Private Krankenversicherung Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar

In unserem "Privaten Krankenversicherung Lexikon" finden Sie die häufigsten und wichtigsten Begrifferklärungen zum Thema Private Krankenversicherung (PKV). Dabei legen wir hohen Wert auf die verständliche Erklärung der Begriffe, damit auch ein Laie diese verstehen kann.

Altersrückstellung Eintrittsalter Krankheitskostenzusatzversicherung
Ambulante Behandlung Erstbeitrag Leistungsquote
Anwartschaft Folgebeitrag Obliegenheit
Arbeitgeberzuschuss Freie Arztwahl Risikozuschlag
Arztwahl Freie Heilfürsorge Rückstellungen
Basistarif Gesetzlicher Zuschlag Rückversicherung
Beendigung des Versicherungsschutzes Hausarztmodell Sachleistungen
Beitragsanpassung ambulanten Heilbehandlung Selbstbeteiligung
Beitragsbemessungsgrenze Jahresarbeitsentgeldgrenze Versicherungsfall
Beitragsrückerstattung Kassenärztliche Vereinigung Versicherungspflicht
Beitragsstabilität Kinderkrankengeld Vollversicherung
Beitragszuschuss Krankenhaustagegeld Wahlleistungen
Bindefrist Krankheitskostenvollversicherung  

Altersrückstellung
Da die Menschen mit zunehmendem Alter naturgemäß öfter und schwerer krank werden, verursachen sie dann auch entsprechend mehr Kosten bei der Krankenversicherung. Daher bildet diese als Vorsorgemaßnahme so genannte Altersrückstellungen nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das bedeutet, der Versicherte zahlt in jungen Jahren eine höhere Prämie, als es eigentlich erforderlich ist, damit er dann im Alter eine geringere Prämie zahlen kann, und dennoch alle Leistungen der Krankenversicherung für diese kostendeckend in Anspruch nehmen kann. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Ambulante Behandlung
Man unterscheidet zwei Arten von Behandlungen im medizinischen Bereich, und zwar die stationäre und die ambulante Behandlung. Bei der ambulanten Behandlung sucht der Patient einen Arzt oder Zahnarzt auf, und wird in dessen Praxis vor Ort behandelt. Auch eine Behandlung im Krankenhaus wird als ambulant bezeichnet, wenn man dort kein Bett "in Anspruch" nimmt. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Anwartschaft
Eine Anwartschaft im Rahmen der PKV zu haben bedeutet, dass man zwar aktuell dort keine Leistungen von der Versicherung bezieht bzw. der Vertrag ruht, aber durch die Anwartschaft dennoch ein Recht erwirbt, unter bestimmten festgelegten Leistungen später wieder versichert werden zu können. Dieses geschieht im Rahmen einer so genannten Anwartschaftsversicherung. Man zahlt hier einen sehr geringen Beitrag, den Anwartschaftsbeitrag, mit dem u.a. auch die Altersrückstellung weiter aufgebaut wird. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Arbeitgeberzuschuss
Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Damit privat versicherte Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden, haben auch sie gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf den Zuschuss für ihren Krankenversicherungsbeitrag.

Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Ist der tatsächliche Beitrag der privaten Krankenversicherung niedriger als der durchschnittliche Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen, dann beträgt der Zuschuss maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrages. Bei der Höhe des Beitrages sind auch die Beiträge für den Ehegatten und die Kinder zu berücksichtigen, die in der gesetzlichen KV Anspruch auf Familienhilfe hätten. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Arztwahl
Der in der privaten Krankenversicherung Versicherte hat eine freie Wahl zwischen allen niedergelassenen ärzten und Zahnärzten. Das unterscheidet ihn von den gesetzlich Krankenversicherten. Diese können nur ärzte und Zahnärzte mit einer Kassenzulassung aufsuchen. Innerhalb eines Quartals können weitere ärzte nur dann konsultiert werden, wenn der erstbehandelnde Arzt eine überweisung ausstellt. Suchen sie trotzdem einen weiteren Arzt auf, müssen sie die Mehrkosten tragen. Bei Privatpatienten ist eine Mehrfachbehandlung ohne Einschränkung möglich. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Basistarif
Da die Private Krankenversicherung viele Tarife bietet, diese aber zum Teil mehr Leistungen beinhalten, als einige Versicherte haben möchten und der Tarif daher auch recht teuer ist, müssen die privaten Krankenversicherungen seit einiger Zeit auch den so genannten Basistarif anbieten. Dieses kann man vom Leistungsinhalt mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen, da nur die Grundversorgung gewährleistet wird. Der Tarif wird besonders von älteren und bedürftigen Menschen genutzt, da der Beitrag relativ gering ist. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beendigung des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz in der private Krankenversicherung endet mit der Beendigung des Vertrages. Dieses gilt auch dann, wenn vor Vertragsende noch ein Versicherungsfall eingetreten ist. Auch diese anfallenden Kosten werden nur bis zum Zeitpunkt des Vertragsendes erstattet. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten gekündigt werden. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsanpassung
Die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung wird nach dem so genannten äquivalenzprinzip vorgenommen. Das bedeutet, die Leistungen der Versicherung (Ausgaben) sollte mit den Beiträgen in etwa übereinstimmen. Ist dieses nicht der Fall, wird eine Beitragsanpassung vorgenommen. Die Anpassung kann sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsbemessungsgrenze
Der Beitrag zur Krankenversicherung wird nur bis zu einer maximalen Einkommensgrenze erhoben. Für das darüber liegende Einkommen wird kein Beitrag berechnet. Diese Grenze wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet. Sie liegt aktuell bei einem Bruttoeinkommen von jährlich 43.200 Euro und ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Pflichtgrenze, wird aber auch von vielen privaten Krankenversicherern "berücksichtigt". Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist ein Instrument der privaten Krankenversicherung. Hiermit wird ein Anreiz für Versicherte geschaffen, gesund zu leben bzw. kleinere Beträge aus eigener Tasche zu zahlen. Als Belohnung dafür, dass sie ihre private Kasse nicht in Anspruch genommen haben, erhalten sie am Jahresende einen oder mehrere Monatsbeiträge erstattet. Wird die Krankenversicherung mehrere Jahre hintereinander nicht belastet, erhöhen sich die Rückzahlungsbeträge von Jahr zu Jahr. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsstabilität
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind so kalkuliert, dass sie über mehrere Jahre stabil sind. Nur bei außerordentlichen Kostenentwicklungen kann eine Erhöhung erfolgen. In dem Beitrag ist auch ein Anteil als Altersrückstellung enthalten. Hiermit wird für das Rentenalter vorgesorgt. Durch eine Zuführung aus den Altersrückstellungen zu dem Beitrag im Alter, können auch dann die Beiträge stabil gehalten werden. Damit ist die Beitragsstabilität für die gesamte Laufzeit gesichert. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragszuschuss
Jeder Arbeitnehmer, der sich aufgrund seiner Einkommenshöhe privat krankenversichern kann, hat einen Anspruch auf einen Zuschuss für den zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber, den so genannten Beitragszuschuss. Dieser ist von der Höhe her vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil, wie er als Anteile am Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bestehen würde. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Bindefrist
Wenn man einen Antrag auf Versicherung in der privaten Krankenversicherung stellt, braucht die Versicherungsgesellschaft einige Zeit, um den Antrag zu prüfen. Daher wird eine Frist vereinbart, in der Sie als Antragsteller an ihren Antrag gebunden sind, die so genannte Bindefrist. Diese beträgt in der Regel sechs Wochen. Nimmt die Versicherung den Antrag in dieser Zeit nicht an, erlischt die Bindefrist. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Eintrittsalter
Das Eintrittalter bezeichnet das Alter, mit dem der Versicherte in die private Krankenversicherung "eintritt", also die Versicherung beginnt. Zudem stellt das Eintrittsalter auch ein wichtiges Kriterium für die Höhe des zu zahlenden Beitrages dar. Grundsätzlich gilt: Je höher das Eintrittsalter, desto höher auch der Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Erstbeitrag
Mit dem Erstbeitrag bezeichnet die private Krankenversicherung den Beitrag, den der Versicherte für das erste Jahr der "Mitgliedschaft" zu zahlen hat. Meistens geschieht das in monatlichen "Raten". Nach dem Erstbeitrag werden häufig Beitragsanpassungen vorgenommen. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Folgebeitrag
Der Folgebeitrag ist der Beitrag, der nach dem Erstbeitrag fällig wird. Daher ist also jeder Beitrag nach dem Erstbeitrag ein Folgebeitrag. Dieser unterscheidet sich aufgrund von Beitragsanpassungen in seiner Höhe nicht selten vom Erstbeitrag. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Freie Arztwahl
Die Frei Arztwahl besteht sowohl bei der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung. Der Versicherte kann sich seinen Arzt selber auswählen und die Krankenversicherung kann nicht vorschreiben, welchen Arzt er aufsuchen muss. Das gilt sowohl für praktische ärzte und Fachärzte, als auch für Zahnärzte.
Es müssen allerdings zunächst ärzte der so genannten Schulmedizin sein, denn die Behandlung durch Homöopathen oder Heilpraktiker wird nicht immer bezahlt, das sollte man vorher erst einmal abklären. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Freie Heilfürsorge
Bei manchen Berufen hat man ein Anrecht darauf, eine kostenlose medizinische Betreuung zu erhalten. Dieses wird auch als freie Heilfürsorge bezeichnet, wobei die zu erbringenden Leistungen mit denen aus der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Betroffene Berufe sind beispielsweise Polizist, Soldat und Bundesgrenzschutz. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Gesetzlicher Zuschlag
Um die Stabilität der Beiträge zu gewährleisten, müssen alle Versicherten in einer privaten Krankenvollversicherung zwischen 21 und 60 Jahren einen so genannten gesetzlichen Zuschlag auf den Beitrag zahlen. Dieser beträgt derzeit 10 Prozent und wird aufgrund des jeweils zu zahlenden Krankenversicherungs-Tarifs erhoben. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Hausarztmodell
Das Hausarztmodell ist ein Instrument der gesetzlichen Krankenversicherung um die ausufernden Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Der Versicherte verpflichtet sich, immer zuerst seinen Hausarzt zu kontaktieren, bevor er zu anderen ärzten überwiesen wird. Der Hausarzt übernimmt gewissermaßen eine Lotsenfunktion. Als Belohnung erhält der Versicherte einen Bonus z.B. durch den Erlass der Praxisgebühr. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

ambulanten Heilbehandlung
Unter ambulanter Heilbehandlung versteht man alle medizinischen Behandlungen, die in einer Arztpraxis vor Ort, tagsüber im Krankenhaus (ohne Aufenthalt im Krankenbett) und zu Hause beim Patienten durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel Untersuchungen, Impfungen, Diagnosen oder Therapie-Anwendungen. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Jahresarbeitsentgeldgrenze
Die Jahresarbeitsentgeldgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und sagt etwas darüber aus, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder nicht. Nur wer als Arbeitnehmer über diese Grenze von derzeit 48.150 Euro Jahresbruttoeinkommen liegt hat die Wahl, ob er sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Kassenärztliche Vereinigung
Die Kassenärzte haben in Deutschland aufgrund der RVO die Aufgabe, die Bevölkerung medizinisch zu versorgen und haben sich daher im Rahmen der so genannen kassenärztlichen Vereinigungen im jeweiligen Bundesland zusammen geschlossen. Es handelt sich dabei um Körperschaften des öffentlichen Rechts und die jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen im Land sind Mitglieder der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Kinderkrankengeld
Das Kinderkrankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung dann gezahlt, wenn ein Elternteil aufgrund einer Erkrankung des Kindes keiner Tätigkeit nachgehen kann, weil sich den gesamten Tag um das Kind gekümmert werden muss. Die Höhe des zu zahlenden Kinderkrankengeldes beträgt 70 Prozent des letzten Einkommens des "betroffenen" Elternteils. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird nicht "automatisch" gezahlt, sondern man muss sich dahin gehend im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung versichern. Es wird in einer vereinbarten Höhe für jeden Tag gezahlt, an dem sich der Versicherte aus medizinisch notwendigen Gründen in stationärer Behandlung befindet. Es wird jedoch längstens für die Dauer von zwei Jahren gezahlt. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Krankheitskostenvollversicherung
Mit Krankheitskostenvollversicherung wird die vollwertige private Krankenversicherung bezeichnet. Da es in diesem Bereich auch noch private Zusatzversicherungen gibt, unterscheidet man Zusatzversicherungen und Vollkostenversicherungen. Die Vollkostenversicherung umfasst alle Leistungen von der ambulanten, über die stationäre Behandlung, bis hin zu zahnärztlichen Behandlungen und dem evt. auch dem Krankentagegeld und / oder Krankenhaustagegeld. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Krankheitskostenzusatzversicherung
Die Krankheitskostenzusatzversicherung ist eine Möglichkeit für gesetzlich krankenversicherte Personen, den Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Krankenversicherung durch zusätzliche private Versicherungen zu ergänzen bzw. zu erweitern. Häufig genutzte Krankheitskostenzusatzversicherungen sind die Zahnzusatzversicherung oder die private Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Leistungsquote
Die Leistungsquote sagt im Bereich der privaten Krankenversicherung etwas darüber aus, wie viel der Versicherte von seinen eingezahlten Beiträgen wieder zurück erhält, sei es direkt durch Beitragserstattungen oder indirekt durch erbrachte Leistungen der Krankenversicherung. Benutzt wird die Leistungsquote hauptsächlich dazu, um Krankenversicherungen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit vergleichen zu können. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Obliegenheit
Mit Obliegenheiten werden die Pflichten der Versicherten im Rahmen der Krankenversicherung bezeichnet. Hierzu zählt zum Beispiel die unverzügliche Meldung einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwei Tagen durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder auch die grundsätzliche Pflicht, eine bewusste Gefährdung der Gesundheit in hohem Maße zu unterlassen. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Risikozuschlag
Grundsätzlich wird die Höhe des Beitrages zur privaten Krankenversicherung nach statistischen Merkmalen wie Eintrittsalter, Geschlecht und Leistungen berechnet. Zudem kann die Versicherung auch noch einen so genannten Risikozuschlag berechnen. Dieses wird zumeist dann durchgeführt, wenn der Versicherte bereits Vorerkrankungen hat und dadurch das Risiko für die Krankenversicherung höher ist, dass durchschnittlich mehr Kosten auf diese zukommen, als man es normalerweise erwarten kann. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rückstellungen
Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge mit Rückstellungen. Da erfahrungsgemäß im Alter einen höherer Leistungsbedarf besteht als in jungen Lebensjahren, wird dies bei der Beitragsgestaltung berücksichtigt. Bei jungen Versicherten wird ein höherer Beitrag gefordert als eigentlich notwendig wäre. Diese Beitragsüberschüsse werden in die Rückstellungen geführt, die so im Alter Beitragserhöhungen vermeiden. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rückversicherung
Im Rahmen der Rückversicherung versichert die private Krankenversicherung sich selber bei einem anderen Unternehmen (dem Rückversicherer) hinsichtlich der finanziellen Risiken, die aufgrund seiner "Erstversicherungspflicht" auf sie zukommen können, zum Beispiel aufgrund von schweren Katastrophen, bei denen viele Menschen schwer verletzt werden, die dann medizinisch zu versorgen sind. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Sachleistungen
Sachleistungen sind solche Leistungen, die in Form von sächlichen Mitteln oder Dienstleistungen erbracht werden. Das Gegenteil sind die Geldleistungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, den Versicherten werden ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel direkt zur Verfügung gestellt.

In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Hier besorgt sich der Versicherte die entsprechenden Mittel und Dienstleistungen selbst. Die Rechnungen hierfür reicht er bei seiner Krankenversicherung ein, die ihm diese Leistungen in Geld vergütet. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Schadenquote
Im Rahmen der Schadenquote stellt die Versicherung die erhaltenen Beitragseinnahmen und die geleisteten Schadensaufwendungen in ein Verhältnis zueinander, welches die so genannte Schadensquote ist.
Diese wird in Prozent ausgedrückt und ist für die Versicherung umso "besser", je niedriger diese ist. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)
Die gesetzliche Krankenversicherung kennt eine Reihe von Selbstbeteiligungen und Eigenanteilen, die in erster Linie der Kostendämpfung dienen. Dabei handelt es sich um die Praxisgebühr, Arzneimittelgebühren, Zuzahlungen im Krankenhaus und bei Heilmitteln. Solche Zuzahlungen kennt die die private Krankenversicherung im Grundsatz nicht.

Allerdings haben sich in den letzten Jahren auch in der privaten Krankenversicherung Modelle entwickelt, die es dem Versicherten ermöglichen, seine KV flexibel zu gestalten. So kann er zwischen jährlichen Selbstbehalten in unterschiedlicher Höhe über alle Leistungsarten hinweg selbst wählen. Wählt er solche Selbstbehalte aus, wird er mit einer Senkung des Beitragssatzes belohnt. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Versicherungsfall
Der Versicherungsfall wird auch als Leistungsfall bezeichnet und tritt dann ein, wenn der Versichert eine Leistung vom Versicherer beansprucht, die ihm aufgrund des Versicherungsvertrages zusteht. Im Bereich der privaten Krankenversicherung besteht der Versicherungsfall natürlich in erster Linie in medizinisch notwendigen Behandlungen und Untersuchungen, sowie der Zahlung eines Krankentagegeldes (falls vereinbart). Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Versicherungspflicht
Die gesetzliche Krankenversicherung ist geprägt von dem Zwang zur Versicherung, die als Versicherungspflicht bezeichnet wird. Dem Einzelnen ist es nicht frei gestellt, ob er einer Krankenkasse beitritt oder nicht. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, dann tritt Versicherungspflicht ein. Dies gilt vor allem für Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresentgeltgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze liegt derzeit bei 48.150 € jährlich.

Erst wenn diese Grenze drei Jahre hintereinander überschritten wurde, wird er im nächsten Jahr versicherungsfrei. Dies gilt aber auch nur dann, wenn sein Einkommen im nächsten Jahr ebenfalls die neue Grenze überschreitet. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Wahlleistungen
Wahlleistungen sind Leistungen, die man bei stationärer Behandlung im Krankenhaus frei wählen kann und die gesondert zu bezahlen sind. Für die privat Krankenversicherten sind hier besonders die Wahlleisungen ärztliche Behandlung und Unterbringung in Einzelzimmern interessant. Die Wahlleistung ärztliche Behandlung bedeutet, dass man die einzelnen ärzte des Krankenhauses wählen kann, von denen man behandelt werden will. Hierfür ist allgemein auch die Bezeichnung Chefarztbehandlung üblich. Die Wahlleistung Einzelzimmer bietet die Möglichkeit zwischen Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer zu wählen. Zum PKV Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Vollversicherung
Die Bezeichnung Vollversicherung oder Kranken-Vollversicherung verwendet man für die private Krankenversicherung, die mindestens Leistungen erbringt, die dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Nur eine solche Krankenversicherung wird als vollwertiger Ersatz für die gesetzliche Krankenversicherung angesehen. Dies ist auch wichtig für die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses für Arbeitnehmer. Die Bezeichnung dient als Abgrenzung und Unterscheidung zur möglichen Ergänzungs- oder Krankenzusatzversicherung. Nach oben scrollen