhält man
die Zulage anteilig.
Kinderzulage: Für jedes Kind, für das man in einem
Kalenderjahr mindestens einmal Kindergeld bezogen
hat, erhält man eine Kinderzulage von 185 Euro
(falls das Kind vor dem 01.01.2008 geboren wurde)
bzw. eine Zulage von 300 Euro (falls das Kind ab dem
01.01.200 geboren wurde).
Berechnungsgrundlage der riester-fähigen
Sparverträge: Der Höhe des Beitrages, den man in
einen Sparvertrag zahlen muss, der durch die
Riester-Rente gefördert wird, richtet sich nach
verschiedenen Faktoren. Neben der Art des Produktes
(Fondssparplan, Rentenversicherung, Banksparplan),
spielt natürlich eine Rolle, in welchem Zeitraum man
welche später zu zahlende Rentenhöhe aus der
privaten Altersvorsorge erhalten möchte. Steht
diese "Zielrente" fest, erschließt sich das aus dem
jeweiligen Produkt anhand der Rendite, dem Alter des
Sparers und der Laufzeit des Sparvertrages die Höhe
des zu zahlenden Beitrages.
Riester Rente (Beratung)
Hinsichtlich der möglichen Förderungshöhe durch die
Riester-Rente kann man dem Verbraucher nur raten,
soweit dieses möglich ist, auch den Mindestbeitrag
in den jeweiligen Sparvertrag einzuzahlen, um die
volle Förderung erhalten zu können.
Etwas schwieriger ist es, das "beste" Produkt zu
empfehlen, da man hier auf die Eigenschaften des
jeweiligen Anlageproduktes eingehen muss, dass man
zum Erhalt der Förderung nutzen kann.
Laut derzeitigem Stand werden alle Sparformen
gefördert, die dem Kunden den Erhalt seines
eingezahlten Kapitals und der Förderung garantieren
können. Zudem muss eine Auszahlung in Form einer
regelmäßigen Rente gewährleistet sein. Derzeit sind
Banksparpläne, Bausparen, private
Rentenversicherungen und bestimmte
Investmentfondssparpläne riesterfähig.
Da diese Produkte die gleiche Sicherheit bieten,
sollte man hier also vor allem auf den Aspekt der
Rendite achten, wenn man das für sich geeignetste
Produkt heraus finden möchte.
Gefahren lauern hier vor allem in überhöhten
Renditeversprechungen des jeweiligen Anbieters. Diese
sollte man sich durch konkrete Zahlen aus
verschiedenen Zeiträumen in der Vergangenheit
belegen lassen, um dann im Folgenden besser
beurteilen zu können, ob die angegebene Rendite
einigermaßen "glaubwürdig" und realistisch ist.