Werden Leistungen auch im Todesfall bezahlt?
Die Voraussetzungen der Rürup Rente sind stark an
die der Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung angelehnt. Das bedeutet, dass
beim Tod vor dem Rentenbeginn keine Kapitalzahlung
erfolgt. Ebenso endet die Rürup Rente sofort im
Todesfall während des Rentenbezuges.
Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn man eine
Hinterbliebenenversorgung vereinbart hat. Dies ist
allerdings nur für den Ehegatten und die Kinder
möglich. Fehlen solche Berechtigten, dann verfällt
das Kapital. Die Ansprüche auf Waisenrente verfallen
auch zu dem Zeitpunkt, wenn für ein Kind kein
Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.