KFZ Autoversicherung Beratungs Checkliste

KFZ-Versicherung (Berechnung)

Die KFZ-Versicherung setzt sich in der Regel aus drei verschiedenen Versicherungsarten zusammen, nämlich der KFZ-Haftpflichtversicherung, der Teilkasko- und/oder Vollkaskoversicherung. Die Aspekte, auf deren Grundlage der Beitrag bemessen wird, ist allerdings bis auf kleine Ausnahmen bei allen drei Versicherungen relativ gleich.

Typklasse: Sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Kaskoversicherung werden die Fahrzeuge in bestimmte Typklassen eingeteilt. Diese unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, wie oft ein Fahrzeug einen Versicherungsschaden aufweist. Statistisch ist es erwiesen, dass einige Fahrzeuge zum Beispiel öfter gestohlen werden, als andere Fahrzeug-Typen. Die Fahrzeuge in den „schlechteren Typklassen“ sind natürlich im Beitrag höher. Die Einteilung der Typklasse ist bei den Versicherern einheitlich, sodass der Versicherte in diesem Bereich keine Chance hat, den Beitrag zu senken.

Regionalklasse: Das Prinzip der Regionalklasse ist ähnlich wie das System der Typklassen. Die Fahrzeuge bzw. deren Halter werden dem Zulassungsort zugeordnet, und dieser wiederum fällt in eine bestimmte Regionalklasse. Auch hier gibt es Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit der Schadensmeldungen zwischen den verschiedenen Gebieten in Deutschland. Auch an dieser Tatsache kann der Versicherte nichts ändern, da kaum jemand wegen der KFZ-Versicherung den Wohnort wechseln wird.

Schadenfreiheitsrabatt: Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es im Rahmen der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Je länger ein Versicherter unfallfrei bzw. schadensfrei fährt, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse, in die er eingestuft wird. Durch eine sehr gute Schadenfreiheitsklasse kann man auf bis zu 35 Prozent des „normalen“ Versicherungsbeitrages fallen. Dem KFZ-Halter kann man in dieser Hinsicht raten, nicht unbedingt jeden kleineren Schaden der Versicherung zu melden, da die Rückstufung evt. „teurer“ wird, als den Schaden aus der eigenen Tasche zu zahlen.

Selbstbeteiligung: Im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung kann man durch die Wahl einer Selbstbeteiligung Einiges an Beitrag einsparen. Üblich sind hier zwischen 150 und 300 Euro je Schadensfall, bei der KFZ-Haftpflichtversicherung ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Alter des KFZ-Halters: Die Versicherten werden im Rahmen der KFZ-Versicherung auch hinsichtlich ihres Alters verschiedenen „Beiträgen“ zugeordnet. Die Versicherungen gehen davon aus, dass man ein fortgeschrittenes Alter auch mit mehr Erfahrung und daher weniger Schadensfällen gleichsetzen kann. Manche Versicherer nehmen inzwischen aber nicht das Alters als Grundlage für die Berechnung, sondern die Fahrpraxis in Jahren.

Garagenfahrzeug: Wird das zu versichernde Fahrzeug nachts in einer Garage abgestellt, bekommt man bei vielen Versicherern einen „Rabatt“ im Rahmen der Teil- und Vollkasko, da die Diebstahlgefahr dann statistisch geringer ist, als wenn das Auto im Freien geparkt wird.

Anzahl der Fahrer: Für die Anzahl der Fahrer des zu versichernden Fahrzeuges gilt: Je weniger verschiedene Fahrer, desto besser, denn mehr Fahrer bedeuten ein höheres Risiko, und somit steigt der Versicherungsbeitrag.

Jahreskilometerleistung: Auch die durchschnittlich gefahrenen Kilometer im Jahr haben Einfluss auf die Beitragshöhe zur KFZ-Versicherung. Statistisch ist es so, dass jeder gefahrene Kilometer mehr ein höheres Schadensrisiko bedeutet, und daher auch der Beitrag bei mehr gefahrenen Kilometern steigt.

Deckungssummen: Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung hat auch die Höhe der gewählten Deckungssumme Einfluss auf die Beitragshöhe, allerdings einen relativ geringen. Somit ist hier im Grunde die unbegrenzte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden zu empfehlen.

KFZ-Versicherung (Beratung)

Da die KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und diese auch bestimmte Leistungsmerkmale aufweisen muss, kann der Versicherte hier nur zwischen dem einzelnen Anbietern vergleichen, und sich ein günstiges Angebot heraus suchen. Oftmals liegt der Unterschied darin, dass manche Versicherer bestimmte Aspekte wie zum Beispiel Garagenfahrzeug etc. beitragsmindernd berücksichtigen, andere Versicherer eher weniger. Von der Deckungssumme her sollte man sich heutzutage eigentlich nicht mehr von einer unbegrenzten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden „abbringen“ lassen.
Als Tipp für Fahranfänger gilt, das Auto über den Vater oder die Mutter zu versichern, da der Beitrag dann für den so genannten „Zweitwagen“ deutlich geringer ist, als wenn der junge Autofahrer die Versicherung auf seinen Namen laufen lässt, da viele Versicherer Neufahrer mit einem Beitragssatz von bis zu 275 Prozent starten lassen.
Anders sieht es bei der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung aus. Natürlich möchten viele Versicherer den Kunden dazu bewegen, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Allerdings ist vielfach auch eine Teilkasko mit deutlich geringerem Beitrag völlig ausreichend. Grundsätzlich sollte man die Entscheidung zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung hauptsächlich am Wert des Fahrzeuges festmachen. Falls das Auto nur noch einen Wert von wenigen tausend Euro hat, kann man auf die Vollkaskoversicherung sicherlich verzichten. Handelt es sich andererseits um einen Neuwagen, ist diese durchaus zu empfehlen. Auch im Rahmen der Kaskoversicherungen sollte man natürlich die Angebote vergleichen und besonders darauf achten, ob Aspekte beitragsmindernd berücksichtigt werden oder nicht.

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