Welche Zahnleistungen sind überhaupt versicherbar?


Grundsätzlich sind im Rahmen der Zahnzusatzversicherung drei Bereiche der Zahnmedizin versicherbar, nämlich die Zahnbehandlung, der Zahnersatz und die kieferorthopädische Behandlung.
Zur Zahnbehandlung gehören beispielsweise Paradontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen, professionelle Zahnreinigungen, Füllungen und Inlays.
Im Bereich des Zahnersatzes kommt es beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung vor allem darauf an, den Eigenanteil zu verringern. Hier kann man zum Beispiel Kronen, Implantate und Brücken versichern lassen und zudem noch bestimmte Materialien wie Keramik, was aber individuell in der jeweiligen Versicherung festgehalten werden muss.
Auch medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen können versichert werden, wenn kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung für die volle Kostenübernahme besteht.
Was sehr selten versicherbar ist sind rein kosmetische Behandlungen im Zahnbereich.

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