Private Rentenversicherung Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar

Unser Riester Renten Lexikon erklärt Ihnen die wichtigsten Begriffe, die Sie bei der Riester Rente beachten und kennen sollten. Unsere Begriffserklärungen werden im Glossar einfach und verständlich erklärt, so dass diese von jedem Normalbürger auch verstanden werden kann.

Ablaufleistung Berufsunfähigkeitsrente Regelbeitrag
Abschlusskosten Bezugsgröße Rentenabschlag
Anrechnungszeiten Bezugsrecht Rentenartfaktor
äquivalenzprinzip Deckungskapital Rentengarantiezeit
Arbeitsentgelt Deckungsstock Rentenrechtliche Zeiten
Beitragsbefreiung Entgeltpunkt Risikoprüfung
Beitragsbemessungsgrundlage Erwerbsminderung Risikozuschlag
Beitragsfreie Zeiten Erwerbsminderungsrente Sterbetafel
Beitragsfreistellung Erwerbsunfähigkeitsrente Sterbewahrscheinlichkeit
Beitragsgeminderte Zeiten Freibetrag (Witwen-/Witwerrente) Steuerersparnis
Beitragsleistung Hinterbliebenenrente Steuerersparnis durch Beiträge
Beitragspflichtiges Entgelt Höchstbeitrag Teilrente
Beitragsrückgewähr Invalidenversicherung überschussanteile
Beitragssatz Obliegenheiten Umlageverfahren
Beitragszahlungsdauer Pflichtbeiträge Versorgungskapital
Beitragszeiten Pflichtversicherung Selbstständiger Versorgungslücke
Beitragszuschuss Regelaltersrente Witwenrente

Ablaufleistung
Bei der Ablaufleistung handelt es sich um den Betrag, der dem Versicherten bei Fälligkeit des privaten Rentenversicherungsvertrages ausgezahlt wird bzw. der vorhanden ist, um in der Folge heraus aus diesem Gesamtbetrag die Rentenzahlung vornehmen zu können. Die Ablaufleistung setzt sich zusammen aus den eingezahlten Sparbeiträgen, der Mindestverzinsung und den erwirtschafteten überschussanteilen der Versicherungsgesellschaft, der so genannten überschussbeteiligung. Dabei sind die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge sowie die Mindestverzinsung als Teil der Ablaufleistung garantiert, während die überschussbeteiligung nicht garantiert wird. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Abschlusskosten
Unter die Abschlusskosten fallen alle Kosten und Gebühren, die dem Kunden bzw. der Versicherungsgesellschaft durch den Abschluss des Versicherungsvertrages entstehen. Für den Kunden bestehen die Abschlusskosten vor allem in der Abschlussprovision, die der Versicherungsberater bzw. die Versicherungsgesellschaft für den Abschluss des Vertrages vom Versicherten erhält. Ferner zählt auch der anteilige Aufwand der Versicherung für den Außendienst, die Verwaltung und Werbung zu den Abschlusskosten, wobei es sich dann um fortlaufende Kosten handelt. Diese werden dem Kunden dann indirekt als Anteil vom Beitrag "abgezogen". Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Anrechnungszeiten
Normalerweise zahlt man durchgängig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn man als Angestellter beschäftigt ist. Es gibt aber auch Zeiten, in denen man aufgrund bestimmter Umstände keine Beiträge zahlen muss, es aber dennoch so gerechnet wird, als wenn man die Beiträge gezahlt hätte. Diese Zeiten werden dann als Anrechnungszeiten bezeichnet, sodass dem Versicherten keine Nachteile dadurch entstehen, dass er aufgrund der besonderen persönlichen Situation keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornimmt. Unter die Anrechnungszeiten fallen zum Beispiel Schwangerschaftszeiträume (Mutterschutz), ein Studium oder eine berufliche Ausbildung. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

äquivalenzprinzip
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem so genannten äquivalenzprinzip. Dieses beinhaltet, dass die Höhe der späteren Renten von den eingezahlten Beiträgen abhängig ist, also beide Aspekte in einem Verhältnis (äquivalenz) zueinander stehen. Mit jedem Jahr, in dem man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält man Entgeltpunkte und somit einen bestimmten Rentenanspruch. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich dann später die Höhe der tatsächlichen Rentenzahlung im Ruhestand. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Arbeitsentgelt
Die Grundlage für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Rentenversicherung bildet das so bezeichnete Arbeitsentgelt, welches im Grunde mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen ist. Das Arbeitsentgelt beinhaltet also alle möglichen Einnahmen, die der Arbeitnehmer aus seinem Beschäftigungsverhältnis erzielt. Neben dem Gehalt sind das vor allem auch Gewinnanteile, überstundenvergütungen, Provisionen sowie Urlaub- und Weihnachtsgelder. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsbefreiung
Für eine Rentenversicherung sind die Beiträge während der gesamten Rentenansparphase zu zahlen. Enthält die Rentenversicherung als Zusatzversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dann sind die Beiträge während einer Berufsunfähigkeit nicht weiter zu zahlen, da die Versicherung eine Beitragsbefreiung enthält. Bei der Versicherung werden intern die Beiträge weiterhin so gutgeschrieben, als ob der Versicherte sie selbst gezahlt hätte. Damit erreicht die Rentenversicherung beim Ablauf den vollen Kapitalbetrag ohne Abschlag. Die Rente wird in der Höhe gezahlt wie sie auch ursprünglich vereinbart war. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsbemessungsgrenzen
Grundsätzlich wird die Höhe des Betrages zur gesetzlichen Rentenversicherung prozentual am Einkommen (Arbeitsentgelt) des Arbeitnehmers fest gemacht. Es gibt allerdings eine Obergrenze, über die hinaus kein zusätzlicher Beitrag mehr an die Rentenversicherung zu zahlen ist. Diese Obergrenze wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet. Sie liegt momentan (Stand 2009) bei monatlich 5.400 Euro (alte Bundesländer) bzw. 4.550 Euro (neue Bundesländer). Somit wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung also maximal auf die genannten Summen hin berechnet. Wer zum Beispiel ein Arbeitsentgelt von 8.000 Euro monatlich hat, muss dennoch nur für 5.400 Euro (4.550 Euro) Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsbemessungsgrundlage
Sowohl Angestellte als auch Arbeiter sind rentenversicherungspflichtig. Die zu zahlenden Beiträge zur Rentenversicherung werden dabei von einem bestimmten Einkommen berechnet, dem versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Da auf der Grundlage dieses Betrages die Höhe des Beitrages zur Rentenversicherung berechnet wird, wird dieses Entgelt auch als Beitragsbemessungsgrundlage bezeichnet. Für Arbeitnehmer ist die Beitragsbemessungsgrundlage also gleich dem Arbeitsentgelt zu setzen, während es für freiwillig rentenversicherte Bürger (zum Beispiel Selbstständige) eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gibt, die bei 1/7 des monatlichen Einkommens liegt. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsfreie Zeiten
Neben den Zeiten, in denen man als Arbeitnehmer seine Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, gibt es auch Zeiträume, in denen man aufgrund bestimmter Umstände zwar keinen Beitrag zahlen muss, diese Zeiten aber dennoch in Bezug auf die spätere Rentenanwartschaft berücksichtigt werden. Diese Zeiten werden als beitragsfreie Zeiten bezeichnet. Es handelt sich dabei vor allem um Schwangerschaftszeiten, der Zeitraum des Studiums oder einer Berufsausbildung und auch die Zeit des Wehr- und Zivildienstes. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsfreistellung
Bei der privaten Rentenversicherung ist es im Rahmen des Versicherungsvertrages möglich, dass man für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge zahlen muss. Der Antrag hierzu muss vom jeweiligen Versicherungsnehmer gestellt werden und wird dieser Antrag von der Versicherungsgesellschaft genehmigt, dann handelt es sich also um eine Beitragsfreistellung. Die Konsequenz der Beitragsfreistellung ist allerdings, dass die spätere Ablaufleistung der Versicherung reduziert wird, falls sich der Versicherte nicht entschließt, die "versäumten" Beiträge nachzuzahlen. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsgeminderte Zeiten
Bei den beitragsmindernden Zeiten handelt es sich im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung um die Zeiten, die zum einen mit einer Beitragszeit, aber zum anderen auch mit einer Anrechenzeit oder Zurechnungszeit quasi doppelt belegt sind. In der Praxis kann dieser Fall z.B. dann eintreten, wenn man neben der Ausübung des Berufes noch eine Schule besucht. Wenn man nun für die Anrechenzeit mehr Entgeltpunkte bekommen würde als für die gleichzeitige Beitragszeit, wird die Differenz der Beitragszeit hinzu gerechnet. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsleistung
Damit man später auch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten kann, muss man vorher über einen bestimmten Mindestzeitraum Beiträge eingezahlt haben. Dieses wird auch als Beitragsleistung bezeichnet. Die Höhe der gesetzlichen Renten, die man im späteren Ruhestand erhält, richtet sich dann in erster Linie nach der Höhe der erbrachten Beitragsleistung, die sich aus der Höhe und der Anzahl der Beiträge zusammen setzt. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragspflichtiges Entgelt
Das beitragspflichtige Entgelt sind alle Bezüge und "Zuwendungen", die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber erhält. Dazu zählt nicht nur der reine Arbeitslohn bzw. das Gehalt, sondern auch zusätzliche Einnahmen wie beispielsweise Provisionen und Prämien, überstundenvergütungen, Sonderzahlungen für Nachtarbeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auch Fahrtkostenzuschüsse. Das beitragspflichtige Entgelt ist bei den Arbeitnehmern mit dem Betrag gleich zu setzen, der auf der Lohnsteuerkarte als Gesamtbruttoeinkommen ausgewiesen wird. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragsrückgewähr
Bei der so genannten Beitragsrückgewähr handelt es sich um eine spezielle "Sonderleistung", die im Rahmen einer privaten Rentenversicherung vom Versicherungsunternehmen erbracht werden kann. Falls der Versicherte noch vor Beginn der Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung versterben sollte, so kann vereinbart werden, dass die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beiträge inklusive der anteiligen überschussanteile an einen Begünstigten ausgezahlt werden. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragssatz
Die Höhe des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach der Höhe des Arbeitsentgeltes und wird mit einem festen Beitragssatz zur Rentenversicherung berechnet. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 19,90 Prozent (Stand 2009) und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Hat ein Arbeitnehmer also ein Arbeitsentgelt von beispielsweise 3.000 Euro, so werden ihm davon 9,95 Prozent (298,50 Euro) als Rentenversicherungsbeitrag abgezogen und der Arbeitgeber überweist noch einmal den gleichen Betrag an die Rentenversicherungsanstalt. Der Beitragssatz wird allerdings maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragszahlungsdauer
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung wird unter anderem auch vereinbart, wann die Versicherung fällig werden soll. Dies beinhaltet auch, dass eine bestimmte Dauer vereinbart wird, über die die Beiträge zu entrichten sind, was als Beitragszahlungsdauer bezeichnet wird. Diese kann unter Umständen von der Versicherungsdauer abweichend sein, da mitunter bestimmte "Ruhephasen" innerhalb der Rentenversicherung vereinbart worden sind, in denen die Versicherung zwar Bestand hat, aber keine Beiträge fließen. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragszeiten
Unter den Begriff Beitragszeiten fallen alle Zeiten, in denen der Pflichtversicherte oder auch freiwillig Versicherte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Die Höhe bzw. Gesamtsumme der Beitragszeiten hat schließlich maßgeblichen Einfluss darauf, wie hoch die Rente später sein wird, die der Versicherte aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten wird. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Beitragszuschuss
Den Beitragszuschuss können Rentner beantragen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sondern entweder freiwillig dort ihre Beiträge einzahlen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung kann man ebenfalls beantragen, wenn man vermindert erwerbsfähig ist.Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Berufsunfähigkeit bedeutet dabei, den erlernten und bisher ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder körperlichem Verfall nicht mehr ausüben zu können. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente kann dabei nicht auf eine verbliebene restliche Arbeitsfähigkeit und damit auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden, da hier ein Berufsschutz besteht. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Bezugsgröße
Die Höhe des Beitrages zur Rentenversicherung richtet sich nach der Höhe des Arbeitsentgeltes. Die Bezugsgröße bezeichnet nun das in Deutschland durchschnittliche Arbeitsentgelt aller gesetzlich rentenversicherten Bürger, also wenn man so möchte das Durchschnittsbruttoeinkommen. Im Jahre 2008 betrug diese Bezugsgröße in den alten Bundesländern 2.485 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern 2.100 Euro im Monat. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Bezugsrecht
Das Bezugsrecht findet man unter anderem bei der privaten Rentenversicherung. Ist dort eine Rentengarantiezeit vereinbart oder wird die Rückzahlung der bisher eingezahlten Beiträge vereinbart, falls der Versicherte vor Rentenzahlungsbeginn versterben sollte, dann erhält eine andere Person diese Summen. Diese Person muss namentlich genannt werden und hat somit ein Bezugsrecht, wenn der beschriebene Fall eintreten sollte. In der Regel ist das Bezugsrecht widerruflich, dass bedeutet, der Versicherungsnehmer kann zu jedem Zeitpunkt eine andere Person als Begünstigten nennen. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen 

Deckungskapital
Beim Deckungskapital handelt es sich um den Teil des Beitrages, den der Kunde in eine private Rentenversicherung als Sparbeitrag einzahlt. Da sich der Gesamtbeitrag immer aus dem Sparanteil- und dem Kostenanteil zusammensetzt, zählt also nur der Sparanteil zum Deckungskapital. Dieser Betrag wird nun von der Versicherungsgesellschaft zum vorgeschriebenen Zinssatz verzinst und später wird dieses Deckungskapital dann dazu verwendet, um die zugesagte Leistung in Form der Zahlung einer Renten an den Versicherten erbringen zu können. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Deckungsstock
Der Deckungsstock ist die Gesamtheit aller Anlagen in Form von Finanzprodukten, welche die Versicherungsgesellschaft besitzt, um daraus später die Kapital- und Rentenzahlungen an den Kunden vornehmen zu können. Es dürfen nur bestimmte, relativ risikoarme Anlageformen im Deckungsstock vorhanden sein, damit die Versicherung und somit auch der Versicherte vor Kapitalverlusten weitestgehend geschützt ist. Diese Anlagen werden demzufolge auch als deckungsstockfähig bezeichnet. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Entgeltpunkt
Die Höhe der späteren Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf Basis der so genannten Entgeltpunkte berechnet. Pro Jahr, in dem der Versicherte in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt er diese Entgeltpunkte und bei Beginn der Rentenzahlung hat dann jeder Entgeltpunkt einen bestimmten Wert in Euro. Wer in einem Jahr genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erhalten hat, bekommt einen Entgeltpunkt. Wurde entsprechend mehr oder weniger Einkommen erzielt, erhöhen oder reduzieren sich die Entgeltpunkte. Hat ein Versicherter also beispielsweise in einem Jahr ein Arbeitsentgelt erhalten, dass 10 Prozent über dem Durchschnitt liegt, so erhält er in diesem Jahr 1,10 Entgeltpunkte. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Erwerbsminderung
Falls ein Versicherter nicht mehr in vollem Umfang einer Tätigkeit nachgehen kann, wird dieses als Erwerbsminderung bezeichnet. Bei voller Erwerbsminderung erhält der gesetzlich rentenversicherte Bürger eine so genannte Erwerbsunfähigkeitsrente. Noch vor einiger Zeit war dieses eine Berufsunfähigkeitsrente, aber durch diese änderung hin zur Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt man diese nun "nur" noch, wenn man gar keinen Beruf mehr ausüben kann und nicht wie zuvor, wenn man nur seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Erwerbsminderungsrente
Wer als gesetzlich rentenversicherter Bürger teilweise oder voll erwerbsunfähig wird, hat einen Anspruch auf die so genannte gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält man dann, wenn man noch zwischen drei und sechs Stunden einer Tätigkeit nachgehen kann, ist dieses nur noch weniger als drei Stunden täglich möglich, erhält man die volle Rente. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Alter des Versicherten und der Einkommensklasse, sowie natürlich nach dem "Schweregrad", also ob man die halbe oder volle Rente beziehen kann. Wird man beispielsweise im Alter von 64 Jahren voll erwerbsunfähig und hatte ein bisheriges Einkommen von 3.500 Euro, so erhält man nach derzeitigen Stand 1.124 Euro als Erwerbsminderungsrente. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Erwerbsunfähigkeitsrente
Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn man nicht mehr in der Lage ist irgendwelche Tätigkeiten auszuüben. Dabei wird eine Resterwerbsfähigkeit unter drei Stunden täglich nicht gewertet. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente bietet sich für Personengruppen an, die keinen Berufsschutz genießen wie beispielsweise Schüler und Studenten. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Freibetrag (Witwen-/Witwerrente)
Die Höhe des Freibetrages wird auf der Basis des jeweils gültigen Rentenwertes berechnet, der sich in jährlichen Abständen ändert. Der Freibetrag an sich spielt bei der Berechnung der Witwen- und Waisenrente eine Rolle. Die Höhe des Freibetrags errechnet sich aus dem 26,4-fachen des Rentenwertes, wobei wobei sich dieser Betrag zusätzlich noch einmal um das 5,6-fache pro Kind erhöht, dass sich noch in der Erziehung befindet. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente ist die Sammelbezeichnung für Renten, die beim Tode an die Hinterbliebenen Witwen, Witwer oder Waisen gezahlt werden. Dabei wird eine Witwen oder Witwenrente bis zum Lebensende des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners gezahlt. Für Waisen ist die Zahlung meist auf die Dauer begrenzt, für die sie dem Grunde nach einen Anspruch auf Kindergeld gehabt hätten. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Höchstbeitrag
Der Höchstbetrag ist eng verbunden mit der Beitragsbemessungsgrenze bzw. ist im Grunde mit dieser gleichzusetzen. Da man die Beiträge zur Rentenversicherung nur bis zu diesem Höchstbetrag zahlen muss, ist ein über der Beitragsbemessungsgrenze liegendes Einkommen demnach auch nicht "versichert". Somit wirkt sich dieses auch bei der späteren Höhe der Rentenzahlung aus, die ebenfalls nur auf der Grundlage des Höchstbetrages berechnet wird. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Invalidenversicherung
Der Begriff der Invalidenversicherung ist in Deutschland schon längere Zeit nicht mehr aktuell. Die Invalidenversicherung diente vor allem der Absicherung bei einer eingetretenen Invalidität des Versicherten und beinhaltete eine Zahlung der so genannten Invalidenrente. Heute wird diese historische Versicherung als Arbeiterrentenversicherung bezeichnet. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer hat im Rahmen einer privaten Rentenversicherung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die er zu erfüllen hat, damit der Versicherungsschutz und der Vertrag an sich bestehen bleiben. Diese Pflichten werden auch als Obliegenheiten bezeichnet. Zu diesen Obliegenheiten gehören beispielsweise die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Gefahrenstandspflicht, die Anzeigepflicht im Versicherungsfall und die Auskunfts- und Belegpflicht, welche der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Pflichtbeiträge
Wenn für einen Bürger die Pflicht besteht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, so handelt es sich bei diesen Beiträgen um Pflichtbeiträge. Bevor man später die Altersrente in Form der gesetzlichen Rentenzahlung erhält, überprüft die zuständige Behörde, ob und welche Anzahl von Pflichtbeiträgen zuvor gezahlt worden sind, denn aus der Summe der Pflichtbeiträge berechnet sich dann auch die Höhe der zu erwartenden Rentenzahlung für den Versicherten. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Pflichtversicherung Selbstständiger
Oftmals wird verallgemeinernd behauptet, dass nur Arbeiter und Angestellte, also abhängig beschäftigte Personen die Pflicht haben, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und dieses für Selbstständige nicht gilt. Allerdings haben auch einige selbstständige die Pflicht, in die Rentenkasse einzuzahlen, weshalb man hier auch für diese Selbstständigen von einer Pflichtversicherung spricht. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Handwerker, Künstler oder Erzieher. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Regelaltersrente
Als Regelaltersrente wird sozusagen die "normale" Rente bezeichnet, die man mit Eintritt des 65. Lebensjahres (bzw. nach Anhebung des Rentenalters mit 67 Jahren) erhält. Falls man in Vorruhestand gehen sollte, ist diese Regelaltersrente zunächst einmal bis zum Erreichen des regulären Rentenalters gekürzt. Neben dem festgelegten Renteneintrittsalter muss zudem die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein, um die Regelaltersrente bekommen zu können. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Regelbeitrag
Bestimmte Selbstständige unterliegen wie Arbeitnehmer der Rentenversicherungspflicht, zum Beispiel eingetragene Handwerker. Die Höhe des Beitrages berechnet sich zunächst von der Bezugsgröße in der Rentenversicherung aus (2.485 Euro Stand 2008) und wird auch als Regelbeitrag bezeichnet. Von diesem Beitrag ausgehen muss der Selbstständige dann den Regelbeitrag von 19,5 Prozent zahlen, also derzeit 484,57 Euro. Kann der Versicherte allerdings nachweisen, dass sein Einkommen unter der Bezugsgröße von 2.485 Euro liegt, so ist nur von dem Betrag aus der Beitrag zu zahlen, allerdings derzeit mindestens 78 Euro monatlich. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rentenabschlag
Momentan kann man mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen, wobei das Alter ab 2012 stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird. Wenn man allerdings früher die Rente beantragt, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Vorruhestandsvereinbarung mit dem bisherigen Arbeitgeber, so muss man bis zum 65. Lebensjahr eine Kürzung der Rente hinnehmen. Diese Kürzung wird auch als Rentenabschlag bezeichnet. Der Rentenabschlag beträgt derzeit (Stand 2009) jeweils 0,3 Prozent pro Monat, den man vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters die Rente in Anspruch nimmt. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rentenartfaktor
Es gibt verschiedene Rentenarten, die man aufgrund der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung später erhalten kann. Die grundsätzliche Rentenart ist natürlich die reguläre Altersrente, die man mit 65 Jahren erreicht. Damit diese von der Leistung her mit anderen Rentenarten verglichen werden kann und sich unterscheidet, wurde der Rentenartfaktor eingeführt. So erhält man beispielsweise für die reguläre Altersrente den Faktor 1,0. Für andere Rentenarten erhält man oftmals geringere Faktoren, zum Beispiel für Rente wegen Berufsunfähigkeit den Faktor 0,66667 oder für die Vollwaisenrente den Faktor 0,2. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit spielt bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung eine Rolle und ist im Grunde die einzige wirkliche "Versicherung", die man innerhalb der privaten Rentenversicherung hat, denn ansonsten ist die Rentenversicherung eher ein Rentensparvertrag. Die Rentengarantiezeit kann man bei Abschluss der privaten Rentenversicherung vereinbaren und diese beträgt in der Regel 5 Jahre. Sie bewirkt, dass wenn der Versicherte innerhalb dieser Rentengarantiezeit verstirbt, dass die Rente noch bis zum Ende der Rentengarantiezeit an einen Begünstigten weiter gezahlt wird. Alternativ kann auch die Kapitalauszahlung in einer Summe erfolgen, die bis zum Ende der Garantiezeit noch erfolgen würde.Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Rentenrechtliche Zeiten
Als rentenrechtliche Zeiten werden alle diejenigen Zeiten bezeichnet, die sauf die Höhe der späteren Altersrente in bestimmter Weise eine Auswirkung haben. Zu diesen rentenrechtlichen Zeiten zählen vor allem die Beitragszeiten, die beitragsfreien Zeiten und die Berücksichtigungszeiten, wobei sich diese Zeiten jeweils in unterschiedlichem Umfang auf den späteren Rentenanspruch auswirken können. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Risikoprüfung
Die Risikoprüfung muss im Rahmen des Abschlusses einer privaten Rentenversicherung von Seiten der Versicherungsgesellschaft stattfinden und bezieht sich vor allem auf den gesundheitlichen Zustand des Versicherungsnehmers. Falls es die Versicherungsgesellschaft für notwendig hält, können zur Risikoprüfung und überprüfung der vom Versicherten gemachten Angaben auch Spezialisten hinzu gezogen werden, wie zum Beispiel Gutachter oder Mediziner. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Risikozuschlag
Nach einer erfolgten Risikoprüfung im Rahmen des Abschlusses einer privaten Rentenversicherung muss die Versicherungsgesellschaft beurteilen, ob der Antragssteller zu den üblichen Konditionen die Versicherung abschließen kann. Bestehen erhöhte Risiken, zum Beispiel aufgrund eines dauerhaften oder vorübergehenden Gesundheitsrisikos, dann kann der so genannte Risikozuschlag in Form eines höheren Beitrages veranschlagt werden. Je nach Art und Dauer des vorhandenen Risikos kann dieser Risikozuschlag ebenfalls vorübergehend oder dauerhaft sein. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Sterbetafel
Die so genannte Sterbetafel findet innerhalb der Berechnung der privaten Rentenversicherung ihre Anwendung. Aufgrund der Sterbetafel berechnen die meisten Versicherungen, wie hoch der Risikoanteil am Gesamtbeitrag zur Versicherung sein muss, um das Risiko kostendeckend absichern zu können. Die Sterbetafel gibt für jedes mögliche Eintrittsalter des Versicherten in den Versicherungsvertrag an, wie hoch die Lebenserwartung ist, also wie lange der Versicherte nach durchschnittlichen Zahlen berechnet voraussichtlich noch leben wird. Bei der privaten Rentenversicherung ist der Risikofaktor allerdings ohnehin nur in Form einer möglichen Rentengarantiezeit vorhanden, da ansonsten keine Todesfallabsicherung besteht. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Sterbewahrscheinlichkeit
Auch die Sterbewahrscheinlichkeit ist eine Bezugs- und Rechengröße, mit der viele Versicherungsgesellschaften arbeiten und wird unter anderem auch dazu verwendet, um festzustellen, wie lange eine lebenslang zu zahlende Rente wahrscheinlich gezahlt werden muss. Dabei gibt die Sterbewahrscheinlichkeit an, mit welcher prozentualen Wahrscheinlichkeit man im jeweils aktuellen Alter noch das nächste Lebensjahr erreichen wird. Wenn man zum Beispiel ein derzeitiges Alter von 62 Jahren hat, würde die Wahrscheinlichkeit beispielsweise bei 93 Prozent liegen, dass man das nächste Lebensjahr noch erreichen wird, also die Sterbewahrscheinlichkeit demnach 7 Prozent betragen. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Steuerersparnis
Für private Rentenversicherung gibt es nur noch dann eine Steuerersparnis, wenn sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind (Bestandsschutz). Hier sind sowohl die Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich absetzbar, als auch die späteren Erträge aus der Rentenversicherung nur anteilig zu besteuern. über diese steuerliche Begünstigung hinaus fördert der Staat seit einigen Jahren das privaten Sparen für die Altersvorsorge in eine private Rentenversicherung durch die so genannte Riester-Förderung in Form von Grund- und (wenn vorhanden) Kinderzulagen. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Steuerersparnis durch Beiträge
Innerhalb bestimmter Höchstgrenzen können die Beiträge zur privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden und somit steuerlich geltend gemacht werden. Diese Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und insbesondere selbstständig tätige Bürger können durch Angabe dieser Beitragszahlungen als Sonderausgaben Steuern einsparen. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Teilrente
Die Teilrente ist im Grunde eine Sonderform bzw. ein Teil der regulären Altersrente. Sie bietet vielen Arbeitnehmern die Möglichkeit, sozusagen langsam vom Arbeitsleben in den Ruhestand übertreten zu können. Die Teilrente wird dann gezahlt, wenn man weniger als die reguläre Arbeitszeit tätig ist, sie stellt also die Inanspruchnahme eines Teils der regulären Altersrente dar. Die Höhe der Teilrente beträgt, je nach Arbeitszeitreduzierung, ein Drittel, die Hälfte oder auch zwei Drittel der regulären Vollrente. Zudem müssen noch bestimmte Hinzuverdienungsgrenzen berücksichtigt werden, nach denen sich auch die Zahlung der Teilrente richtet. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

überschussanteile
Der Ertrag aus einer privaten Rentenversicherung besteht aus zwei Teilen. Zum einen erhält der Versicherte eine vorgeschriebene und garantierte Mindestverzinsung, der größte Teil des Gesamtertrages besteht aber aus den so genannten überschussanteilen. Diese entstehen dadurch, dass die Versicherungsgesellschaft die Beiträge des Versicherten gewinnbringend in Kapitalanlagen investiert und somit überschüsse erwirtschaftet. Diese werden dann anteilig in Form der überschussanteile an den Versicherten ausgeschüttet. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Umlageverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem so genannten Umlageverfahren. Das bedeutet, die Ausgaben eines Jahres, also die Zahlung der gesetzlichen Renten, werden mit den Einnahmen des gleichen Zeitraumes gedeckt. Die Einnahmen bestehen in erster Linie aus den Beiträgen der Versicherten und falls durch diese noch keine Deckung erzielt werden kann, gibt es ferner eine so genannte Schwankungsreserve, aus denen ebenfalls Beträge zur Deckung entnommen werden können. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Versorgungskapital
Aus den Beiträgen der Versicherten muss die Versicherung natürlich einen bestimmten Anteil "zurück halten", der später dazu dient, die zu erbringende Versicherungsleistung (Zahlung der Rente) auch erbringen zu können. Dieses gesammelte Kapital wird dann auch als Versorgungskapital bezeichnet und wird in der Regel von den Versicherungsunternehmen in relativ sichere Kapitalanlagen investiert. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Versorgungslücke
Die Versorgungslücke stellt die Differenz zwischen zwei Größen dar, nämlich zum einen den Betrag, den man später im Ruhestand zur Sicherung des Lebensstandards benötigt und dem Betrag, den man tatsächlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge heraus erhält. Fest steht schon heute, dass man auf jeden Fall eine Versorgungslücke haben wird, wenn man nur die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Daher ist die private Altersvorsorge dringend zu empfehlen, damit diese Lücke ganz oder weitestgehend geschlossen werden kann. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen

Witwenrente
Die Witwenrente ist eine Rente an die hinterbliebene Ehefrau oder eingetragene Lebenspartnerin. Diese Rente wird bis zum Lebensende des überlebenden Ehegatten gezahlt. Im Rahmen der Gleichberechtigung werden Hinterbliebenenrenten an Witwen und Witwer gleich behandelt. Zum Rentenversicherung Tarifvergleich   Nach oben scrollen