Wohngebäudeversicherung Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar
In unserem "Wohngebäudeversicherung Lexikon"
finden Sie die häufigsten und wichtigsten
Begrifferklärungen zum Thema
Bauversicherung. Dabei legen wir hohen
Wert auf die verständliche Erklärung der Begriffe,
damit auch ein Laie diese verstehen kann.
Baukostenindex
Mit dem Baukostenindex wird ermittelt, wie sich die Baukosten für Gebäude entwickeln. Dabei wird Größe des Gebäudes, umbauter Raum, Bauausführung mit einfachen und hochwertigen Baumaterialien, technische Ausstattung und dergleichen berücksichtigt. Die Entwicklung dieser Baukosten wird jedes Jahr statistisch ermittelt und der Baukostenindex fortgeschrieben.
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Bewegungskosten
Oft ist es nach einem Gebäudeschaden erforderlich, dass zur Wiederherstellung und Wiederbeschaffung von Sachen andere Sachen bewegt oder verändert werden müssen. Diese Bewegungskosten werden als Nebenkosten des Schadens von der Gebäudeversicherung bezahlt.
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Elementarschäden
Als Elementarschäden bezeichnet man die Schäden, die durch elementare Ereignisse eintreten können. Solche Elementarereignisse sind Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall Schneedruck und Überschwemmung.
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Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung versichert das Gebäude gegen Beschädigungen und Zerstörung durch bestimmte Ereignisse. Bei Eintritt des Schadens werden die Reparaturkosten und die Wiederaufbaukosten gezahlt. Eingeschlossen sind in der Versicherungsleistung auch umfangreiche sonstige Kosten. Mit der Gebäudeversicherung ist nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch das Gebäudezubehör mitversichert.
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Gleitenden Neuwert
Für jedes versicherte Gebäude wird ein Wert ermittelt, der durch die Ausstattung und die Bauart bestimmt wird. Bei der Festsetzung des Wertes wird dabei der Wert in Goldmark mit den Baupreisen 1914 ermittelt. Für den aktuellen Wert wird die Entwicklung des Baukostenindex seit 1914 berücksichtigt. Dieser Wert wird fortgeschrieben, so dass durch diesen gleitenden Neuwert das Gebäude immer mit dem richtigen Wert versichert ist.
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Jahres 1914 in Goldmark
Der Wert eines Gebäudes wird mit den Baukosten des Jahres 1914 in Goldmark festgelegt. Daher sind die Werte aller Gebäude mit diesem einheitlichen Maßstab vergleichbar. Die Entwicklung der Baukosten seit 1914 wird mit einem jährlichen Baukostenindex fortgeschrieben. Daher kann man durch eine Multiplikation des Wertes 1914 mit dem aktuellen Indexwert immer die Höhe des Gebäudewertes ermitteln.
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Kontaminiertes Erdreich
Wird bei einem Feuer das Gebäude zerstört dann entstehen meist nicht nur die Schäden am Gebäude selbst. Durch zerborstene Öltanks gelangt das Heizöl ins Erdreich. Dies gilt auch für die Schadstoffe, die durch das Löschwasser aus dem Gebäude ausgespült werden und ins Erdreich gelangen. Deshalb muss beim Abbruch des Gebäudes auch das belastete Erdreich als Sondermüll entsorgt werden. Dies verursacht hohe Kosten, die aber von der Gebäudeversicherung getragen werden.
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Leistungsausschlüsse
Nicht in der Gebäudeversicherung versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Das unberechtigte Hantieren an der Gasleitung ist ein solches Verhalten. Wenn der Versicherungsnehmer rechtskräftig wegen Brandstiftung verurteilt wurde, gilt der Vorsatz als bewiesen. Nicht versichert sind Schäden durch Kriegsereignisse und innere Unruhen.
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Leitungswasserschäden
Leitungswasserschäden an Gebäuden können erhebliche Ausmaße annehmen. Wenn das Wasser durch die Wohnzimmerdecke tropft, ist der Schaden schon weit fortgeschritten. Hier entstehen nicht nur hohe Kosten durch die Freilegung und Reparatur der schadhaften Wasserleitung. Meist muss das Gebäude zur monatelangen Trocknung geräumt werden. Der Aufenthalt im Hotel oder einer Ersatzwohnung verschlingt hohe Geldmittel. Hinzu kommen noch der Abbau, die Lagerung und der Wiederaufbau der Möbel. Deshalb sollte jedes Gebäude gegen einen solchen Schaden versichert sein.
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Liberalisierung
Die Liberalisierung bei der Gebäudeversicherung führte dazu, dass es keine Versicherungspflicht mehr für eine Gebäude-Feuerversicherung gibt. Während früher alle Gebäude bei dem jeweiligen Monopolversicherer gegen Feuer versichert waren, kann heute jeder frei entscheiden Jeder Hauseigentümer kann entscheiden, ob er sein Haus versichert oder nicht. Trotz dieses Wegfalls der Versicherungspflicht ist die Gebäudeversicherung unbedingt zu empfehlen, da es sich hier um hohe Werte handelt. Trotz der Liberalisierung ist festzustellen, dass die meisten Hausbesitzer bei dem bisherigen Versicherer bzw. den Rechtsnachfolgern versichert sind.
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Mietwert
Bei der Beschädigung eines Wohngebäudes ist die Wohnung des Versicherungsnehmers vorübergehend nicht mehr nutzbar. Er und seine Familie müssen sich um eine Ersatzwohnung besorgen. Das kann die Unterbringung in einem Hotel, Pension oder einer Mietwohnung sein. Als Nebenkosten des Gebäudeschadens ersetzt ihm die Versicherung aber nicht alle nachgewiesenen Wohnkosten. Der Ersatz ist in der Höhe auf den für die eigene Wohnung festgestellten Mietwert beschränkt.
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Neuwertfaktor
Ein Gebäude wird mit den Baukosten des Jahres 1914 in Goldmarkt festgelegt. Die Baupreisentwicklung wird ständig durch einen Baukostenindex fortgeschrieben. Dabei wird nicht nur die einfache Fortschreibung der Baupreise berücksichtigt, sondern auch die technische Entwicklung und das damit veränderte Risiko. So haben heutige Gebäude mehr wasserführende Rohre und mehr Elektro- und Kommunikationsleitungen als früher. Diese Wertentwicklung wird durch den Neuwertfaktor berücksichtigt. Eine Multiplikation des Wertes 1914 mit dem jeweiligen Neuwertfaktor, ergibt den aktuellen Gebäudewert.
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Schadensabwendung
Aus der Gebäudeversicherung werden auch Schadensabwendungskosten bezahlt. Dies sind Kosten für Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung des Schadens für geboten hielt. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen letztlich erfolglos blieben.
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Schadensminderung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet im Schadensfall den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die ihm entstehenden Kosten der Schadensminderung werden aus der Gebäudeversicherung bezahlt.
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Schutzkosten
Nach einem Gebäudeschaden ist es oftmals notwendig, die nicht beschädigten Gebäudeteile durch besondere Schutzmaßnahmen zu schützen. Zum Beispiel durch Abdeckplanen, Folien, Notverglasungen und dergleichen. Diese Schutzmaßnahmen werden als besondere Kosten von der Gebäudeversicherung getragen.
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Unterversicherung
Durch die einmalige Festlegung des Gebäudewertes in Goldmarkwerten des Jahres 1914 und den Neuwertfaktor kann es in der Regel zu keiner Unterversicherung kommen. Der Versicherungswert ist durch den gleitenden Neuwertfaktor immer aktuell. Wird das Gebäude allerdings umgebaut, entstehen Anbauten oder wird die Nutzungsart verändert, dann können auch Wertänderungen eintreten. Hierbei kann es auch zu einer Unterversicherung kommen. Deshalb sollte man bauliche Veränderungen der Versicherung anzeigen, damit der aktuelle Wert ermittelt wird.
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Vermögenswerte
Wohngebäude stellen erhebliche Vermögenswerte dar. Deshalb sollten Wohngebäude unbedingt gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Elementarschäden versichert werden. Ohne eine solche Versicherung besteht die Gefahr, dass erhebliche Vermögenswerte im Schadensfall verloren gehen.
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