Wie sicher ist die Rürup Rente?

Die staatliche Anerkennung und Förderung als Rürup Rente ist von mehreren Voraussetzungen abhängig. Alle diese Voraussetzungen haben das Ziel, die Altersvorsorge sicherer zu machen und vor finanziellen Dispositionen des Versicherten oder anderer Personen zu schützen. Aus diesem Grunde wird gefordert, dass die Rürup Rente nicht vererbt werden darf. Sie darf auch nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.

Diese eng gefassten Bestimmungen verhindern, dass das Kapital der Rürup Rente bei Insolvenz in die Konkursmasse einfließt. Hiermit wird auch verhindert, dass der Inhaber der Rürup Rente von Gläubigern unter Druck gesetzt und zur übertragung und Verpfändung der Ansprüche gedrängt werden kann.