KFZ Autoversicherung Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar
In unserem "KFZ Lexikon"
finden Sie die häufigsten und wichtigsten
Begrifferklärungen zum Thema
Autoversicherung. Dabei legen wir hohen
Wert auf die verständliche Erklärung der Begriffe,
damit auch ein Laie diese verstehen kann.
Ehegattenverträge
Bei Ehegatten bieten verschiedene Kfz-Versicherungen Sonderregelungen an. So muss der Ehegatte, der erstmalig ein Fahrzeug zulässt, meist nicht in der höchsten Schadensfreiheitsklasse beginnen, sondern kann die Zweitwagenregelungen in Anspruch nehmen. Möglich ist manchmal auch die Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse des Ehegatten. Das ist besonders interessant, wenn der Ehegatte schon viele schadensfrei Jahre auf seinem Konto hat.
Einstufungen
Bei einem Neufahrzeug oder Fahrzeugwechsel erfolgt die Einstufung des versicherten Fahrzeuges in der Schadensfreiheitsklasse, die das vorherige Fahrzeug hatte. Ist mit dem Fahrzeugwechsel auch ein Wechsel der Versicherung verbunden, wird die bisher zurückgelegte schadensfreie Zeit bei der anderen Versicherung angerechnet. Dies gilt aber nur für die tatsächlich schadensfreien Jahre. Bisherige Sondereinstufungen der alten Gesellschaft werden dabei nicht berücksichtigt.
Gefahrguttransportern
Auch Gefahrguttransporter brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier werden zusätzliche noch behördliche Auflagen für den Transport gefährlicher Güter gemacht. Jeder Autofahrer kennt solche täglichen Transporte. Wird man in einen Unfall mit einem solchen Transporter verwickelt und trifft einen hieran die Schuld, kann dies teuer werden. Bei solchen Unfällen reichen oft die Mindestdeckungssummen nicht mehr aus. Deshalb sollte man höhere Deckungssummen für das eigene Fahrzeug versichern.
Kaskoversicherung
Die offizielle Bezeichnung für die Kaskoversicherung ist die Fahrzeugversicherung. Damit ist auch treffend bezeichnet, dass nur das eigene Fahrzeug durch eine solches Versicherung versichert. Die Vollkaskoversicherung trägt dabei die Schäden, die an dem eigenen Fahrzeug entstehen. Auf den Grund des Schadens kommt es dabei nicht an.
Mindestdeckung
Jedes zugelassene Fahrzeug braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorsehen. Die Mindestdeckung beträgt derzeit für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro und für Vermögensschäden 100.000 Euro.
Pflichtversicherung
In Deutschland brauchen alle im öffentlichen Verkehr geführten motorgetriebenen zulassungspflichtigen Fahrzeuge eine Kfz-Pflichtversicherung. Dies wird durch das Pflichtversicherungsgesetz bestimmt. Mit dieser Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gemeint, die durch das Fahrzeug verursachte Schäden an anderen Personen, Sachen und Vermögen abdecken muss.
Sachschäden
Als Sachschäden bezeichnet man alle Schäden, die an anderen Gegenständen verursacht werden. Dies können Gebäude, andere Fahrzeuge, Kleidung, Tiere und jeder körperliche Gegenstand sein.
Schadensfreiheit
Schadensfreiheit bedeutet in der Kfz-Versicherung, dass ein Fahrzeug in einem Kalenderjahr keinen Schaden verursacht hat und hierfür auch keine Rückstellungen gebildet wurden. Die Schadensfreiheit bezieht sich dabei auf die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung. Die Schadensfreiheit führt im Folgejahr zu einer günstigeren Einstufung und damit zu günstigeren Beiträgen.
Schadensfreiheitsklassen
Die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrages richtet sich unter anderem nach der Schadensfreiheit des einzelnen Vertrages. Deshalb erfolgt die Einstufung in Schadensfreiheitsklassen. Bei Fahranfängern beginnt die Klasse 0 mit einem Beitragssatz von 230%. Für jedes schadensfrei Jahr erfolgt eine Einstufung in SF1, SF2 bis zur Stufe SF 25, die nur noch einen Beitragssatz von 25% vorsieht. War ein Kalenderjahr nicht schadensfrei, erfolgt eine Rückstufung, meist mehrere Stufen tiefer.
Sondereinstufungen
Seit einigen Jahren sind die Kfz-Versicherungen in ihrer Beitragsgestaltung frei. Sie können deshalb auch die Schadensfreiheitsklassen selbst festlegen. So bieten Gesellschaften Sondereinstufungen für Fahranfänger an, wenn auch die Eltern bei der gleichen Gesellschaft versichert sind. Eine Sondereinstufung gibt es auch für Zweitfahrzeuge und bei verschiedenen Partnerregelungen. Da die Sonderregelungen nicht immer offen gelegt werden, sollte man gezielt danach fragen.
Teilkaskoversicherung
Diese Versicherung wird auch als Fahrzeugteilversicherung bezeichnet. Mit dieser Versicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, die durch genau festgelegte Schadensereignisse eintreten. Bei diesen versicherten Ereignissen handelt es sich um Brand, Explosion, Raub, Diebstahl, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Wildschaden, Glasbruch, Kabelschäden durch Kurzschluss und Marderbissschäden an der Verkabelung.
Vermögensschäden
Vermögensschäden sind Schäden an fremden Vermögen, die weder Sachschäden noch Körperschäden sind. Verpasst jemand durch einen schuldhaft verursachten Verkehrsunfall einen wichtigen Termin und platzt deswegen ein sicheres Geschäft, dann hat der Betroffene einen Vermögensschaden. Dieser Schaden kann gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden. Allerdings trifft den Geschädigten hier die Beweislast für den eingetretenen Vermögensschaden.