Berufsunfähigkeit Beratungs Checkliste

Berufsunfähigkeit (Berechnung)

BUZ-Rente: Der Hauptfaktor bezüglich der Beitragshöhe ist natürlich die Höhe der gewählten Berufsunfähigkeits-Rente. Hier hat man natürlich nahezu jede Auswahlmöglichkeit, von einer Grundabsicherung über mehrere hundert Euro, bis hin zu einer Höhe, die dem jetzigen Gehalt entspricht und auf Wunsch auch noch eine Dynamisierung enthält. Eine "richtige" Höhe der BUZ-Rente gibt es im Grunde nicht, sondern jeder Versicherte muss hier selber entscheiden, wie viel Sicherheit er haben möchte. Nicht wenige Personen wählen die Rentenhöhe niedriger als das jetzige Gehalt, da sie von staatlichen Renten in Form der Erwerbsunfähigkeitsrente ausgehen, die man zudem auch noch erhält. Hier kann der Tipp allerdings nur lauten, dass man darauf nicht unbedingt spekulieren sollte, das ein erheblicher Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit besteht.

Alter des Versicherten: Da auch bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung das Risiko eines Versicherungsfalles mit fortschreitendem Alter ansteigt, wird auch der zu zahlende Beitrag mit steigendem Alter natürlich bei gleicher BUZ-Rente höher. Als grober Anhaltspunkt gilt hier, dass 15 Jahre Unterschied im Eintrittsalter einen doppelt so hohen Beitrag bedeuten.

Beruf: Von großer Bedeutung hinsichtlich des Beitrages ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich der Beruf des Versicherten. Die Versicherungsgesellschaften teilen die verschiedenen Berufe in Berufsgruppen ein, die dann mit einem bestimmten Risikoschlüssel versehen werden.
Auch wenn sich die Schadensfälle in den letzten Jahren häufen, gelten "Büro-Berufe" noch immer als "günstigster" Beruf hinsichtlich des Beitrages. Manche Berufe erhalten auch eine Art "Rabatt", sodass sich ein Vergleich zwischen den Anbietern lohnt.

Geschlecht: Bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung gilt wiederum, dass Frauen einen höheren Beitrag zahlen müssen, da sie von der Statistik her ein höheres Gesundheitsrisiko haben.

Gesundheitszustand: Auch der Gesundheitszustand kann hinsichtlich der Beitragshöhe eine Rolle spielen. Bestehen gewisse Vorerkrankungen, kann das zu einem höheren Beitrag oder zu einem vollständigen Ausklammern dieser Erkrankung hinsichtlich einer Leistung bei Berufsunfähigkeit führen. Dieses gilt natürlich auch bei Nichtangabe von Erkrankungen, also sollte man lieber "zu viele" Erkrankungen angeben, auch wenn sie einem selber harmlos erscheinen, als wenn später aufgrund von Nichtangabe keine Leistung erbracht wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung (Beratung)

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man auf einige Dinge achten, da es hier doch ein paar "Fallen" gibt bzw. Versicherungsgesellschaften nicht selten auf sehr wichtige Aspekte nicht hinweisen. An erster Stelle ist hier sicherlich das abstrakte Weisungsrecht zu nennen. Auf dieses sollte die Versicherung auf jeden Fall verzichten, andernfalls sollten Sie keinen Vertrag bei diesem Unternehmen abschließen. Verzichtet die Versicherung nicht auf dieses Recht, kann Sie Ihnen nämlich bei Berufsunfähigkeit jede andere Tätigkeit vorschreiben, die Berufsunfähigkeit wird faktisch damit zur notwendigen Erwerbsunfähigkeit ausgeweitet, bevor eine Leistung erbracht wird.


Eine weitere Klausel ist die Anerkennung der 6-Monats-Prognose. Grundsätzlich gilt, dass man "andauernd" berufsunfähig sein muss, um die Leistungen zu erhalten. Oftmals lässt sich aber nicht genau vom Arzt diagnostizieren, ob die Erkrankung andauernd zur Berufsunfähigkeit führen wird. Daher erkennen viele Versicherung die Berufsunfähigkeit dennoch an, wenn die Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate "vorher gesagt" wird. Auch auf diese Klausel sollten Sie also beim Abschluss des Vertrages achten.


Ferner gibt es auch noch die Möglichkeit, dass die Versicherung die Berufsunfähigkeit "rückwirkend" anerkennt und somit auch die Rente rückwirkend zahlt, falls erst nach den sechs Monaten fest steht, dass die Berufsunfähigkeit auf Dauer sein wird. Auch diese Akzeptanz stellt natürlich einen Vorteil für den Versicherten dar, den nicht jede Versicherungsgesellschaft in den Vertragsbedingungen enthalten hat.