Riester Renten Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar
Unser Riester Renten Lexikon erklärt Ihnen die
wichtigsten Begriffe, die Sie bei der Riester Rente
beachten und kennen sollten. Unsere
Begriffserklärungen werden im Glossar einfach und
verständlich erklärt, so dass diese von jedem
Normalbürger auch verstanden werden kann.
Altersversorgung
Als Altersversorgung bezeichnet man die finanzielle
Absicherung im Rentenalter. Hierbei kann es sich um
unterschiedliche Versorgungsformen handeln. Die
Bezeichnung gilt sowohl für Einkommen aus Mieten,
Kapitaleinkünften oder sonstigem Vermögen. In erster
Linie hat sich diese Bezeichnung aber für eine
lebenslange Altersrente im Sprachgebrauch
eingebürgert. Hierzu zählen neben der gesetzlichen
Altersrente auch die Riester Rente.
Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Dauerzulagenantrag
Wenn man die staatliche Förderung als Zuschuss zur privaten Altersvorsorge in Form der Riester-Rente nutzen möchte, so muss man diese Förderung normalerweise jährlich aufs Neue beantragen. Dieses kann man jedoch durch einen so genannten Dauerzulagenantrag umgehen. Das Formular für den Dauerzulagenantrag ist bei nahezu allen Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften erhältlich, wo man auch seinen Sparvertrag abschließen kann. Im Rahmen des Antrags muss man allerdings beachten, dass man Veränderungen der Kinderzahl und der Einkommenshöhe dem Versicherer mitteilen muss, was natürlich durch Nutzung des Dauerzulagenantrages schneller vergessen werden kann.
Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Eigenanteil
Der Staat fördert die Altersvorsorge seit 2002 durch
staatliche Zuschüsse, wenn ein Riestervertrag
abgeschlossen wird. Der Höchstzuschuss wird aber nur
gewährt wenn ein bestimmter Eigenanteil geleistet
wird. Dieser Eigenanteil beträgt, einschließlich der
Zulagen, vier Prozent des Vorjahreseinkommens.
Erreicht der Eigenanteil nicht diese Höhe, dann wird
auch die Zulage nur anteilig gezahlt. Somit ist der
Eigenanteil eine Interessenquote, damit der
Versicherte selbst eine Leistung erbringt. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Garantiezulage
Eine Garantieverzinsung ist eine freiwillige Leistung, die der Anbieter von förderungsfähigen Sparverträgen dem Sparer zusagen kann. Die Garantieverzinsung ist allerdings keine Zertifizierungsvoraussetzung für die "Riesterfähigkeit" des Produktes. In der Praxis bekommt man zumeist bei einer privaten Rentenversicherung eine garantierte Verzinsung. Es handelt sich dabei um eine feststehende Mindestverzinsung, die nicht mit der Gesamtrendite verwechselt werden sollte, da diese durchschnittlich deutlich höher ausfallen sollte als die reine Garantieverzinsung.
Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Grundzulage
Bei der Riester Rente gibt es als staatliche
Förderung die Grundzulage und die Kinderzulage. Die
Grundzulage wird jährlich in Höhe von maximal 154 €
gezahlt, sofern der Versicherte den
Mindesteigenbeitrag erbracht hat. Diese Grundzulage
erhält auch der Ehegatte, der selbst einen eigenen
Riestervertrag abschließt. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Kinderzulage
Die Riester Rente kennt als Förderung nicht nur die
Grundzulage, sondern auch die Kinderzulage. Hiermit
soll insbesondere für Rentenversicherte mit Kindern
ein Anreiz geschaffen werden. Bei einer Riester
Rente gibt es für jedes Kind mit Anspruch auf
Kindergeld eine jährliche Kinderzulage in Höhe von
185 €. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 erhöht sich
die Kinderzulage auf 300 € jährlich.
Haben beide Eltern einen Riestervertrag, dann werden
die Kinderzulagen dem Vertrag der Mutter gut
geschrieben. Nur auf übereinstimmende Erklärung
können die Kinderzulagen auf das Rentenkonto des
Vaters überwiesen werden. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
mittelbar zulagenberechtigt
Bei den Förderberechtigten im Rahmen der Riester-Rente unterscheidet man zwischen den unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Mittelbar zulagenberechtigt sind die Personen, die selber keine Arbeitnehmer sind und daher keinen Anspruch auf die staatliche Zulage haben, deren Ehepartner allerdings Anspruch auf die Förderung hat. Daher sind diese Ehepartner also mittelbar zulagenberechtigt und können einen so genannten Zulagenvertrag abschließen, der nur aus der staatlichen Förderung heraus bedient wird und keiner eigenen Einzahlungen bedarf. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Mindesteigenbeitrag
Grundsätzlich muss man vier Prozent seines Einkommens in einen Sparvertrag einzahlen, um die volle Riester Förderung zu erhalten. Damit die Beiträge aufgrund geringer Einkommen allerdings nicht zu niedrig werden, wurde seit 2005 der so genannte Mindesteigenbetrag eingeführt. Dieser wird oftmals auch als Sockelbetrag bezeichnet und beträgt einheitlich 60 Euro pro Jahr. Diese Mindestsumme muss man also jährlich in einen Sparvertrag einzahlen, um Anspruch auf die Riester Förderung zu haben. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Pflichtbeiträge
Die Riesterförderung können außer Beamten nur
Personen in Anspruch nehmen, die Pflichtbeiträge in
die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Solche
Pflichtbeiträge werden von Arbeitnehmern und
versicherungspflichtigen Selbständigen entrichtet.
Pflichtbeiträge werden auch für
Arbeitslosendempfänger, Bezieher von
Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld und von
Personen in der Kindererziehungszeit entrichtet. Die
Zahlung von freiwilligen
Rentenversicherungsbeiträgen begründet keinen
Anspruch auf die Riesterförderung. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Rentenniveau
Die Höhe des Rentenniveaus sagt etwas darüber aus,
in welchem Verhältnis die spätere Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung zum
durchschnittlichen jetzigen Einkommen des
Beschäftigten steht. In den letzten Jahren ist das
Rentenniveau stetig gefallen, was bedeutet, dass man
im Ruhestand alleine aus der gesetzlichen
Rentenversicherung heraus mit der zu erhaltenden
Rente deutlich unter dem jetzigen Einkommensniveau
im Arbeitsleben liegen wird. Aktuell (Stand 2008)
liegt das Rentenniveau bei rund 52 Prozent und soll
nach Schätzungen bis zum Jahre 2020 auf unter 47
Prozent sinken. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Rentenlücke
Wenn man von der Rentenlücke spricht, dann ist
normalerweise die Differenz zwischen dem im
Ruhestand benötigten Kapital und der Höhe des
Betrages, den man als Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung erhält, gemeint. Die Rentenlücke
wird oft auch als Versorgungslücke bezeichnet und
ist vorhanden, weil man nach jetzigem Stand (je nach
Beitragsjahren) nur rund 40 -60 Prozent des
bisherigen Einkommens in Form der gesetzlichen Rente
im Ruhestand zur Verfügung haben wird, und das
natürlich nicht ausreicht, um den bisherigen
Lebensstandard aufrecht halten zu können.
Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Rentenversicherungspflicht
Die Rentenversicherungspflicht tritt kraft Gesetzes
ein. Während ursprünglich nur Arbeitnehmer
versicherungspflichtig waren, wurde im Laufe der
Zeit immer mehr Personenkreise in die
Rentenversicherungspflicht einbezogen, da man sie
für entsprechend schutzbedürftig hielt.
Inzwischen sind auch weite Kreise von Selbständigen
in die Rentenversicherungspflicht einbezogen. Dies
gilt insbesondere für selbständige, in die
Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister, für
die ersten 18 Jahre ihres Berufslebens.
Rentenversicherungspflichtig sind auch die Bezieher
von Krankengeld, übergangsgeld, Verletztengeld,
Arbeitslosengeld und Versorgungskrankengeld. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Schädliche Verwendung
Eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Riester
Förderung ist die Tatsache, dass man das angesparte
Kapital zur späteren Auszahlung einer privaten
Altersrente nutzen soll. Verwendet man das im
Sparvertrag angesammelte Kapital jedoch vorzeitig
bzw. anderweitig, wird dieses als schädliche
Verfügung oder schädliche Verwendung bezeichnet.
Eine schädliche Verwendung hat zur Folge, dass der
Sparer die gesamten bisher erhaltenen Förder-Beträge
im Rahmen der Riester Rente zurück zahlen muss.
Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Sonderausgabenabzug
Der Sonderausgabenabzug ist eine besondere
Steuervergünstigung. Mit einem solchen Abzug können
bestimmte Aufwendungen von dem zu versteuernden
Einkommen abgezogen werden. Bei Abschluss einer
Riester Rente können jährlich bis zu 2.100 € als
Sonderausgaben abgezogen werden. Diesen
Sonderausgabenabzug können beide Ehegatten für ihre
jeweiligen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag geltend
machen. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Staatliche Zulagen
Die Bildung von Altersvorsorgevermögen über einen
Riestervertrag wird mit staatlichen Zulagen
gefördert. Wer den Mindesteigenbetrag von vier
Prozent seines Einkommens in die Riesterrente
einzahlt, erhält jährlich die Höchstförderung an
staatlicher Zulage von 154 €. Für jedes Kind werden
weitere Zulagen gewährt. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Steuererstattung
Das Finanzamt stellt die Höhe der zu zahlenden
Einkommenssteuer fest und fordert vom
Steuerpflichtigen diese Steuern. Wurden bereits
Steuern durch Lohnabzug und Vorauszahlungen
geleistet, dann ist nur noch der Restbetrag fällig.
Durch die Geltendmachung von Werbungskosten,
Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung, kann
sich jedoch eine Steuererstattung ergeben.
In diesem Falle hat das Finanzamt den überzahlten
Betrag zurückzuzahlen. Bei den Riesterbeiträgen ist
das Finanzamt von Amts wegen verpflichtet, eine
Vergleichberechnung zu machen. Ist der
Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, erhält der
Steuerzahler eine Steuererstattung hierfür. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Steuerprogression
Der Sonderausgabenabzug von Riesterbeiträgen wirkt
sich besonders stark aus, wenn der Steuerzahler mit
seinem Einkommen in der Steuerprogression ist. Die
Steuertabelle ist so aufgebaut, dass bei unteren
Einkommen durch einen Grundfreibetrag kaum Steuern
zu zahlen sind, während mit mittleren Einkommen
durchschnittlich gleiche Steuern fällig werden und
bei hohen Einkommen die Steuerlast
überdurchschnittlich wächst. Bei solch einer
überdurchschnittlichen Steuerlast wirkt sich auch
jeder abzusetzende Euro an Sonderausgaben besonders
entlastend aus. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Zertifizierung
Wenn man die Riester-Förderung erhalten möchte, dann
muss der Sparvertrag, in welchen man seine
Sparbeiträge einzahlt, bestimmte Bedingungen
erfüllen. Dieses wird auch als Zertifizierung
bezeichnet, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, denn
dann erst kann man den Vertrag auch in Form der
Riester Rente nutzen. Zu den
Zertifizierungs-Voraussetzungen gehört
beispielsweise, dass die Auszahlung aus dem
Sparvertrag als lebenslange Rente erfolgen muss, die
Rückzahlung der eingezahlten Beträge und der
Förderung vom Anbieter bei Fälligkeit garantiert
werden müssen, und dass die Auszahlung der Rente
nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen darf.
Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Zulagen
Die Zahlung von Altersvorsorgebeiträgen in eine
Riester Rente wird vom Staat besonders gefördert.
Die Förderung erfolgt über jährliche Zulagen, die
auf das Riesterkonto gezahlt werden. Dabei gibt es
die Grundzulage von 154 € für jeden Ehegatten und
die Kinderzulagen für jedes Kind in Höhe von 185 €.
Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich
die Zulage auf 300 €. Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Zulagenantrag
Auch wenn die meisten Bürger Anspruch auf die
Förderung durch die Riester Rente haben, so muss man
diesen Anspruch dennoch auch geltend machen. Dieses
geschieht durch den so genannten Zulagenantrag, in
dem man die Förderung in Form der Grundzulage und
evt. der Kinderzulage beantragen muss. Normalerweise
muss das jährlich aufs Neue geschehen, allerdings
gibt es seit 2005 auch die Alternative, einen so
genannten Dauerzulagenantrag zu stellen, durch den
die jährliche Antragsstellung entfällt.
Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Zulagenvertrag
Während die unmittelbar zulagenberechtigten Personen
einen Mindestbetrag selber in einen Sparvertrag
einzahlen müssen, um in den Genuss der
Riester-Förderung zu kommen, gibt es ferner auch
noch den so genannten Zulagenvertrag. Dieser besteht
nur aus den Zulagen als einzige Einzahlungsform, es
muss kein eigenes Kapital eingezahlt werden, was
aber natürlich freiwillig dennoch erfolgen kann.
Zulagenverträge können nur mittelbar
zulagenberechtigten Personen abschließen, also die
Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten.
Zum Riester Tarifvergleich
![]()
Zentrale Zulagenstelle
Sowohl die Berechnung der Riester Förderung als dann
auch die Auszahlung in Form der Gutschrift auf den
Sparvertrag wird von einer zentralen Stelle
vorgenommen, der so genannten zentralen
Zulagenstelle für Altersvermögen. Es handelt sich
dabei um einen Teil der deutschen Rentenversicherung
mit Sitz in Berlin. Bei allen Fragen und
Reklamationen bezüglich der Riester Förderung kann
man sich als Bürger an die zentrale Zulagenstelle
wenden. Zum Riester Tarifvergleich
![]()