Private Krankenversicherung Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar
In unserem "Privaten Krankenversicherung Lexikon"
finden Sie die häufigsten und wichtigsten
Begrifferklärungen zum Thema Private
Krankenversicherung (PKV). Dabei legen wir hohen
Wert auf die verständliche Erklärung der Begriffe,
damit auch ein Laie diese verstehen kann.
Altersrückstellung
Da die Menschen mit zunehmendem Alter naturgemäß
öfter und schwerer krank werden, verursachen sie
dann auch entsprechend mehr Kosten bei der
Krankenversicherung. Daher bildet diese als
Vorsorgemaßnahme so genannte Altersrückstellungen
nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das
bedeutet, der Versicherte zahlt in jungen Jahren
eine höhere Prämie, als es eigentlich erforderlich
ist, damit er dann im Alter eine geringere Prämie
zahlen kann, und dennoch alle Leistungen der
Krankenversicherung für diese kostendeckend in
Anspruch nehmen kann.
Zum PKV Tarifvergleich
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Ambulante Behandlung
Man unterscheidet zwei Arten von Behandlungen im
medizinischen Bereich, und zwar die stationäre und
die ambulante Behandlung. Bei der ambulanten
Behandlung sucht der Patient einen Arzt oder
Zahnarzt auf, und wird in dessen Praxis vor Ort
behandelt. Auch eine Behandlung im Krankenhaus wird
als ambulant bezeichnet, wenn man dort kein Bett "in
Anspruch" nimmt. Zum PKV Tarifvergleich
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Anwartschaft
Eine Anwartschaft im Rahmen der PKV zu haben
bedeutet, dass man zwar aktuell dort keine
Leistungen von der Versicherung bezieht bzw. der
Vertrag ruht, aber durch die Anwartschaft dennoch
ein Recht erwirbt, unter bestimmten festgelegten
Leistungen später wieder versichert werden zu können.
Dieses geschieht im Rahmen einer so genannten
Anwartschaftsversicherung. Man zahlt hier einen sehr
geringen Beitrag, den Anwartschaftsbeitrag, mit dem
u.a. auch die Altersrückstellung weiter aufgebaut
wird. Zum PKV Tarifvergleich
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Arbeitgeberzuschuss
Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer muss der
Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen
Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung
zahlen. Damit privat versicherte Arbeitnehmer nicht
schlechter gestellt werden, haben auch sie gegenüber
ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf den Zuschuss
für ihren Krankenversicherungsbeitrag.
Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen
durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen
Krankenkassen. Ist der tatsächliche Beitrag der
privaten Krankenversicherung niedriger als der
durchschnittliche Beitrag der gesetzlichen
Krankenkassen, dann beträgt der Zuschuss maximal die
Hälfte des tatsächlichen Beitrages. Bei der Höhe des
Beitrages sind auch die Beiträge für den Ehegatten
und die Kinder zu berücksichtigen, die in der
gesetzlichen KV Anspruch auf Familienhilfe hätten. Zum PKV Tarifvergleich
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Arztwahl
Der in der privaten Krankenversicherung Versicherte
hat eine freie Wahl zwischen allen niedergelassenen
ärzten und Zahnärzten. Das unterscheidet ihn von den
gesetzlich Krankenversicherten. Diese können nur
ärzte und Zahnärzte mit einer Kassenzulassung
aufsuchen. Innerhalb eines Quartals können weitere
ärzte nur dann konsultiert werden, wenn der
erstbehandelnde Arzt eine überweisung ausstellt.
Suchen sie trotzdem einen weiteren Arzt auf, müssen
sie die Mehrkosten tragen. Bei Privatpatienten ist
eine Mehrfachbehandlung ohne Einschränkung möglich. Zum PKV Tarifvergleich
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Basistarif
Da die Private Krankenversicherung viele Tarife
bietet, diese aber zum Teil mehr Leistungen
beinhalten, als einige Versicherte haben möchten und
der Tarif daher auch recht teuer ist, müssen die
privaten Krankenversicherungen seit einiger Zeit
auch den so genannten Basistarif anbieten. Dieses
kann man vom Leistungsinhalt mit der gesetzlichen
Krankenversicherung vergleichen, da nur die
Grundversorgung gewährleistet wird. Der Tarif wird
besonders von älteren und bedürftigen Menschen
genutzt, da der Beitrag relativ gering ist. Zum PKV Tarifvergleich
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Beendigung des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz in der private
Krankenversicherung endet mit der Beendigung des
Vertrages. Dieses gilt auch dann, wenn vor
Vertragsende noch ein Versicherungsfall eingetreten
ist. Auch diese anfallenden Kosten werden nur bis
zum Zeitpunkt des Vertragsendes erstattet. Der
Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten
gekündigt werden. Zum PKV Tarifvergleich
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Beitragsanpassung
Die Beitragsberechnung in der privaten
Krankenversicherung wird nach dem so genannten
äquivalenzprinzip vorgenommen. Das bedeutet, die
Leistungen der Versicherung (Ausgaben) sollte mit
den Beiträgen in etwa übereinstimmen. Ist dieses
nicht der Fall, wird eine Beitragsanpassung
vorgenommen. Die Anpassung kann sowohl nach oben als
auch nach unten erfolgen. Zum PKV Tarifvergleich
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Beitragsbemessungsgrenze
Der Beitrag zur Krankenversicherung wird nur bis zu
einer maximalen Einkommensgrenze erhoben. Für das
darüber liegende Einkommen wird kein Beitrag
berechnet. Diese Grenze wird als
Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet. Sie liegt
aktuell bei einem Bruttoeinkommen von jährlich
43.200 Euro und ist im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung eine Pflichtgrenze, wird aber
auch von vielen privaten Krankenversicherern "berücksichtigt". Zum PKV Tarifvergleich
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Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist ein Instrument der
privaten Krankenversicherung. Hiermit wird ein
Anreiz für Versicherte geschaffen, gesund zu leben
bzw. kleinere Beträge aus eigener Tasche zu zahlen.
Als Belohnung dafür, dass sie ihre private Kasse
nicht in Anspruch genommen haben, erhalten sie am
Jahresende einen oder mehrere Monatsbeiträge
erstattet. Wird die Krankenversicherung mehrere
Jahre hintereinander nicht belastet, erhöhen sich
die Rückzahlungsbeträge von Jahr zu Jahr. Zum PKV Tarifvergleich
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Beitragsstabilität
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind
so kalkuliert, dass sie über mehrere Jahre stabil
sind. Nur bei außerordentlichen Kostenentwicklungen
kann eine Erhöhung erfolgen. In dem Beitrag ist auch
ein Anteil als Altersrückstellung enthalten. Hiermit
wird für das Rentenalter vorgesorgt. Durch eine
Zuführung aus den Altersrückstellungen zu dem
Beitrag im Alter, können auch dann die Beiträge
stabil gehalten werden. Damit ist die
Beitragsstabilität für die gesamte Laufzeit
gesichert. Zum PKV Tarifvergleich
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Beitragszuschuss
Jeder Arbeitnehmer, der sich aufgrund seiner
Einkommenshöhe privat krankenversichern kann, hat
einen Anspruch auf einen Zuschuss für den zu
zahlenden Krankenversicherungsbeitrag vom
Arbeitgeber, den so genannten Beitragszuschuss.
Dieser ist von der Höhe her vergleichbar mit dem
Arbeitgeberanteil, wie er als Anteile am Beitrag zur
gesetzlichen Krankenversicherung bestehen würde. Zum PKV Tarifvergleich
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Bindefrist
Wenn man einen Antrag auf Versicherung in der
privaten Krankenversicherung stellt, braucht die
Versicherungsgesellschaft einige Zeit, um den Antrag
zu prüfen. Daher wird eine Frist vereinbart, in der
Sie als Antragsteller an ihren Antrag gebunden sind,
die so genannte Bindefrist. Diese beträgt in der
Regel sechs Wochen. Nimmt die Versicherung den
Antrag in dieser Zeit nicht an, erlischt die
Bindefrist. Zum PKV Tarifvergleich
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Eintrittsalter
Das Eintrittalter bezeichnet das Alter, mit dem der
Versicherte in die private Krankenversicherung "eintritt",
also die Versicherung beginnt. Zudem stellt das
Eintrittsalter auch ein wichtiges Kriterium für die
Höhe des zu zahlenden Beitrages dar. Grundsätzlich
gilt: Je höher das Eintrittsalter, desto höher auch
der Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Zum PKV Tarifvergleich
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Erstbeitrag
Mit dem Erstbeitrag bezeichnet die private
Krankenversicherung den Beitrag, den der Versicherte
für das erste Jahr der "Mitgliedschaft" zu zahlen
hat. Meistens geschieht das in monatlichen "Raten".
Nach dem Erstbeitrag werden häufig
Beitragsanpassungen vorgenommen. Zum PKV Tarifvergleich
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Folgebeitrag
Der Folgebeitrag ist der Beitrag, der nach dem
Erstbeitrag fällig wird. Daher ist also jeder
Beitrag nach dem Erstbeitrag ein Folgebeitrag.
Dieser unterscheidet sich aufgrund von
Beitragsanpassungen in seiner Höhe nicht selten vom
Erstbeitrag. Zum PKV Tarifvergleich
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Freie Arztwahl
Die Frei Arztwahl besteht sowohl bei der
gesetzlichen als auch der privaten
Krankenversicherung. Der Versicherte kann sich
seinen Arzt selber auswählen und die
Krankenversicherung kann nicht vorschreiben, welchen
Arzt er aufsuchen muss. Das gilt sowohl für
praktische ärzte und Fachärzte, als auch für
Zahnärzte.
Es müssen allerdings zunächst ärzte der so genannten
Schulmedizin sein, denn die Behandlung durch
Homöopathen oder Heilpraktiker wird nicht immer
bezahlt, das sollte man vorher erst einmal abklären. Zum PKV Tarifvergleich
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Freie Heilfürsorge
Bei manchen Berufen hat man ein Anrecht darauf, eine
kostenlose medizinische Betreuung zu erhalten.
Dieses wird auch als freie Heilfürsorge bezeichnet,
wobei die zu erbringenden Leistungen mit denen aus
der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar
sind. Betroffene Berufe sind beispielsweise Polizist,
Soldat und Bundesgrenzschutz. Zum PKV Tarifvergleich
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Gesetzlicher Zuschlag
Um die Stabilität der Beiträge zu gewährleisten,
müssen alle Versicherten in einer privaten
Krankenvollversicherung zwischen 21 und 60 Jahren
einen so genannten gesetzlichen Zuschlag auf den
Beitrag zahlen. Dieser beträgt derzeit 10 Prozent
und wird aufgrund des jeweils zu zahlenden
Krankenversicherungs-Tarifs erhoben. Zum PKV Tarifvergleich
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Hausarztmodell
Das Hausarztmodell ist ein Instrument der
gesetzlichen Krankenversicherung um die ausufernden
Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen.
Der Versicherte verpflichtet sich, immer zuerst
seinen Hausarzt zu kontaktieren, bevor er zu anderen
ärzten überwiesen wird. Der Hausarzt übernimmt
gewissermaßen eine Lotsenfunktion. Als Belohnung
erhält der Versicherte einen Bonus z.B. durch den
Erlass der Praxisgebühr. Zum PKV Tarifvergleich
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ambulanten Heilbehandlung
Unter ambulanter Heilbehandlung versteht man alle
medizinischen Behandlungen, die in einer Arztpraxis
vor Ort, tagsüber im Krankenhaus (ohne Aufenthalt im
Krankenbett) und zu Hause beim Patienten
durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel
Untersuchungen, Impfungen, Diagnosen oder
Therapie-Anwendungen. Zum PKV Tarifvergleich
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Jahresarbeitsentgeldgrenze
Die Jahresarbeitsentgeldgrenze wird auch als
Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und sagt etwas
darüber aus, ob eine Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder nicht.
Nur wer als Arbeitnehmer über diese Grenze von
derzeit 48.150 Euro Jahresbruttoeinkommen liegt hat
die Wahl, ob er sich gesetzlich oder privat
krankenversichern möchte. Zum PKV Tarifvergleich
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Kassenärztliche Vereinigung
Die Kassenärzte haben in Deutschland aufgrund der
RVO die Aufgabe, die Bevölkerung medizinisch zu
versorgen und haben sich daher im Rahmen der so
genannen kassenärztlichen Vereinigungen im
jeweiligen Bundesland zusammen geschlossen. Es
handelt sich dabei um Körperschaften des
öffentlichen Rechts und die jeweiligen
kassenärztlichen Vereinigungen im Land sind
Mitglieder der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Zum PKV Tarifvergleich
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Kinderkrankengeld
Das Kinderkrankengeld wird von der gesetzlichen
Krankenversicherung dann gezahlt, wenn ein
Elternteil aufgrund einer Erkrankung des Kindes
keiner Tätigkeit nachgehen kann, weil sich den
gesamten Tag um das Kind gekümmert werden muss. Die
Höhe des zu zahlenden Kinderkrankengeldes beträgt 70
Prozent des letzten Einkommens des "betroffenen"
Elternteils. Zum PKV Tarifvergleich
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Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird nicht "automatisch"
gezahlt, sondern man muss sich dahin gehend im
Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung oder
einer privaten Zusatzversicherung versichern. Es
wird in einer vereinbarten Höhe für jeden Tag
gezahlt, an dem sich der Versicherte aus medizinisch
notwendigen Gründen in stationärer Behandlung
befindet. Es wird jedoch längstens für die Dauer von
zwei Jahren gezahlt. Zum PKV Tarifvergleich
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Krankheitskostenvollversicherung
Mit Krankheitskostenvollversicherung wird die
vollwertige private Krankenversicherung bezeichnet.
Da es in diesem Bereich auch noch private
Zusatzversicherungen gibt, unterscheidet man
Zusatzversicherungen und Vollkostenversicherungen.
Die Vollkostenversicherung umfasst alle Leistungen
von der ambulanten, über die stationäre Behandlung,
bis hin zu zahnärztlichen Behandlungen und dem evt.
auch dem Krankentagegeld und / oder
Krankenhaustagegeld. Zum PKV Tarifvergleich
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Krankheitskostenzusatzversicherung
Die Krankheitskostenzusatzversicherung ist eine
Möglichkeit für gesetzlich krankenversicherte
Personen, den Versicherungsschutz aus der
gesetzlichen Krankenversicherung durch zusätzliche
private Versicherungen zu ergänzen bzw. zu erweitern.
Häufig genutzte Krankheitskostenzusatzversicherungen
sind die Zahnzusatzversicherung oder die private
Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Zum PKV Tarifvergleich
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Leistungsquote
Die Leistungsquote sagt im Bereich der privaten
Krankenversicherung etwas darüber aus, wie viel der
Versicherte von seinen eingezahlten Beiträgen wieder
zurück erhält, sei es direkt durch
Beitragserstattungen oder indirekt durch erbrachte
Leistungen der Krankenversicherung. Benutzt wird die
Leistungsquote hauptsächlich dazu, um
Krankenversicherungen hinsichtlich ihrer
Leistungsfähigkeit vergleichen zu können. Zum PKV Tarifvergleich
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Obliegenheit
Mit Obliegenheiten werden die Pflichten der
Versicherten im Rahmen der Krankenversicherung
bezeichnet. Hierzu zählt zum Beispiel die
unverzügliche Meldung einer Arbeitsunfähigkeit von
mehr als zwei Tagen durch Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder auch die
grundsätzliche Pflicht, eine bewusste Gefährdung der
Gesundheit in hohem Maße zu unterlassen. Zum PKV Tarifvergleich
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Risikozuschlag
Grundsätzlich wird die Höhe des Beitrages zur
privaten Krankenversicherung nach statistischen
Merkmalen wie Eintrittsalter, Geschlecht und
Leistungen berechnet. Zudem kann die Versicherung
auch noch einen so genannten Risikozuschlag
berechnen. Dieses wird zumeist dann durchgeführt,
wenn der Versicherte bereits Vorerkrankungen hat und
dadurch das Risiko für die Krankenversicherung höher
ist, dass durchschnittlich mehr Kosten auf diese
zukommen, als man es normalerweise erwarten kann. Zum PKV Tarifvergleich
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Rückstellungen
Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre
Beiträge mit Rückstellungen. Da erfahrungsgemäß im
Alter einen höherer Leistungsbedarf besteht als in
jungen Lebensjahren, wird dies bei der
Beitragsgestaltung berücksichtigt. Bei jungen
Versicherten wird ein höherer Beitrag gefordert als
eigentlich notwendig wäre. Diese Beitragsüberschüsse
werden in die Rückstellungen geführt, die so im
Alter Beitragserhöhungen vermeiden. Zum PKV Tarifvergleich
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Rückversicherung
Im Rahmen der Rückversicherung versichert die
private Krankenversicherung sich selber bei einem
anderen Unternehmen (dem Rückversicherer)
hinsichtlich der finanziellen Risiken, die aufgrund
seiner "Erstversicherungspflicht" auf sie zukommen
können, zum Beispiel aufgrund von schweren
Katastrophen, bei denen viele Menschen schwer
verletzt werden, die dann medizinisch zu versorgen
sind. Zum PKV Tarifvergleich
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Sachleistungen
Sachleistungen sind solche Leistungen, die in Form
von sächlichen Mitteln oder Dienstleistungen
erbracht werden. Das Gegenteil sind die
Geldleistungen. In der gesetzlichen
Krankenversicherung herrscht das
Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, den Versicherten
werden ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel
direkt zur Verfügung gestellt.
In der privaten Krankenversicherung gilt das
Kostenerstattungsprinzip. Hier besorgt sich der
Versicherte die entsprechenden Mittel und
Dienstleistungen selbst. Die Rechnungen hierfür
reicht er bei seiner Krankenversicherung ein, die
ihm diese Leistungen in Geld vergütet. Zum PKV Tarifvergleich
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Schadenquote
Im Rahmen der Schadenquote stellt die Versicherung
die erhaltenen Beitragseinnahmen und die geleisteten
Schadensaufwendungen in ein Verhältnis zueinander,
welches die so genannte Schadensquote ist.
Diese wird in Prozent ausgedrückt und ist für die
Versicherung umso "besser", je niedriger diese ist. Zum PKV Tarifvergleich
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Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)
Die gesetzliche Krankenversicherung kennt eine Reihe
von Selbstbeteiligungen und Eigenanteilen, die in
erster Linie der Kostendämpfung dienen. Dabei
handelt es sich um die Praxisgebühr,
Arzneimittelgebühren, Zuzahlungen im Krankenhaus und
bei Heilmitteln. Solche Zuzahlungen kennt die die
private Krankenversicherung im Grundsatz nicht.
Allerdings haben sich in den letzten Jahren auch in
der privaten Krankenversicherung Modelle entwickelt,
die es dem Versicherten ermöglichen, seine KV
flexibel zu gestalten. So kann er zwischen
jährlichen Selbstbehalten in unterschiedlicher Höhe
über alle Leistungsarten hinweg selbst wählen. Wählt
er solche Selbstbehalte aus, wird er mit einer
Senkung des Beitragssatzes belohnt. Zum PKV Tarifvergleich
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Versicherungsfall
Der Versicherungsfall wird auch als Leistungsfall
bezeichnet und tritt dann ein, wenn der Versichert
eine Leistung vom Versicherer beansprucht, die ihm
aufgrund des Versicherungsvertrages zusteht. Im
Bereich der privaten Krankenversicherung besteht der
Versicherungsfall natürlich in erster Linie in
medizinisch notwendigen Behandlungen und
Untersuchungen, sowie der Zahlung eines
Krankentagegeldes (falls vereinbart). Zum PKV Tarifvergleich
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Versicherungspflicht
Die gesetzliche Krankenversicherung ist geprägt von
dem Zwang zur Versicherung, die als
Versicherungspflicht bezeichnet wird. Dem Einzelnen
ist es nicht frei gestellt, ob er einer Krankenkasse
beitritt oder nicht. Sind die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt, dann tritt
Versicherungspflicht ein. Dies gilt vor allem für
Arbeitnehmer, deren Einkommen die
Jahresentgeltgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze
liegt derzeit bei 48.150 € jährlich.
Erst wenn diese Grenze drei Jahre hintereinander
überschritten wurde, wird er im nächsten Jahr
versicherungsfrei. Dies gilt aber auch nur dann,
wenn sein Einkommen im nächsten Jahr ebenfalls die
neue Grenze überschreitet. Zum PKV Tarifvergleich
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Wahlleistungen
Wahlleistungen sind Leistungen, die man bei
stationärer Behandlung im Krankenhaus frei wählen
kann und die gesondert zu bezahlen sind. Für die
privat Krankenversicherten sind hier besonders die
Wahlleisungen ärztliche Behandlung und Unterbringung
in Einzelzimmern interessant. Die Wahlleistung
ärztliche Behandlung bedeutet, dass man die
einzelnen ärzte des Krankenhauses wählen kann, von
denen man behandelt werden will. Hierfür ist
allgemein auch die Bezeichnung Chefarztbehandlung
üblich. Die Wahlleistung Einzelzimmer bietet die
Möglichkeit zwischen Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer zu
wählen. Zum PKV Tarifvergleich
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Vollversicherung
Die Bezeichnung Vollversicherung oder
Kranken-Vollversicherung verwendet man für die
private Krankenversicherung, die mindestens
Leistungen erbringt, die dem Umfang der gesetzlichen
Krankenversicherung entsprechen. Nur eine solche
Krankenversicherung wird als vollwertiger Ersatz für
die gesetzliche Krankenversicherung angesehen. Dies
ist auch wichtig für die Zahlung eines
Arbeitgeberzuschusses für Arbeitnehmer. Die
Bezeichnung dient als Abgrenzung und Unterscheidung
zur möglichen Ergänzungs- oder
Krankenzusatzversicherung.
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