Riester Renten Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar

Unser Riester Renten Lexikon erklärt Ihnen die wichtigsten Begriffe, die Sie bei der Riester Rente beachten und kennen sollten. Unsere Begriffserklärungen werden im Glossar einfach und verständlich erklärt, so dass diese von jedem Normalbürger auch verstanden werden kann.

Altersversorgung Pflichtbeiträge Steuerprogression
Dauerzulagenantrag Rentenlücke Zertifizierung
Eigenanteil Rentenniveau Zulagen
Garantieverzinsung Rentenversicherungspflicht Zulagenantrag
Grundzulage Schädliche Verwendung Zulagenvertrag
Kinderzulage Sonderausgabenabzug Zentrale Zulagenstelle
mittelbar zulagenberechtigt Staatliche Zulagen  
Mindesteigenbeitrag Steuererstattung  

Altersversorgung
Als Altersversorgung bezeichnet man die finanzielle Absicherung im Rentenalter. Hierbei kann es sich um unterschiedliche Versorgungsformen handeln. Die Bezeichnung gilt sowohl für Einkommen aus Mieten, Kapitaleinkünften oder sonstigem Vermögen. In erster Linie hat sich diese Bezeichnung aber für eine lebenslange Altersrente im Sprachgebrauch eingebürgert. Hierzu zählen neben der gesetzlichen Altersrente auch die Riester Rente. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Dauerzulagenantrag
Wenn man die staatliche Förderung als Zuschuss zur privaten Altersvorsorge in Form der Riester-Rente nutzen möchte, so muss man diese Förderung normalerweise jährlich aufs Neue beantragen. Dieses kann man jedoch durch einen so genannten Dauerzulagenantrag umgehen. Das Formular für den Dauerzulagenantrag ist bei nahezu allen Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften erhältlich, wo man auch seinen Sparvertrag abschließen kann. Im Rahmen des Antrags muss man allerdings beachten, dass man Veränderungen der Kinderzahl und der Einkommenshöhe dem Versicherer mitteilen muss, was natürlich durch Nutzung des Dauerzulagenantrages schneller vergessen werden kann. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Eigenanteil
Der Staat fördert die Altersvorsorge seit 2002 durch staatliche Zuschüsse, wenn ein Riestervertrag abgeschlossen wird. Der Höchstzuschuss wird aber nur gewährt wenn ein bestimmter Eigenanteil geleistet wird. Dieser Eigenanteil beträgt, einschließlich der Zulagen, vier Prozent des Vorjahreseinkommens. Erreicht der Eigenanteil nicht diese Höhe, dann wird auch die Zulage nur anteilig gezahlt. Somit ist der Eigenanteil eine Interessenquote, damit der Versicherte selbst eine Leistung erbringt. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Garantiezulage
Eine Garantieverzinsung ist eine freiwillige Leistung, die der Anbieter von förderungsfähigen Sparverträgen dem Sparer zusagen kann. Die Garantieverzinsung ist allerdings keine Zertifizierungsvoraussetzung für die "Riesterfähigkeit" des Produktes. In der Praxis bekommt man zumeist bei einer privaten Rentenversicherung eine garantierte Verzinsung. Es handelt sich dabei um eine feststehende Mindestverzinsung, die nicht mit der Gesamtrendite verwechselt werden sollte, da diese durchschnittlich deutlich höher ausfallen sollte als die reine Garantieverzinsung. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Grundzulage
Bei der Riester Rente gibt es als staatliche Förderung die Grundzulage und die Kinderzulage. Die Grundzulage wird jährlich in Höhe von maximal 154 € gezahlt, sofern der Versicherte den Mindesteigenbeitrag erbracht hat. Diese Grundzulage erhält auch der Ehegatte, der selbst einen eigenen Riestervertrag abschließt. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Kinderzulage
Die Riester Rente kennt als Förderung nicht nur die Grundzulage, sondern auch die Kinderzulage. Hiermit soll insbesondere für Rentenversicherte mit Kindern ein Anreiz geschaffen werden. Bei einer Riester Rente gibt es für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 185 €. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 erhöht sich die Kinderzulage auf 300 € jährlich. 
Haben beide Eltern einen Riestervertrag, dann werden die Kinderzulagen dem Vertrag der Mutter gut geschrieben. Nur auf übereinstimmende Erklärung können die Kinderzulagen auf das Rentenkonto des Vaters überwiesen werden. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

mittelbar zulagenberechtigt
Bei den Förderberechtigten im Rahmen der Riester-Rente unterscheidet man zwischen den unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Mittelbar zulagenberechtigt sind die Personen, die selber keine Arbeitnehmer sind und daher keinen Anspruch auf die staatliche Zulage haben, deren Ehepartner allerdings Anspruch auf die Förderung hat. Daher sind diese Ehepartner also mittelbar zulagenberechtigt und können einen so genannten Zulagenvertrag abschließen, der nur aus der staatlichen Förderung heraus bedient wird und keiner eigenen Einzahlungen bedarf. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Mindesteigenbeitrag
Grundsätzlich muss man vier Prozent seines Einkommens in einen Sparvertrag einzahlen, um die volle Riester Förderung zu erhalten. Damit die Beiträge aufgrund geringer Einkommen allerdings nicht zu niedrig werden, wurde seit 2005 der so genannte Mindesteigenbetrag eingeführt. Dieser wird oftmals auch als Sockelbetrag bezeichnet und beträgt einheitlich 60 Euro pro Jahr. Diese Mindestsumme muss man also jährlich in einen Sparvertrag einzahlen, um Anspruch auf die Riester Förderung zu haben. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Pflichtbeiträge
Die Riesterförderung können außer Beamten nur Personen in Anspruch nehmen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Solche Pflichtbeiträge werden von Arbeitnehmern und versicherungspflichtigen Selbständigen entrichtet. Pflichtbeiträge werden auch für Arbeitslosendempfänger, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld und von Personen in der Kindererziehungszeit entrichtet. Die Zahlung von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen begründet keinen Anspruch auf die Riesterförderung. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rentenniveau
Die Höhe des Rentenniveaus sagt etwas darüber aus, in welchem Verhältnis die spätere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum durchschnittlichen jetzigen Einkommen des Beschäftigten steht. In den letzten Jahren ist das Rentenniveau stetig gefallen, was bedeutet, dass man im Ruhestand alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus mit der zu erhaltenden Rente deutlich unter dem jetzigen Einkommensniveau im Arbeitsleben liegen wird. Aktuell (Stand 2008) liegt das Rentenniveau bei rund 52 Prozent und soll nach Schätzungen bis zum Jahre 2020 auf unter 47 Prozent sinken. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rentenlücke
Wenn man von der Rentenlücke spricht, dann ist normalerweise die Differenz zwischen dem im Ruhestand benötigten Kapital und der Höhe des Betrages, den man als Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, gemeint. Die Rentenlücke wird oft auch als Versorgungslücke bezeichnet und ist vorhanden, weil man nach jetzigem Stand (je nach Beitragsjahren) nur rund 40 -60 Prozent des bisherigen Einkommens in Form der gesetzlichen Rente im Ruhestand zur Verfügung haben wird, und das natürlich nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht halten zu können. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rentenversicherungspflicht
Die Rentenversicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein. Während ursprünglich nur Arbeitnehmer versicherungspflichtig waren, wurde im Laufe der Zeit immer mehr Personenkreise in die Rentenversicherungspflicht einbezogen, da man sie für entsprechend schutzbedürftig hielt.

Inzwischen sind auch weite Kreise von Selbständigen in die Rentenversicherungspflicht einbezogen. Dies gilt insbesondere für selbständige, in die Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister, für die ersten 18 Jahre ihres Berufslebens. Rentenversicherungspflichtig sind auch die Bezieher von Krankengeld, übergangsgeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld und Versorgungskrankengeld. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Schädliche Verwendung
Eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Riester Förderung ist die Tatsache, dass man das angesparte Kapital zur späteren Auszahlung einer privaten Altersrente nutzen soll. Verwendet man das im Sparvertrag angesammelte Kapital jedoch vorzeitig bzw. anderweitig, wird dieses als schädliche Verfügung oder schädliche Verwendung bezeichnet. Eine schädliche Verwendung hat zur Folge, dass der Sparer die gesamten bisher erhaltenen Förder-Beträge im Rahmen der Riester Rente zurück zahlen muss. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Sonderausgabenabzug
Der Sonderausgabenabzug ist eine besondere Steuervergünstigung. Mit einem solchen Abzug können bestimmte Aufwendungen von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bei Abschluss einer Riester Rente können jährlich bis zu 2.100 € als Sonderausgaben abgezogen werden. Diesen Sonderausgabenabzug können beide Ehegatten für ihre jeweiligen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag geltend machen. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Staatliche Zulagen
Die Bildung von Altersvorsorgevermögen über einen Riestervertrag wird mit staatlichen Zulagen gefördert. Wer den Mindesteigenbetrag von vier Prozent seines Einkommens in die Riesterrente einzahlt, erhält jährlich die Höchstförderung an staatlicher Zulage von 154 €. Für jedes Kind werden weitere Zulagen gewährt. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Steuererstattung
Das Finanzamt stellt die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer fest und fordert vom Steuerpflichtigen diese Steuern. Wurden bereits Steuern durch Lohnabzug und Vorauszahlungen geleistet, dann ist nur noch der Restbetrag fällig. Durch die Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung, kann sich jedoch eine Steuererstattung ergeben.

In diesem Falle hat das Finanzamt den überzahlten Betrag zurückzuzahlen. Bei den Riesterbeiträgen ist das Finanzamt von Amts wegen verpflichtet, eine Vergleichberechnung zu machen. Ist der Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, erhält der Steuerzahler eine Steuererstattung hierfür. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Steuerprogression
Der Sonderausgabenabzug von Riesterbeiträgen wirkt sich besonders stark aus, wenn der Steuerzahler mit seinem Einkommen in der Steuerprogression ist. Die Steuertabelle ist so aufgebaut, dass bei unteren Einkommen durch einen Grundfreibetrag kaum Steuern zu zahlen sind, während mit mittleren Einkommen durchschnittlich gleiche Steuern fällig werden und bei hohen Einkommen die Steuerlast überdurchschnittlich wächst. Bei solch einer überdurchschnittlichen Steuerlast wirkt sich auch jeder abzusetzende Euro an Sonderausgaben besonders entlastend aus. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Zertifizierung
Wenn man die Riester-Förderung erhalten möchte, dann muss der Sparvertrag, in welchen man seine Sparbeiträge einzahlt, bestimmte Bedingungen erfüllen. Dieses wird auch als Zertifizierung bezeichnet, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, denn dann erst kann man den Vertrag auch in Form der Riester Rente nutzen. Zu den Zertifizierungs-Voraussetzungen gehört beispielsweise, dass die Auszahlung aus dem Sparvertrag als lebenslange Rente erfolgen muss, die Rückzahlung der eingezahlten Beträge und der Förderung vom Anbieter bei Fälligkeit garantiert werden müssen, und dass die Auszahlung der Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen darf. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Zulagen
Die Zahlung von Altersvorsorgebeiträgen in eine Riester Rente wird vom Staat besonders gefördert. Die Förderung erfolgt über jährliche Zulagen, die auf das Riesterkonto gezahlt werden. Dabei gibt es die Grundzulage von 154 € für jeden Ehegatten und die Kinderzulagen für jedes Kind in Höhe von 185 €. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 €. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Zulagenantrag
Auch wenn die meisten Bürger Anspruch auf die Förderung durch die Riester Rente haben, so muss man diesen Anspruch dennoch auch geltend machen. Dieses geschieht durch den so genannten Zulagenantrag, in dem man die Förderung in Form der Grundzulage und evt. der Kinderzulage beantragen muss. Normalerweise muss das jährlich aufs Neue geschehen, allerdings gibt es seit 2005 auch die Alternative, einen so genannten Dauerzulagenantrag zu stellen, durch den die jährliche Antragsstellung entfällt. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Zulagenvertrag
Während die unmittelbar zulagenberechtigten Personen einen Mindestbetrag selber in einen Sparvertrag einzahlen müssen, um in den Genuss der Riester-Förderung zu kommen, gibt es ferner auch noch den so genannten Zulagenvertrag. Dieser besteht nur aus den Zulagen als einzige Einzahlungsform, es muss kein eigenes Kapital eingezahlt werden, was aber natürlich freiwillig dennoch erfolgen kann. Zulagenverträge können nur mittelbar zulagenberechtigten Personen abschließen, also die Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Zentrale Zulagenstelle
Sowohl die Berechnung der Riester Förderung als dann auch die Auszahlung in Form der Gutschrift auf den Sparvertrag wird von einer zentralen Stelle vorgenommen, der so genannten zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Es handelt sich dabei um einen Teil der deutschen Rentenversicherung mit Sitz in Berlin. Bei allen Fragen und Reklamationen bezüglich der Riester Förderung kann man sich als Bürger an die zentrale Zulagenstelle wenden. Zum Riester Tarifvergleich   Nach oben scrollen