Wie sicher ist die Rürup Rente?
Die staatliche Anerkennung und Förderung als Rürup
Rente ist von mehreren Voraussetzungen abhängig.
Alle diese Voraussetzungen haben das Ziel, die
Altersvorsorge sicherer zu machen und vor
finanziellen Dispositionen des Versicherten oder
anderer Personen zu schützen. Aus diesem Grunde wird
gefordert, dass die Rürup Rente nicht vererbt werden
darf. Sie darf auch nicht beleihbar, nicht
übertragbar, nicht veräußerbar und nicht
kapitalisierbar sein.
Diese eng gefassten Bestimmungen verhindern, dass
das Kapital der Rürup Rente bei Insolvenz in die
Konkursmasse einfließt. Hiermit wird auch verhindert,
dass der Inhaber der Rürup Rente von Gläubigern
unter Druck gesetzt und zur übertragung und
Verpfändung der Ansprüche gedrängt werden kann.