Rürup Rente oder doch lieber Riester Rente?

Die Frage ob eine Rürup Rente oder eine Riester Rente abgeschlossen werden soll, stellt sich für die meisten Selbständigen gar nicht. Sie haben meistens keine Möglichkeit, eine Riester Rente in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Dies ist bei den meisten Selbständigen nicht der Fall. Für sie kommt deshalb nur eine Rürup Rente in Frage.

Es gibt jedoch auch Selbständige, die versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Dies sind beispielsweise alle in der Handwerksrolle eingetragenen selbständigen Handwerker, die 18 Jahre Rentenbeiträge noch nicht erreicht haben. Bei diesen stellt sich die Frage Rürup Rente oder Riester Rente. Hier ist zu empfehlen erst die Riester Rente in Anspruch zu nehmen und die volle Zulagenförderung und den Sonderausgabenabzug auszunutzen.

Sollten die finanziellen Möglichkeiten noch eine Rürup Rente zulassen, sollte auch dies genutzt werden. Beide Versorgungsformen schließen sich nämlich gesetzlich nicht aus und können nebeneinander genutzt werden. Diese Möglichkeit, beide Versorgungsarten zu nutzen, gilt auch für Arbeitnehmer und Beamte.