Rürup Rente oder doch lieber Riester Rente?
Die Frage ob eine Rürup Rente oder eine Riester
Rente abgeschlossen werden soll, stellt sich für die
meisten Selbständigen gar nicht. Sie haben meistens
keine Möglichkeit, eine Riester Rente in Anspruch zu
nehmen. Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass eine
Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung besteht. Dies ist bei den meisten
Selbständigen nicht der Fall. Für sie kommt deshalb
nur eine Rürup Rente in Frage.
Es gibt jedoch auch Selbständige, die
versicherungspflichtig in der Rentenversicherung
sind. Dies sind beispielsweise alle in der
Handwerksrolle eingetragenen selbständigen
Handwerker, die 18 Jahre Rentenbeiträge noch nicht
erreicht haben. Bei diesen stellt sich die Frage
Rürup Rente oder Riester Rente. Hier ist zu
empfehlen erst die Riester Rente in Anspruch zu
nehmen und die volle Zulagenförderung und den
Sonderausgabenabzug auszunutzen.
Sollten die finanziellen Möglichkeiten noch eine
Rürup Rente zulassen, sollte auch dies genutzt
werden. Beide Versorgungsformen schließen sich
nämlich gesetzlich nicht aus und können
nebeneinander genutzt werden. Diese Möglichkeit,
beide Versorgungsarten zu nutzen, gilt auch für
Arbeitnehmer und Beamte.