Berufsunfähigkeit Lexikon - Wichtigste Begriffserklärungen | Glossar
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffserklärungen zum Thema Berufsunfähigkeit. In unserem Glossar finden Sie alle Antworten zu den häufigsten Begriffen im Berufsunfähigkeit Versicherungsbereichs.
Abstrakte Verweisung
Wichtig bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass in den Versicherungsbedingungen keine Verweisungsklausel enthalten ist. Eine solche Verweisungsklausel bedeutet, dass man im Falle der Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf, nicht unbedingt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Die Versicherung kann in solchen Fällen den Versicherten auch auf andere Berufe verweisen, die mit dem noch verbliebenen Rest an Arbeitskraft ausgeübt werden können. Dies gilt unabhängig davon, dass es für solche Tätigkeiten auch einen Stellenmarkt gibt. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Arztanordnungsklausel
Die Arztanordnungsklausel ist ein Begriff aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Beantragt ein Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente, muss er entsprechende ärztliche Unterlagen einreichen bzw. die Versicherung wird ihre Ärzte mit der Beurteilung der Frage der Berufsunfähigkeit beauftragen. Stellen die Ärzte fest, dass zwar Berufsunfähigkeit vorliegt, diese aber durch eine entsprechende Behandlung oder Operation voraussichtlich beseitigt werden kann. Dann kann die Versicherung ihre Leistung von der Voraussetzung abhängig machen, dass der Versicherte diese Operation durchführt. Bei Abschluss eines Vertrages sollte man darauf achten, dass eine solche Klausel nicht enthalten ist. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Ärztliches Gutachten
Für den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente ist es erforderlich, dass ein Arzt die Berufsunfähigkeit feststellt. Am Anfang wird die Feststellung durch die behandelnden Ärzte stehen, dass Berufsunfähigkeit vorliegt. Mit diesen Unterlagen kann die Berufsunfähigkeitsrente bei der Versicherung beantragt werden. Meist genügt den Versicherungen aber eine solche Bescheinigung nicht, da oft erhebliche Rentenleistungen über Jahre hinweg fällig werden. Sie beauftragen deshalb ihre eigenen Ärzte mit der Prüfung der Berufsunfähigkeit und lassen sich entsprechende Gutachten erstellen. Sie können auch während des Bezuges der Rente jährlich neue ärztliche Untersuchungen und Gutachten anfordern. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente zahlt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese Rente wird gezahlt, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Diese Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt bis zum Beginn der regulären Altersrente. Die BU-Rente soll den Einkommensverlust ausgleichen, der durch den Eintritt der Berufsunfähigkeit während des Arbeitslebens eintritt.
Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Berufsschutz
Der Berufsschutz ist ein wichtiges Merkmal bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung wird mit Hinblick auf die Fähigkeit zur Ausübung eines bestimmten Berufes abgeschlossen. Kann speziell dieser Beruf nicht mehr ausgeübt werden, wird die Rente gezahlt. Durch den Berufsschutz kann man nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, auch wenn man noch in der Lage ist, solche Tätigkeiten auszuüben. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Berufswechsel
Bei dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der erlernte und ausgeübte Beruf anzugeben. Anhand dieses Berufes stuft die Versicherung das Risiko ein und setzt einen Beitrag fest. Für diesen Beruf wird dann der Vertrag abgeschlossen. Wechselt man während der Laufzeit den Beruf, sollte man dies der Versicherung mitteilen, damit die Versicherung angepasst wird. Versäumt man dies, kann es bei Eintritt der Berufsunfähigkeit passieren, dass man zwar im neuen Beruf, aber nicht im vertraglich vereinbarten Beruf berufsunfähig ist. Eine Berufsunfähigkeitsrente wird dann nicht gezahlt. Dies kann passieren, wenn man einen Beruf mit einem höheren Gesundheitsrisiko ausübt. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Dienstunfähigkeit bei Beamten
Bei Beamten bezeichnet man die Berufsunfähigkeit als Dienstunfähigkeit. Sie können wie alle andern Personen auch, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Versicherungsbedingungen enthalten meist einen Zusatz, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn durch ein amtsärztliches Gutachten die allgemeine Dienstunfähigkeit des Beamten festgestellt wird und er deshalb entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Bei Beamten mit besonderen Gefahren, ist auch die Absicherung durch besondere Klauseln möglich. Dies gilt für Polizisten mit einer Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel, Feuerwehrleute mit der Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel oder die besondere Dienstunfähigkeitsklausel für Berufs- und Zeitsoldaten. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente
Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man darauf achten, dass eine Dynamisierung enthalten ist. Dies gilt in erster Linie für die Beitragsdynamik. Damit stellt man sicher, dass die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sich der allgemeinen Preisentwicklung anpasst und der Schutz immer ausreichend ist. Eine Dynamik während des Bezuges der Berufsunfähigkeitsrente ist meist nur durch eine jährliche Erhöhung aus den vorhandenen Überschussbeteiligungen vorgesehen. Hier sollte man eine Versicherung suchen, die auch fest vereinbarte Dynamik der Berufsunfähigkeitsrente vorsieht. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Erstprüfung
Als Erstprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet man die Prüfung der Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente durch die Versicherung bei der erstmaligen Antragstellung. Nach der Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente kann die Versicherung jährlich durch Wiederholungsprüfungen feststellen lassen, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsrente noch erfüllt sind. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Erwerbsminderungsrente
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht mehr die früheren Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Durch Gesetzesänderung gibt es nur noch Erwerbsminderungsrenten ohne Berufsschutz. Dabei gibt es die volle Erwerbsminderungsrente, wenn man nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Bei einer verbliebenen Leistungsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Bei der Beurteilung kann dabei auf jede Tätigkeit verwiesen werden, egal welcher Beruf bisher ausgeübt wurde. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt für die Personen in Frage, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Dies sind diejenigen, die keinen erlernten Beruf haben und deswegen nicht berufsunfähig werden können. Dies sind in erster Linie Schüler, Studenten und Hausfrauen. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Bei Hausfrauen gehen die meisten Versicherungen inzwischen von einem Berufsschutz aus, so dass sie eine BU-Versicherung abschließen können. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung können natürlich auch alle anderen Personen abschließen. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass eine EU-Rente erst gezahlt wird, wenn man nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Diese werden nur noch in Übergangsfällen gezahlt. Hier gibt es nur noch Erwerbsminderungsrenten, die keinen Berufsschutz vorsehen. Kann man wegen Krankheit oder Unfall seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, dann kann man im Rahmen der verbliebenen Arbeitskraft auf andere Tätigkeiten verwiesen werden. Dabei wird unterschieden, ob man in der Lage ist, eine Tätigkeit von mindestens sechs Stunden auszuüben. Ist dies der Fall, wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Bei einer verbliebenen Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich, wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Liegt die verbliebene Arbeitskraft unter drei Stunden täglich, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Gesundheitsfragebögen
Bei der Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen die meisten Versicherungsgesellschaften die Beantwortung umfangreicher Gesundheitsfragen auf speziellen Gesundheitsfragebögen. Bei Zweifeln werden auch die bisher behandelnden Ärzte befragt und die vorhandenen Krankenakten geprüft. Je höher die beantragte Rente ist, umso größer ist meist auch der Prüfaufwand der Gesellschaften. Dies ist verständlich, wenn man überlegt, dass bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in jungen Lebensjahren oft Anspruch auf eine jahrzehntelange Rentenzahlung besteht. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Grundfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Rentenzahlung für den Fall vereinbart, dass man den bisher ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder allgemeinem körperlichen Verfall nicht mehr ausüben kann. In der letzten Zeit werden vermehrt auch Versicherungen angeboten, die eine Rente bei Verlust oder Einschränkung von Grundfähigkeiten wie Hören, Sehen, Gehen, Greifen usw. anbieten. Dies ist eine Alternative zu der Berufsunfähigkeitsversicherung, da hier einfacher das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen festgestellt werden kann. Außerdem kommt diese Versicherungsform auch für Personen in Frage, die keinen Beruf ausüben wie Schüler, Studenten und Hausfrauen. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Invaliditätsgrad
Als Invaliditätsgrad bezeichnet man die körperliche Einschränkung ausgedrückt in einem bestimmten Prozentsatz der vollen körperlichen Leistungsfähigkeit. Dieser Begriff wird vornehmlich im Bereich der Unfallversicherung verwendet. Dort hat man auch vorgegebene Invaliditätsgrade bei Verlust bestimmter Körperteile. In der Berufsunfähigkeitsversicherung spricht man dagegen vom Grad der Berufsunfähigkeit. Im Sprachgebrauch hat sich dieser Begriff jedoch mit dem des Invaliditätsgrades verwischt, so dass er heute oft synonym verwendet wird. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Körperverletzung
Als Körperverletzung bezeichnet man solche Körperschädigungen, die durch ein plötzliches Ereignis (Unfall) hervorgerufen werden. Im Gegensatz zu einer Krankheit äußert sich eine solche Körperschädigung in Wunden, Brüchen, Verbrennungen, Verlust von Körperteilen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine solche Körperverletzung zur Berufsunfähigkeit führen, wenn hierdurch der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Kräfteverfall
Eine der Gründe für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ist der körperliche oder geistige Kräfteverfall. Hier steht nicht eine akute Erkrankung im Vordergrund, sondern eine aus unterschiedlichen Gründen bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Medizinische Risikoprüfung
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt eine umfangreiche medizinische Risikoprüfung. Je höher die beantragte Berufsunfähigkeitsrente ist, umso umfangreicher wird diese Prüfung durch die Versicherung ausfallen. Geprüft werden anhand der gemachten Angaben die bisher vorhandenen oder durchgemachten Erkrankungen. Dabei kann schon ein erhebliches Über- oder Untergewicht als Gesundheitsrisiko zur Ablehnung führen. Oft werden auch Laboruntersuchungen durchgeführt um vorhandene Auffälligkeiten zu erkennen, die auf versteckte, bisher noch nicht aufgetretene Erkrankungen oder Gesundheitsrisiken hinweisen. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Meldefrist
Manche Versicherungsbedingungen sehen die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nur dann vor, wenn die rechtzeitige Meldung der Berufsunfähigkeit erfolgt ist. Bei verspäteter Meldung wird in diesen Fällen nicht mehr für die Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft gezahlt. Dies ist für die Versicherten ärgerlich, da bei Beginn einer Erkrankung oder eines Unfalles oft nicht an die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeit gedacht wird. Zur Vermeidung von Verlusten, sollte man sich deshalb so schnell mit der Versicherung in Verbindung setzen und vorsorglich Ansprüche anmelden. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Mitwirkungspflichten
Volle Leistungen erhält nur, wer die vertraglich vorgesehen Mitwirkungspflichten erfüllt. So hat derjenige, der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend macht, der Versicherung unverzüglich die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Hierzu gehört eine Darstellung für die Ursache der Berufsunfähigkeit, ausführliche ärztliche Berichte über Beginn, Art und Verlauf und Grad der Berufsunfähigkeit. Außerdem hat der Versicherungsnehmer Unterlagen über seinen Beruf und seine Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt es Eintritts der Berufsunfähigkeit mitzuteilen. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Nachprüfung
Nach der Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente kann die Versicherung jederzeit eine Nachprüfung veranlassen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Rente noch vorliegen. Dabei kann sie jährlich eine Untersuchung durch die von ihr beauftragten Ärzte verlangen. Der Versicherte muss dies in Kauf nehmen. Dies gehört zu seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten. Weigert er sich, kann der weitere Rentenbezug verweigert werden. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Nachversicherung
Nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich die Verhältnisse beim Versicherungsnehmer ändern, so dass zur Absicherung eine höhere Berufsunfähigkeitsrente notwendig wird. Dies kann bei Berufsabschluss, Berufswechsel, Heirat, Geburt eines Kindes usw. erforderlich werden. Hier ist meist eine bedarfsgerechte Anpassung und Nachversicherung durch Erhöhung der Rente erforderlich. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Nachversicherungsgarantie
Durch eine Veränderung in den persönlichen Verhältnissen ist die früher vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr bedarfsgerecht. Die meisten Gesellschaften bieten hier eine Nachversicherung an, oft auch als Ausbaugarantie bezeichnet, damit die Berufsunfähigkeitsrente bedarfsgerecht angepasst werden kann. Diese Garantie hat den Vorteil, dass die Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird, auch wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse inzwischen verschlechtert haben. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Pflegebedürftigkeit
Die Pflegebedürftigkeit kann zu der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente führen. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn mindesten sechs Monate eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und eine tägliche Pflege erforderlich ist. Dabei wird eine solche Pflegebedürftigkeit angenommen, wenn der Versicherte für mindestens drei Verrichtungen (z.B. Waschen, An- und Auskleiden, Einnehmen der Mahlzeiten) auf Hilfe angewiesen ist.
Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Prognosezeitraum
In der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet man als Prognosezeitraum den Zeitraum, in dem der Versicherte vorausschauend betrachtet, berufsunfähig sein wird. Je kürzer dieser Prognosezeitraum in dem Versicherungsvertrag vereinbart ist, umso günstiger ist dies für die Versicherten. Ein verkürzter Zeitraum führt zu einer früheren Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Die heute üblichen Prognosezeiträume liegen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.
Kann der Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr ausgeübt werden, dann stellt sich die Frage, ob dieser Zustand dauerhaft ist. Nur bei einem Dauerzustand wird auch die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Aus diesem Grunde ist eine Vorausschau in die Zukunft erforderlich. Dies bezeichnet man als Prognosezeitraum. Es wird von den Ärzten geprüft ob und wie lange der Zustand anhalten wird. Dabei gehen die Verträge von unterschiedlichen Prognosezeiträumen aus. Üblich ist ein Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Risikozuschlag
In der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich die Höhe des Beitrages nach der Höhe der vereinbarten Rente, die Art der ausgeübten Tätigkeit und der ausgeübten Sportarten. Besteht hierdurch eine höhere Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Eintritts der Berufsunfähigkeit, kann die Versicherung Risikozuschläge erheben. So sind bei einem Taucher höhere Beiträge fällig als bei einem Büroangestellten. Risikozuschläge können auch erhoben werden, wenn der körperliche Zustand des Versicherten Risikofaktoren wie Über- oder Untergewicht aufweist. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Teilweise Erwerbsminderung
In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente gezahlt. Eine solche Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung besteht. In diesen Fällen wird die Rente in voller Höhe gezahlt. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es auch eine teilweise Erwerbsminderung. Diese wird dann angenommen, wenn die verbliebene Arbeitskraft mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich beträgt. Dabei wird jede Art der Tätigkeit berücksichtigt. Hier wird auch nur eine verminderte Rente gezahlt. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Übergangsgeld
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rente bis zum vereinbarten Ablauf. Das ist meist der Beginn der regulären Altersrente. Viele finden sich hiermit jedoch nicht ab, sondern wollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen neuen Beruf erlernen und nehmen an einer Umschulungsmaßnahme teil. Einige Versicherungen zahlen für solche Versicherten ein Übergangsgeld nach dem erfolgreichen Abschluss, wenn keine Berufsunfähigkeit mehr besteht. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Überversorgung
Eine Berufsunfähigkeitsrente soll den Einkommensverlust ausgleichen. Renten, die insgesamt höher sind als das frühere Arbeitseinkommen, führen zu einer Überversorgung. Dies wird von den meisten Gesellschaften nicht akzeptiert. Deshalb lassen die Versicherungsgesellschaften bei hohen Versorgungswünschen einen Einkommensnachweis vorlegen. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Ursache
Die Ursache einer Erkrankung, eines Unfalles oder eines körperlichen Verfalles spielen für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente keine Rolle. Ausgeschlossen ist die Rente jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, beim Begehen einer Straftat oder die vorsätzliche Herbeiführung der Körperschädigung eingetreten ist. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Versorgungslücke
Wird eine Person berufsunfähig, dann hat sie kein laufendes Erwerbseinkommen mehr. Es besteht meist nur noch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Differenz zwischen dem bisher erzielten Nettoeinkommen und den Rentenleistungen bezeichnet man als Versorgungslücke. Diese Lücke sollte durch eine zusätzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit geschlossen werden. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Volle Erwerbsminderungsrente
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Hier werden nur noch Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die verbliebene Arbeitskraft weniger als drei Stunden täglich beträgt. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Verweisung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man darauf achten, dass keine Verweisungsklausel enthalten ist. Eine solche Klausel bedeutet, dass bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit geprüft wird, ob noch andere Tätigkeiten möglich sind. Man kann dann auf andere berufsfremde Arbeiten verwiesen werden.
Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()
Wiedereingliederungshilfe
Wird bei einer Nachprüfung der Versicherung festgestellt, dass inzwischen keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, wird die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingestellt. Die meisten Gesellschaften sehen in solchen Fällen die Weiterzahlung der Rente für 12 Monate als Wiedereingliederungshilfe vor. Voraussetzung hierfür ist aber meist, dass die bisherige Rente mindestens für drei Jahre bezogen wurde. Zum Berufsunfähigkeit Tarifvergleich
![]()