Rechtsschutzversicherung Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar
In unserem "Rechtsschutzversicherung Lexikon"
finden Sie die häufigsten und wichtigsten
Begrifferklärungen zum Thema Rechtsschutzversicherung. Dabei legen wir hohen
Wert auf die verständliche Erklärung der Begriffe,
damit auch ein Laie diese verstehen kann.
Abgabenrecht
Mit dem Abgabenrecht bezeichnet man die Gesamtheit der kommunalen Abgaben. Hierzu gehören neben den kommunalen Steuern die Gebühren und Beiträge. Die Gebühren können dabei vielfältigster Natur sein. So gibt als Benutzungsgebühren die Reinigungsgebühren, Abwassergebühren, Verwaltungsgebühren. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Ablehnung des Rechtsschutzes
Die Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Dabei sind auch die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft zu berücksichtigen. Eine Ablehnung kann auch erfolgen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Abtretung
Die Abtretung, juristisch auch als Zession bezeichnet, stellt einen Vertrag zwischen dem Gläubiger und einem Dritten dar. Durch die Abtretung wird eine Forderung vom bisherigen Gläubiger auf den neuen Gläubiger übertragen. Der neue Gläubiger übernimmt die Forderung so, wie sie bisher bestanden hat. Das bedeutet, die Forderung ist auch mit den möglichen Einwendungen des Schuldners behaftet. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
(ARB)
Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB sind Teil des Rechtsschutz-Versicherungsvertrages zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Diese Bedingungen regeln den Leistungsumfang des Rechtsschutzes, die ausgeschlossenen Bereiche, die Voraussetzungen für den Rechtsschutz, das Verhalten bei Beantragung des Rechtsschutzes und allgemein die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Anstellungsverhältnis
Als Anstellungsverhältnis wird meist das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeiter oder Angestellte handelt. Rechtsstreitigkeiten aus einem solchen Anstellungsverhältnis sind im Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes mitversichert. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Antragsbindungsfrist
Bei Abschluss einer Rechtsschutzvertrages reicht der Versicherungsnehmer einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft ein. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Versicherung den Antrag annimmt und dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschein zusendet. An seinen Antrag ist der Versicherungsnehmer zwei Wochen gebunden. Nach Zugang der Versicherungsunterlagen hat der Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht von ebenfalls zwei Wochen in denen er den Vertrag widerrufen kann. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Arbeitsgerichts-Prozess
Der Arbeitsrechtsschutz umfasst auch die Führung von Arbeitsgerichtsprozessen. Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, aus unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und über Arbeitspapiere. Die Grundlagen für die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ergeben sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Arbeitsrecht
Unter Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Beziehungen von Arbeitnehmern zu ihren Arbeitgebern ausmachen. Das Arbeitsrecht ist in vielen Gesetzen verteilt. Hierzu gehören die Regelungen über den Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Entlohnung, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung, Urlaub. Hierzu gehört auch das gesamte kollektive Arbeitsrecht aus Tarifverträgen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Arbeits-Rechtsschutz
Der Arbeits-Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen. Hierzu gehören Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, Angestellten und Ausbildungsverhältnisse. Damit sind Streitigkeiten um Lohn und Gehalt, Urlaub, Arbeitszeugnisse, Arbeitsschutz, Kündigungsfristen usw. abgedeckt. Der Arbeits-Rechtsschutz umfasst auch die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse von Beamten einschließlich deren dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Arbeitsverhältnis
Als Arbeitsverhältnis bezeichnet man die vertraglichen Beziehungen zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Grundlage ist meist ein schriftlicher oder mündlicher Arbeitsvertrag, in dem Arbeitszeit, Lohn, Kündigungsfristen, Art und Umfang der Tätigkeit festgelegt sind. Dabei besteht auf Seiten des Arbeitnehmers als Hauptpflichten die Arbeitspflicht und Weisungsgebundenheit. Auf Seiten des Arbeitgebers bestehen dagegen die Pflicht zur angemessenen Entlohnung und die Fürsorgepflicht. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Aufhebung des Versicherungsvertrages
Ein Versicherungsvertrag endet durch die Kündigung des Versicherungsnehmers oder der Versicherung. Dabei sind bestimmte Kündigungsfristen zu beachten. Im Normalfall erfolgt die Beendigung zu Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Beide Vertragsparteien können sich jedoch auf eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages einigen. Diese Auflösung wird dabei als Vertragsaufhebung bezeichnet. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Bedingungsanpassung
Die Versicherung ist berechtigt, die Bedingungen anzupassen, wenn sich durch Änderung bestehender oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften eine Änderung notwendig wird oder sich durch höchstrichterliche Rechtsprechung die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen herausstellt. Die geänderten Bedingungen sind dem Versicherungsnehmer bekannt zu geben und zu erläutern. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von sechs Wochen widersprochen wird. Bei fristgemäßem Widerspruch tritt die Anpassung nicht in Kraft.
In diesem Falle kann die Versicherung innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs den Vertrag mit einer Frist von acht Wochen kündigen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Beendigung des Rechtsschutz-Vertrages
Der Rechtsschutz-Vertrag kann von beiden Seiten fristgemäß zum Ablauf der Versicherungsdauer gekündigt werden. Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens auf den Zeitpunkt an dem die Beitragserhöhung wirksam wird. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Beginn des Rechtsschutzes
Der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Erstbeitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlt. Eine Ausnahme von diesem Rechtsschutzbeginn gilt für die Rechtsschutzbereiche, die eine Wartezeit vorsehen. Eine Wartezeit von drei Monaten ist für folgende Rechtsschutzarten vorgesehen: Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz,, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Beitragsanpassungsklausel (BAK)
Die Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung enthalten eine Beitragsanpassungsklausel. Jährlich wird danach von einem unabhängigen Treuhänder der Beitragsbedarf festgestellt. Ergibt sich dabei die Notwendigkeit eine Beitragsanpassung um mehr als fünf Prozent, dann kann die Rechtsschutzversicherung den Beitrag anpassen. Ändert sich der Beitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, dann hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Beitragsrückvergütung
Stellt sich nach Ablauf eines Jahres durch den Treuhänder heraus, dass der bisherige Beitrag zu hoch gewesen ist, da die Schadensverläufe günstiger als erwartet waren, muss der Beitrag verringert werden. Dies kann durch eine Beitragssenkung für die Zukunft oder eine Beitragsrückerstattung geschehen. Auf alle Fälle müssen diese Überschüsse an die Versicherten weitergereicht werden. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Berufs-Rechtsschutz
Der Berufs-Rechtsschutz ist die Sammelbezeichnung für den Rechtsschutz für Nichtselbständige. Hierzu gehören Arbeitnehmer, Beamte, Hausfrauen, Schüler und Studenten. Nicht unter den Berufs-Rechtsschutz fallen Tätigkeiten von Selbständigen, Freiberuflern und Firmen. Für diese Bereiche gibt es einen besonderen Firmen-Rechtsschutz. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Bestandskraft
Der Begriff der Bestandskraft ist eine Fachbezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Hiermit werden Verwaltungsakte im hoheitlichen öffentlichen Bereich bezeichnet, die unanfechtbar geworden sind. Sie können daher nicht mehr angefochten werden. Zu unterscheiden ist hiervon die Rechtskraft von Urteilen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Bürgschaftsvertrag
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Schuldners für dessen Schuld einzutreten. Zahlt der Schuldner bei Fälligkeit seine Schulden nicht, dann kann sich der Gläubiger wegen seiner Forderung direkt an den Bürgen wenden, um sein Geld zu erhalten. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Bußgeld
Bußgelder werden als Geldstrafe bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die Strafandrohung eines Bußgeldes ist dabei nicht im OWiG selbst, sondern in den entsprechenden Gesetzen vorgesehen. So sieht für den Verkehrsbereich die Straßenverkehrsordnung entsprechende Bußgelder vor. Geringfügige Verstöße werden dabei mit einem Verwarnungsgeld belegt. Die Grenze liegt derzeit bei 35 Euro. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Bußgeldkatalog
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Fahrerlaubnisverordnung sind mit Bußgeldern bedroht. Diese Verstöße werden in dem Bußgeldkatalog zusammengefasst und die Höhe der Geldbuße festgelegt. Kleinere Verstöße sind dabei mit einem Verwarnungsgeld bedacht. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Bußgeldverfahren
Die Verhängung eines Bußgeldes ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregelt. Dabei ist das Verfahren genau beschrieben. Bei geringen Geldbußen bis 35 Euro kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld erheben. Bei höheren Geldbußen ist ein Bußgeldbescheid zu erlassen. Wird gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt, kann die Verwaltungsbehörde dem abhelfen. Nimmt sie ihn nicht zurück, dann hat sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Diese prüft den Verstoß und leitet gegebenenfalls das Strafverfahren ein. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Deckungsklage
Die Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn der Kostenaufwand des Gerichtsverfahrens in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Ablehnungsgründe sind auch, wenn eine Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Versicherung verweigert also die Deckungszusage. Hier bleibt dem Versicherten nur die Möglichkeit die vertraglichen Ansprüche mit einer Deckungsklage einzuklagen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Deckungssumme
Die Deckungssumme bezeichnet die Versicherungssumme, die insgesamt für einen Rechtsschutzfall zur Verfügung steht. Die Deckungssumme muss im Versicherungsvertrag und im Versicherungsschein enthalten sein. Üblich sind derzeit Deckungssummen von 100.000 bis 300.000 Euro. Die Deckungssumme gilt für jeden eintretenden Versicherungsfall. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Deckungszusage
Die Deckungszusage bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung für den beantragten Rechtsschutzfall ihre Leistungspflicht anerkennt. Dies geschieht durch eine Bestätigung gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem eingeschalteten Rechtsanwalt. Dieser hat damit die Gewissheit, dass er einen zahlungsfähigen Mandanten hat. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Dingliches Recht
Dingliches Recht bedeutet das Recht an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache (Ding) zu haben. Dies sind in erster Linie das Recht auf Eigentum an einer Sache und dessen Besitz. Die dinglichen Rechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch im 3. Buch Sachenrecht beschrieben. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Direktanspruch
Der Direktanspruch bedeutet, dass ein Anspruchsteller seine Ansprüche direkt gegenüber der Versicherung des Antraggegners geltend machen kann, ohne den Versicherten einzuschalten. Dieser Direktanspruch ist nach § 115 VVG allerdings auf wenige Fälle beschränkt. So gilt der Direktanspruch bei Haftpflichtansprüchen aus Verkehrsunfällen, wenn es sich um solche nach dem Pflichtversicherungsgesetz handelt. Weitere Direktansprüche werden eingeräumt, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn sein Aufenthalt unbekannt ist. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Disziplinarrecht
Besondere Berufsgruppen unterliegen einem besonderen Disziplinarrecht oder Standesrecht. Hierbei handelt es sich um das Disziplinarrecht von Beamten und standesrechtliche Verfahren vor den Kammern bei Ärzten und Rechtsanwälten. Die rechtliche Vertretung vor diesen Disziplinargerichten ist durch den Berufs-Rechtsschutz der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung kann immer wieder vorkommen. Zu unterscheiden ist jedoch, ob es sich um eine mehrfache Versicherung handelt, die das gleiche Risiko abdeckt oder nur eine Erhöhung von Versicherungssummen bedeutet. Mehrere Lebensversicherungen auf die gleiche Person abgeschlossen, bedeuten keine Doppelversicherung. Eine doppelte Haftpflichtversicherung berechtigt den Versicherungsnehmer, die jüngere dieser Versicherungen fristlos aufzukündigen.
Eine solche Doppelversicherung kommt häufig bei Eheschließungen vor, wenn beide Partner ihre Versicherungen mitbringen. Dies gilt auch für die Hausratversicherung. Allerdings liegt hier keine Doppelversicherung sondern eine Überversicherung vor, wenn die Versicherungssummen den tatsächlichen Wert des Hausrates übersteigen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung stellt einen vorläufigen Rechtsschutz dar. Ein Gericht kann noch vor dem Gerichtsverfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Gründe hierfür können sein, dass Rechte des Klägers beim Abwarten eines Urteiles vernichtet werden oder eine bestehende Rechtsverletzung weiter besteht und den Kläger in seinen Rechten fortgesetzt einschränkt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Eintrittspflicht
Mit der Eintrittspflicht bezeichnet man die Verpflichtung einer Versicherung für einen Schaden bzw. eine Versicherungsleistung aufzukommen. Die Versicherung muss gewissermaßen mit ihren Leistungen für den Versicherten eintreten. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Einzelrechtsschutz
Den Einzelrechtsschutz gibt es als besonderen Verkehrs-Rechtsschutz. Im Gegensatz zum Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz wird beim Einzelrechtsschutz nur die einzelne Person versichert. Diese Person ist dann im Straßenverkehrsbereich, als Eigentümer, Halter und Insasse aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge versichert. Dies gilt auch als berechtigter Fahrer und Insasse fremder Fahrzeuge. Beim Einzelrechtsschutz muss jedes einzelne Fahrzeug besonders versichert werden. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Enteigung
Die Enteignung ist der staatliche Eingriff in die Eigentumsrechte eines Bürgers. Die Enteignung, meist von Grundstücken, darf nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Die Rechtsschutzversicherung gewährt für Enteignungsverfahren keinen Versicherungsschutz. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Erfolgsaussichten
Bei der Beantragung der Deckung für einen Rechtsstreit bei einer Rechtsschutzversicherung prüft diese den vorliegenden Sachverhalt. Kommt diese zu dem Ergebnis, dass ein Prozess keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, kann sie den Rechtsschutz versagen. In diesem Falle kann der Versicherte gegen seine Versicherung eine Deckungsklage erheben. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Erfüllungsleistung
Als Erfüllungsleistung bezeichnet man die Verpflichtung eines Vertragspartners, die ihm obliegende Vertragspflichten zu erfüllen. Dies ist bei einem Kaufvertrag die Verpflichtung des Käufers die Ware abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Für den Verkäufer besteht die Erfüllungsleistung darin, die Ware dem Käufer zu übergeben und ihm Eigentum daran zu verschaffen. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung ist die Geltendmachung dieser Ansprüche über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht versichert. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit bedeutet die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Besonders bei Schadensersatzprozessen spielt die Frage der Fahrlässigkeit eine Rolle. Dies gilt auch in einem Strafverfahren. Bei Strafprozessen, die einen Vorwurf einer fahrlässigen Straftat beinhalten, besteht Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung. Wird der Vorwurf der vorsätzlichen Straftat erhoben, dann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht. Kann eine Straftat sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden, dann besteht nachträglicher Rechtsschutz, wenn kein Vorsatz festgestellt wird. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Folgebeitrag
Mit dem Folgebeitrag bezeichnet man den wiederholt fällig werdenden Versicherungsbeitrag. Man macht hier eine Abgrenzung zum Erstbeitrag. Die Unterscheidung ist wichtig für den Fall, dass der Erstbeitrag oder Folgebeitrag nicht gezahlt wird und der Versicherungsnehmer im Zahlungsverzug ist. Die Rechtsfolgen für beide Beiträge sind unterschiedlich. Diese ergeben sich aus den §§ 37 und 38 des Versicherungsvertragsgesetzes. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Geldbuße
Als Geldbuße bezeichnet man die Strafe, die aufgrund eines Bußgeldverfahrens für eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz festgesetzt wird. Eine Geldstrafe ist dagegen eine strafrechtliche Maßnahme, die nur durch ein Urteil oder einen Strafbefehl festgesetzt werden kann.
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Geldstrafe
Eine Geldstrafe kann nach deutschem Recht nur durch ein Urteil festgesetzt werden. Bei leichteren Kriminalitätsdelikten kann eine Geldstrafe auch mit Strafbefehl festgesetzt werden. Dies gilt zur Beschleunigung und Entlastung der Strafgerichte. Diese Geldstrafen sind nicht zu verwechseln mit den Geldbußen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten, die von Verwaltungsbehörden festgesetzt werden. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Geltungsbereich
Mit dem Geltungsbereich bezeichnet man die räumliche Geltung von Gesetzen, Ansprüchen oder sonstigen Leistungen. So haben deutsche Gesetze nur im Bereich der Bundesrepublik Geltung. Versicherungen sind meist ebenfalls für diesen Bereich abgeschlossen. Ausnahmen hierzu sind im Versicherungsvertrag oder den Versicherungsbedingungen festzulegen. Für die Rechtsschutzversicherung ist der Geltungsbereich zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen auf Europa einschließlich der Anrainerstaaten des Mittelmeeres erweitert. Einige Rechtsschutzbereiche sind jedoch eingeschränkt. So besteht der Steuer-Rechtsschutz nur vor deutschen Steuergerichten. Dies gilt im Bereich des Sozialgerichts-Rechtsschutzes ebenfalls nur vor den entsprechenden deutschen Gerichten. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Gerichtskosten
Jeder der eine Klage einreicht, muss erst einmal einen Gerichtskostenvorschuss an das Gericht zahlen. Die Gerichtskosten bestehen aus den Gerichtsgebühren und den Auslagen. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz
(GKG) und der Kostenordnung (KostO).
Die deutschen Gerichte erheben für ihre Tätigkeit Gerichtskosten. Diese setzen sich aus den Gebühren und den Auslagen zusammen. Grundlage für die Erhebung bildet das Gerichtskostengesetz und die Kostenordnung. Die Gerichtsgebühren richten sich dabei nach dem Streitwert. Die Auslagen werden nach den tatsächlichen, dem Gericht entstehenden Kosten wie Sachverständigengutachten, Zeugengelder usw. erhoben. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Gerichtsstand
Mit dem Gerichtsstand bezeichnet man den Ort des Gerichtes, das für einen Prozess zuständig ist. Die Gerichtsorte sind in den verschiedenen Gesetzen unterschiedlich festgelegt. So ist bei Straftaten das örtliche Gericht des Tatortes zuständig. Bei privaten Verträgen kann durch die Vertragspartner der Gerichtsstand vereinbart werden. Bei Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist meist das zuständige Gericht des Arbeitsortes zuständig. Bei Klagen aus einem Versicherungsverhältnis ist das Gericht des Wohnortes des Versicherungsnehmers zuständig. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Gerichtsvollzieherkosten
Gerichtsvollzieher können aufgrund von vollstreckbaren Titeln bei den Schuldnern pfänden. Das bedeutet er kann Gegenstände beschlagnahmen, versteigern oder anderweitig verwerten. Er kann auch zur Durchsetzung der Pfändung eine eidesstattliche Versicherung vom Schuldner erheben, die früher als Offenbarungseid bezeichnet wurde. Für diese Tätigkeiten, hat der Gerichtsvollzieher als Gebührenbeamter einen Anspruch auf Kostenerstattung. Diese Kosten hat derjenige zu zahlen, der den Gerichtsvollzieher beauftragt. Diese Kosten erhöhen allerdings dann den geschuldeten Betrag. Zu den Gerichtsvollzieherkosten gehören die gesetzlich festgelegten Gebühren und die Auslagen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Gnadenverfahren
Will man im Wege eines Gnadenverfahrens die Verhängung eines milderen Urteiles oder einer geringen Geldstrafe erreichen, dann werden die Kosten für solche Verfahren von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen. Dies gilt meist aber nur, wenn es sich nicht nur um geringfügige Geldstrafen handelt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Gutachter
Das menschliche Wissen steigt durch technische Entwicklung und Forschung immer stärker an. Es gibt keinen Menschen mehr, der heute über ein Universalwissen verfügt. Bei Rechtsstreitigkeit sind deshalb immer öfters sachkundige Spezialisten gefragt. Die werden aufgefordert zu bestimmten Fragen Gutachten zu erstellen. Diese Gutachterkosten gehören zu den notwendigen Kosten eines Verfahrens und werden von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Haftkosten
Mit einer gerichtlichen Klage kann man seine Ansprüche feststellen lassen. Mit dem vollstreckbaren Urteil kann man den Gerichtsvollzieher beauftragen, bei dem Schuldner zu vollstrecken. Verweigert der Schuldner die Zahlung und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und die Offenlegung des Vermögens, dann kann man einen Haftbefehl und die Erzwingungshaft beantragen. Auch diese Kosten, die der Gläubiger vorlegen muss, werden in der Regel durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Honorarvereinbarung
Rechtsanwälte erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar. Die Höhe dieses Honorars richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Die Honorare für Rechtsanwälte sind in dem Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten aufgeführt. Danach können auch besondere Honorare und Erfolgshonorare vereinbart werden. Bevor man mit dem Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung schließt, sollte man sich mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen, ob und in welcher Höhe diese die Kosten trägt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Inlandsschaden
Mit Inlandsschaden bezeichnet man die Schäden, die im Bereich der Bundesrepublik eingetreten sind. Im Gegensatz hierzu stehen die Auslandsschäden, die außerhalb des Geltungsbereiches deutscher Gesetzes eintreten. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Insasse
In der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich der Verkehrs-Rechtsschutz nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst, sondern auf alle Personen, die in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen das Fahrzeug nutzen. Berechtigte Insassen sind dabei solche Personen, die mit Erlaubnis des Halters das Fahrzeug nutzen. Hierzu gehören natürlich nicht Fahrten bei Entwendung des Fahrzeuges, da es sich nicht um berechtigte Personen handelt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Instanz
Die deutsche Gerichtsbarkeit zeichnet sich dadurch aus, dass ein Kläger seinen Anspruch auf rechtliches Gehör über mehrere Instanzen suchen kann. Die meisten Gerichtszweige haben drei Instanzen. So ist in der Sozialgerichtsbarkeit das Sozialgericht für die Klage, das Landessozialgericht für die Berufung und das Bundessozialgericht für die Revision zuständig. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Kaution
Die Stellung einer Kaution bedeutet die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung in Geld. Im Strafverfahren kann der Beklagte bei verschiedenen Delikten eine Kaution stellen um die Inhaftierung vor der Verurteilung zu entgehen. Entzieht sich der Beschuldigte dem Prozess verfällt die Kaution und der Betrag wird nicht erstattet. Dies bedeutet aber nicht, dass damit keine Verurteilung erfolgt. Eine Kaution ist auch in Mietverhältnissen üblich. Der Mieter zahlt eine Kaution, damit der Vermieter eine Sicherheit beim Auszug für Schäden an der Wohnung hat. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Korrespondenzanwalt
Ist der Gerichtsstand am Wohnort des Klägers, dann wird er einen örtlichen Rechtsanwalt mit der Prozessführung beauftragen. Ist das zuständige Gericht jedoch weit entfernt oder gar im Ausland, dann wird mit der Prozessführung ein Anwalt beim Prozessgericht beauftragt. Gleichzeitig kann der Kläger dann an seinem Wohnort einen Korrespondenzanwalt beauftragen, der die Verbindung zu dem Prozessanwalt hält und ihn über alles Notwendige informiert. Ein solcher Korrespondenzanwalt ist ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung zu bezahlen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Kostenfestsetzung
Ist ein Gerichtsverfahren abgeschlossen, dann ergibt sich aus dem Urteil wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Dabei wird die Höhe der Kosten nicht festgesetzt. Erst auf Antrag einer der beteiligten Partei erlässt das Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Hieraus ergibt sich dann die Höhe der Kosten, die eine Partei der anderen zu zahlen hat. Dieser Beschluss ist ein vollstreckbarer Titel. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Kulanz
Kulanz bedeutet, dass eine Vertragspartei oder Streitpartei Ansprüche anerkennt und befriedigt, obwohl hierfür keine rechtliche Verpflichtung besteht. Eine Kulanz ist auf Seiten der anerkennenden Partei oft sinnvoll, da vielfach langjährige Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang vermieden werden. Hiermit vermeidet die anerkennende Partei auch für sich selbst ein hohes Kostenrisiko. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Leistungsart
In der Rechtsschutzversicherung gibt es die unterschiedlichsten Leistungsarten. Die wichtigsten sind dabei der Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen und Straf-Rechtsschutz. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Leistungspflicht
Ist ein Rechtsschutzfall eingetreten für den eine Rechtsschutzversicherung besteht, dann besteht für die Versicherung eine Leistungspflicht. Sie hat die im Vertrag vereinbarten Leistungen an ihren Versicherungsnehmer zu erbringen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Zum Leistungsumfang gehört die Vergütung für einen Rechtsanwalt. Hierzu gehören die Kosten für die Beratung und Auskunft und Erstellung eines Gutachtens. Außerdem sind die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei entfernten Rechtstreitigkeiten zu tragen. Zum Leistungsumfang gehören die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers. Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens sind bis zur Höhe der Kosten der ersten Instanz zu zahlen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Nebenklage
Bei einem Strafverfahren wird der Straftäter von einem Staatsanwalt angeklagt. Der Staat führt hier aus öffentlichem Interesse den Prozess. Die durch den Straftäter geschädigten Personen sind nicht Beteiligte des Strafverfahrens. Diese Geschädigten können zur Unterstützung des Staatsanwaltes aber als Nebenkläger dem Verfahren beitreten um eine Verurteilung des Täters zu erreichen. Die Kosten aus dieser Nebenklage sind durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer hat in der Rechtsschutzversicherung die im Versicherungsvertrag geforderten Obliegenheiten zu erfüllen. Verletzt er Obliegenheiten, dann kann ihm unter Umständen der Versicherungsschutz versagt werden. Zu den Obliegenheiten gehört, dass der Versicherungsnehmer die Versicherung vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles unterrichtet. Er hat Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zustellen. Diese Pflichten hat der Versicherungsnehmer auch gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt. Vor der Erhebung der Klage und der Einlegung von Rechtsmitteln ist die Zustimmung der Versicherung einzuholen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Ordnungswidrigkeiten
Als Ordnungswidrigkeiten bezeichnet man geringere Gesetzesverstöße, die noch nicht den Grad einer Straftat haben. Hierbei handelt es sich meist um Verkehrsvergehen oder Vergehen gegen die öffentliche Ordnung. Das Nähere regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz. Bei einer Ordnungswidrigkeit ist ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld zu zahlen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Prozesskosten
Prozesskosten ist die Gesamtsumme der Kosten eines Prozesses. Hierzu gehören die Gerichtskosten sowie die Kosten der Anwälte. Dabei handelt es sich um die Anwaltskosten beider Streitparteien. Wer die Prozesskosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht am Ende des Prozesses in einer Kostenentscheidung. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Prozessrisiken
Jeder Prozess birgt für die Prozessbeteiligten gewisse Risiken in sich. Dies gilt sowohl für den Kläger als auch den Beklagten. Da die Gerichte in Deutschland unabhängig in ihren Entscheidungen sind, kann jeder Prozess gewonnen oder verloren gehen. Das Risiko einen Prozess zu verlieren besteht immer. In diesem Falle hat die unterlegene Partei nicht nur die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwaltes, sondern auch die Anwaltskosten der Gegenpartei zu zahlen. Dies wird allgemein als Prozessrisiko bezeichnet. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Rechtsanwaltskosten
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Gesetz zur Vergütung von Rechtsanwälten. Dort sind die Grundsätze der Vergütung näher bestimmt. In der Regel richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Es kann mit dem Rechtsanwalt eine besondere Honorarvereinbarung geschlossen werden. Um zu vermeiden, dass man einen Teil der Kosten selbst tragen muss, sollte vorher die Rechtsschutzversicherung kontaktiert werden. Diese sollte in ihrer Leistungszusage auch den Umfang der Kostenübernahme bestätigen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Rechtskraft
Die Rechtskraft bezeichnet eine gerichtliche Entscheidung, die rechtskräftig geworden ist und für alle Betroffenen bindend ist. Ein rechtskräftiges Urteil kann nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Nach Eintritt der Rechtskraft wird die Entscheidung wirksam und die Ansprüche hieraus können geltend gemacht werden. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Rechtsmittel
Für die Anfechtung von gerichtlichen Urteilen gibt es die Rechtsmittel der Berufung, der Revision und der sofortigen Beschwerde. Die Klage selbst ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf. Allerdings wird im Sprachgebrauch immer mehr die Grenze zwischen Rechtsbehelf und Rechtsmittel verwischt. So werden beide Mittel in Österreich synonym als Rechtsmittel bezeichnet. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Rechtsschutzfall
Als Rechtsschutzfall bezeichnet man die Situation, dass ein Ereignis eingetreten ist, das als Risiko über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist. Ein Rechtsschutzfall liegt dann vor, wenn für den Versicherungsnehmer die Wahrnehmung rechtlicher Interessen erforderlich wird und er einen Rechtsanwalt einschaltet und Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung beantragt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Rechtsschutzzusage
Eine Rechtsschutzzusage muss vom Versicherungsnehmer
eingeholt werden sofern ein Rechtsschutzfall
eintritt um sicherzustellen, dass die Anwalts- und
Prozessgebühren vom Versicherer auch übernommen
werden. Eine Rechtsschutzzusage erfolgt durch das
Schadenbüro oder die Schadensabteilung des
Versicherungsunternehmen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Revision
Die Revision ist ein Rechtsmittel in der deutschen Gerichtsbarkeit. Mit einer Revision kann die Entscheidung eines Gerichtes angefochten werden. Dabei handelt es sich bei dem Revisionsverfahren nicht mehr um ein Verfahren, das Tatsachen prüft, sondern nur noch um eine Rechtsinstanz, die die richtige Anwendung des Rechts durch die niedrigere Instanz prüft.
Stellt die Revisionsinstanz eine Verletzung des Rechts durch die niedrigere Instanz fest, dann entscheidet es nicht selbst über die Sache, sondern verweist das Verfahren an das untere Gericht zur Neuverhandlung zurück. Beim neuen Urteil müssen dann die Vorgaben des Revisionsgerichtes berücksichtigt werden. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Risiko
Als Risiko bezeichnet man Zustände oder Sachverhalte, von denen eine bestimmte definierte Gefahr ausgeht. Wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, dann werden die Risikobereiche im Versicherungsvertrag festgelegt. So besteht das Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Dieses Risiko besteht nicht nur für Fahrer, sondern auch für Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeuginsassen usw. Dieses Risiko wird bewertet und der Leistungsumfang im Vertrag festgelegt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Risikoausschluss
Im täglichen Leben gibt es die vielfältigsten Risiken. Nicht alle Risiken können über eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Gründe hierfür sind Risiken, die nicht kalkulierbar sind oder solche, deren Absicherung keine Versichertengemeinschaft auf Dauer tragen könnte. Aus diesem Grunde gibt es zahlreiche Risikoausschlüsse. So ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht versichert, wenn sie im Zusammenhang mit Krieg, terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen. Ausgeschlossen sind auch Rechtsstreite aus nuklearen Schäden oder genetischen Schäden. Unversichert bleiben auch Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden.
Alle mit einem Bauvorhaben in Zusammenhang stehenden Bereiche sind ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Erwerb des Grundstücks, der Planung, der Errichtung und Finanzierung. Auch alle Kapitalanlagen wie Aktienhandel, Immobilienfonds, Investmentfonds sind ausgeschlossen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Schadenanzeige
Eine Schadenanzeige an die Versicherung ist erforderlich, wenn der eingetretene Schaden zu einer Versicherungsleistung führen kann. Deshalb sollten Schadensanzeigen unverzüglich erfolgen. Dies gehört zu den wichtigsten Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Schadensersatzanspruch
Wird jemand an seinem Körper, seiner Gesundheit oder seinem Eigentum geschädigt dann hat er gegenüber dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch. Voraussetzung ist, dass die Schädigung schuldhaft und widerrechtlich erfolgt ist. Der Schädiger hat den Zustand wieder herzustellen, der vor der Schädigung bestanden hat. Oft zahlt der Schädiger nicht, so dass man die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen muss um seine Ansprüche durchzusetzen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Schadenshäufigkeit
Mit der Schadenshäufigkeit bezeichnet die Versicherungswirtschaft zum einen die Häufigkeit der Schäden, die durch bestimmte Ereignisse eintreten. Zum anderen wird auch die Schadenshäufigkeit bei bestimmten Versicherungsnehmern berücksichtigt. Treten bei einem Versicherungsnehmer bestimmte Schäden gehäuft auf, dann wird sich die Versicherung dies genau ansehen. Hier besteht dann die Gefahr, dass der Versicherungsvertrag einseitig für die Zukunft gekündigt wird, da das Risiko nicht mehr tragbar ist. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Schadenmeldung
Ein eingetretener Schaden ist der entsprechenden Versicherung unverzüglich zu melden. Hierbei sind genaue und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Diese Meldung gehört zu den wichtigsten Obliegenheiten, die ein Versicherungsnehmer hat. Verletzt er diese Obliegenheit, dann besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz versagt wird. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Schadenquote
Als Schadenquote bezeichnet man das Verhältnis der eingezahlten Versicherungsbeiträge über den Zeitraum von mehreren Jahren und die in diesem Zeitraum erbrachten Versicherungsleistungen. Ist die Schadensquote über einen größeren Zeitraum negativ, das heißt, es sind hohe Schadensleistungen geleistet worden oder es sind viele Schäden gemeldet worden, dann wird eine Versicherung das Risiko neu beurteilen. Das kann dazu führen, dass für die Zukunft der Vertrag einseitig gekündigt wird. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Schadensrückstellung
Wird der Versicherung ein Schaden gemeldet, dann hat diese den voraussichtlichen Schaden zu schätzen und eine Schadensrückstellung vorzunehmen. Dadurch wird vermieden, dass es plötzliche Beitragserhöhungen wegen versteckter Altrisiken gibt. Wird der Schaden in späteren Jahren reguliert, dann ist die Schadensrückstellung aufzulösen. Mit der Schadensmeldung ist auch der Versicherungsvertrag mit dem Schaden belastet, obwohl noch keine Leistungen erbracht wurden. Besonders deutlich ist dies in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier erfolgt eine Rückstufung aufgrund der Schadensmeldung und der Schadensrückstellung. Erst wenn feststeht, dass keine Leistungen zu erbringen sind, wird der Vertrag rückwirkend schadenfrei gestellt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Schlichtungsverfahren
In vielen Lebensbereichen gibt es inzwischen Schlichtungsverfahren. Diese dienen dazu, die Anzahl der Gerichtsverfahren zu reduzieren. Vor einer Klage wird noch einmal unter den Parteien gemeinsam mit einem Schlichter geprüft, ob nicht eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Dies geschieht im Arbeitsgerichtsprozess durch eine vorherige Güteverhandlung. Bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt wird vom Kfz-Handwerk ein solches Verfahren angeboten. Auch im Bereich der Versicherungswirtschaft gibt es dem Ombudsmann, den man bei Schwierigkeiten mit seiner Versicherung einschalten kann. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Schmerzensgeld
Bei einer schuldhaften widerrechtlichen Schädigung hat der Schädiger dem Geschädigten alle Kosten zu ersetzen, die zur Heilung erforderlich sind. Der Schadensersatz besteht auch für immaterielle Schäden, wie die erlittenen Schmerzen durch eine Verletzung. Deshalb sieht das Gesetz auch einen Ausgleich für diesen Schaden durch die Zahlung eines Schmerzensgeldes vor. Rechtsgrundlage hierfür ist § 847 BGB. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Selbstbeteiligung
Die meisten Versicherungen werden mit einer Selbstbeteiligung angeboten. Eine solche Selbstbeteiligung hat den Zweck viele Versicherungsfälle mit Kleinstbeträgen zu vermeiden. Hier sind die Bearbeitungskosten durch die Versicherungsgesellschaften oftmals höher als die gezahlten Versicherungsleistungen. Diese Versicherungen werden deshalb auch mit einer Reduzierung des zu zahlenden Beitrages angeboten. Eine solche Regelung ist für beide Seiten sinnvoll, da die Versicherung sich auf die wirklich wichtigen Schadenfälle konzentrieren kann. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Spätschaden
Bei Körperschäden werden die entstanden Gesundheitsschäden durch medizinische Gutachten festgestellt und von der entsprechenden Versicherung reguliert. Dabei kommt es oft zu einem Abfindungsvergleich für die bleibenden Körperschäden. Treten spätere Folgeschäden auf, dann besteht oft kein Anspruch auf Schadensersatz mehr, da der Schaden abgegolten wurde oder verjährt ist. Handelt es sich allerdings um Schäden, deren Zusammenhang medizinisch erst neuerdings bekannt wurde, kann sehr wohl auch für solche Spätschäden ein Anspruch bestehen.
Bei sonstigen strafbaren Handlungen leistet die Versicherung nur, solange dem Versicherungsnehmer nur fahrlässiges Handeln vorgeworfen wird. Besteht der Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, dann leistet die Versicherung nicht. Sie leistet aber rückwirkend, wenn keine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, sind vom Rechtschutz ausgeschlossen (z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Strafkaution
Setzt ein inländisches oder ausländisches Gericht eine Strafkaution fest, damit der Beschuldigte bis zur Verhandlung frei ist, kann die Rechtsschutzversicherung eine solche Kaution stellen. Die Kaution erfolgt allerdings nur auf Darlehensbasis. Verfällt die Kaution, hat der Versicherte das Darlehen an die Rechtsschutzversicherung zurück zu zahlen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Strafprozess
Wird der Vorwurf einer begangenen Straftat erhoben, dann wird der Beschuldigte von Amts wegen durch den Staatsanwalt angeklagt und durch das zuständige Gericht ein Strafprozess eingeleitet. Das Verfahren vor diesen Strafgerichten erfolgt aufgrund der Strafprozessordnung (StPO). Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Strafprozessen
In der Gerichtsbarkeit unterscheidet man die Zivilgerichte und Strafgerichte. In der Zivilgerichtsbarkeit wird die Klage von einer Privatperson erhoben und Ansprüche aus Verträgen oder Schadensersatz geltend gemacht. Hier sind Kläger und Beklagte Privatpersonen. Deshalb wird dieser Prozess auch als Zivilprozess bezeichnet. Bei der Strafgerichtsbarkeit erfolgt die Klage durch einen öffentlichen Kläger, die Staatsanwaltschaft. Diese führt den Strafprozess, da ein öffentliches Interesse an der Bestrafung besteht, weil ein Strafgesetz verletzt wurde. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Straf-Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung enthält auch einen Straf-Rechtsschutz. Dieser leistet, wenn ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Wird allerdings rechtskräftig festgestellt, dass das Vergehen vorsätzlich begangen wurde, dann ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, der Versicherung die Aufwendungen zu ersetzen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Streitklärung
Streitklärung bedeutet, dass man einen bestehenden Konflikt auflösen will. Dies geht zuerst über entsprechende Gespräche der Beteiligten. Bringt dies keine Klärung, verhandeln die eingeschalteten Schiedsrichter oder Rechtsanwälte. Fruchtet auch dies nichts, müssen die Gerichte zur Streitklärung angerufen werden. Diese entscheiden den Rechtsstreit durch ein Urteil. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Umwandlung des Rechtsschutzvertrages
Stimmt eine ursprünglich abgeschlossene Rechtsschutz-Versicherung nicht mehr mit den tatsächlichen Verhältnissen überein, dann wird er von der Versicherungsgesellschaft umgewandelt. Dies gilt zum Beispiel wenn der bisher bestehende Vertrag für Arbeitnehmer nicht mehr zutrifft, da der Versicherungsnehmer inzwischen selbständig tätig ist. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Unerwünschtes Risiko
Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gilt die Vertragsfreiheit. Für die einzelne Versicherungsgesellschaft besteht kein Kontrahierungszwang. Sie ist nicht verpflichtet, mit dem Antragsteller einen Vertrag abzuschließen. Deshalb kann sie eine Risikoselektion vornehmen und unerwünschte Risiken ablehnen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Versicherungsanspruch
Ein Antragsteller auf eine Versicherung hat keinen Anspruch darauf, dass eine Versicherung mit ihm einen Versicherungsvertrag abschließt. Jede Versicherungsgesellschaft kann frei entscheiden, wen sie als Versicherungsnehmer nimmt. Eine Ausnahme gibt es hier nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Deshalb besteht hier für alle Versicherungen ein Kontrahierungszwang. Ein gestellter Antrag muss deshalb angenommen werden. Dies gilt allerdings nicht für eine Kaskoversicherung. Der Kontrahierungszwang besagt aber nichts darüber, zu welchem Beitrag der Versicherungsschutz gewährt wird. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Versicherungsantrag
Ein Versicherungsvertrag kommt nur dann zustande, wenn die Versicherungsgesellschaft den Antrag des Antragstellers annimmt und dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die erforderlichen Unterlagen zusendet. Ein Versicherungsschutz besteht in vielen Fällen jedoch schon vor der Antragsannahme, wenn eine vorläufige Deckung vereinbart wurde. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Versicherungsfall
Als Versicherungsfall bezeichnet man den Eintritt des Ereignisses, für den eine Versicherung abgeschlossen wurde. In der Krankenversicherung ist somit der Eintritt einer Krankheit der Versicherungsfall. In der Kfz-Haftpflicht ist der Versicherungsfall die Schädigung eines Dritten durch das versicherte Fahrzeug. In der Rechtsschutzversicherung wird der Versicherungsfall als Rechtsschutzfall bezeichnet. So tritt beim Schadensersatz-Rechtsschutz dieser Versicherungsfall mit dem Schadensereignis ein, das dem Anspruch zugrunde liegt. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Versicherungssteuer
Für jede in Deutschland abgeschlossene und bestehende Versicherung wird vom Staat eine Versicherungssteuer erhoben. Eine Ausnahme hiervon bilden die Krankenversicherung und Lebensversicherungen. Für die übrigen Versicherungen beträgt die Versicherungssteuer derzeit 19%. Für die Feuerversicherung beträgt der Satz 14%. Für die Hausratversicherung gilt ein Satz von 18%. Für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gilt 3,8%. Für die Seeschiffskaskoversicherung gilt der Satz von 3,0%. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der Betrag bis zu dem eine Versicherung im Versicherungsfall Leistungen erbringt. Die Versicherungssumme muss sich notwendigerweise aus dem Versicherungsschein ergeben. Bei der Versicherungssumme muss der Versicherungsnehmer darauf achten, dass keine Unter- oder Überversicherung entsteht. Deshalb sind die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Versicherungsvertrag
Ein Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Antrag eines Interessenten von der Versicherung angenommen wird und ihm die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zugesandt werden. Die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertrages ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Vorsatz
Vorsatz bedeutet ein gezieltes Handeln um ein gewolltes Ergebnis zu erreichen. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherung. In der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsschutz für Straftaten ausgeschlossen, die vorsätzlich begangen werden. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Vorvertraglich
Jeder Interessent, der einen Antrag auf eine Versicherung stellt, hat die so genannten vorvertragliche Anzeigenpflichten. Er muss bei der Antragstellung wahrheitsgemäß und vollständig alle für das zu versichernde Risiko maßgebenden Tatbestände offen legen. Verletzt er diese Pflicht, kann dies im Schadenfalle zu einer Versagung des Versicherungsschutzes führen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Wartezeit
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages und dem darin genannten Versicherungsbeginn. In der Rechtsschutzversicherung gibt es hier jedoch Ausnahmen. So gilt für verschiedene Rechtsschutzbereiche eine dreimonatige Wartezeit. Für die in dieser Zeit eintretenden Rechtsschutzfälle besteht kein Versicherungsschutz Hierbei handelt es sich um folgende Rechtsschutzbereiche: Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Widerruf
Dem Versicherungsnehmer wird nach dem Versicherungsvertragsgesetz ein Widerrufsrecht von zwei Wochen eingeräumt. Der Widerruf muss schriftlich eingereicht werden. Die Frist zum Widerruf beginnt, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein zugeht. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen, die eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben oder bei Versicherungsverträgen über eine vorläufige Deckung. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Widerspruch
Aufgrund des § 5 des Versicherungsvertragsgesetzes hat der Versicherungsnehmer dann ein Widerspruchsrecht, wenn der zugesandte Versicherungsschein von dem vereinbarten Versicherungsvertrag abweicht. Der Versicherungsnehmer kann hiergegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Versicherung muss den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf den geänderten Vertragstext aufmerksam machen und ihn auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Versäumt sie diesen Hinweis, dann wird der Vertrag in der ursprünglich vereinbarten Fassung gültig. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Zivilprozess
Der Zivilprozess wird in Deutschland in der Zivilprozessordnung ZPO geregelt. Er unterscheidet sich vom Strafprozess dadurch, dass beim Zivilprozess das Gericht nur auf Antrag der am Prozess Beteiligten tätig wird. Die Zivilgerichtsbarkeit ist für alle Streitverfahren des bürgerlichen Rechts zuständig, für die keine besondere Gerichtsbarkeit vorhanden ist. So sind beispielsweise für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen besondere Arbeitsgerichte geschaffen worden. Der Zivilprozess wird vor folgenden Gerichten geführt: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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Zwangsvollstreckung
Es genügt oft nicht, einen Anspruch zu haben, man muss ihn gegebenenfalls auch durchsetzen können. Aus diesem Grunde gibt es die Zwangsvollstreckung. Eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners kann nur aufgrund eines vollstreckbaren Titels erfolgen. Mit der Zwangsvollstreckung wird der jeweils zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Dieser kann beim Schuldner pfänden, eine eidesstattliche Versicherung zu vorhandenem Vermögen abgeben lassen oder gar eine Erzwingungshaft beantragen. Zum Rechtsschutz Tarifrechner
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