Rechtsschutzversicherung Beratungs Checkliste

Rechtsschutzversicherung (Berechnung)

Bei der Rechtsschutzversicherung gestaltet sich eine Beitragsberechnung nicht sehr einfach, da es nicht die eine Rechtsschutzversicherung gibt, sondern die Rechtsschutzversicherung an sich verschiedene Bausteine umfasst. Somit hängt die Beitragshöhe fast ausschließlich davon ab, welchen Baustein man wählt und wie die Bedingungen und persönlichen Gegebenheiten im jeweiligen Baustein sind.

Verkehrsrechtschutz: Hier hängt die Beitragshöhe sowohl vom Alter des Versicherten, als oftmals auch von der Fahrpraxis ab, da manche Versicherer nach Statistiken gehen, nach denen ältere Fahrer weniger Verkehrsunfälle verursachen, und somit auch weniger Schadensfälle hinsichtlich der Verkehrsrechtsschutzversicherung entstehen. Ferner spielt hier natürlich auch eine Rolle, wie viele Fahrzeuge man fährt und ob man andere Personen (z.B. Ehepartner) mitversichern möchte.
Zudem gibt es innerhalb der Verkehrsrechtsschutzversicherung, wie innerhalb jedes anderen Bausteines auch, die Möglichkeit, verschiedene Rechtsarten mit einzuschließen, zum Beispiel Strafrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz etc..
Weiterhin richtet sich die Höhe des Beitrages auch nach der Versicherungssumme, bis zu deren Höhe man in einem Streitfall abgesichert ist.

Privat- und Berufsrechtsschutz: Mit diesem Baustein sichert man sich bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich (Nachbarschaftsstreit etc.) und im Zuge des Arbeitsverhältnisses. Ansonsten gibt es in diesem Bereich außer der Versicherungssumme und den eingeschlossenen Rechtsschutzarten keine Faktoren, die den Beitrag in seiner Höhe beeinflussen.

Mieter-/ Vermieterrechtsschutz: Neben der Versicherungssumme und den Rechtsarten, spielt hierbei vor allem die Größe der gemieteten bzw. vermieteten Wohnfläche eine Rolle, und falls es sich um eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung handelt auch, an wie viele Mieter die Objekte vermietet sind. Der Beitrag zur Versicherung richtet sich also vor allem nach der Quantität der möglichen „Streitfälle“ und dem Jahresmietwert.

Selbstbeteiligung: Für alle Bausteine der Rechtsschutzversicherung gilt, dass man eine Selbstbeteiligung wählen kann, die den Beitrag senken kann. Üblich sind Selbstbehalte von 150 bis zu 300 Euro pro Schadensfall.
Tarifgruppe: Viele Rechtsschutzversicherer teilen die Versicherten in bestimmte Tarifgruppen ein, und unterscheiden im Rahmen dieser Klassifizierung hinsichtlich der Beitragshöhe. Üblich sind die Tarifgruppen Single, Angestellter oder Rentner (in).

Zahlweise: Wie bei jeder Versicherung, empfiehlt sich hinsichtlich der Zahlweise aus finanzieller Sicht eine jährliche Zahlung, da dann von der Versicherung keine Aufschläge berechnet werden.

Rechtsschutzversicherung (Beratung)

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung benötigt man auf jeden Fall eine gute und umfassende Beratung, da hier viele „Fallen“ in Form von unnötigen Versicherungsbestandteilen, aber auch von notwendigen Bestandteilen warten, die man evt. nicht erkennt.
Grundsätzlich gilt es zunächst zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherung aus verschiedenen Bausteinen besteht. Die wichtigsten zu nennenden sind der Verkehrsrechtschutz, der Berufsrechtsschutz und der Mieter/ Vermieterrechtsschutz. Hie gilt es zunächst zu prüfen, ob man jeden Baustein wirklich benötigt. Wer zum Beispiel in einem selbstgenutzten Haus wohnt, benötigt weder Mieter- noch Vermieterrechtsschutz.
Andererseits muss man auch darauf achten, dass man alle notwendigen Rechtsarten in die Versicherung mit einbezieht. Beim Verkehrsrechtsschutz ist es zum Beispiel nicht nur wichtig, wie man auf den ersten Blick meinen könnte, nur einen Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz (Bußgelder etc.) zu haben, sondern auch der Steuerrechtsschutz (KFZ-Steuer) oder der Vertragsrechtsschutz (Kaufvertrag PKW) sind Rechtsarten, die über die Versicherung auch abgedeckt werden müssen.
Etwas zwiespältig ist die „Sache“ mit der Selbstbeteiligung. Zum einen senkt diese natürlich den Beitrag etwas, zum anderem scheut man sich oftmals aufgrund dieser auch, die Versicherung in Anspruch zu nehmen, selbst wenn man relativ sicher sein kann, in einem Streitfall Recht zu bekommen. Auch Sicht der Versicherungsgesellschaft soll die Selbstbeteiligung also hauptsächlich abschrecken, die Rechtsschutzversicherung für „Bagatellfälle“ oder „unsichere“ Rechtslagen in Anspruch zu nehmen, was oftmals natürlich zu Nachteil des Versicherten werden kann.


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