Werden Leistungen auch im Todesfall bezahlt?

Die Voraussetzungen der Rürup Rente sind stark an die der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt. Das bedeutet, dass beim Tod vor dem Rentenbeginn keine Kapitalzahlung erfolgt. Ebenso endet die Rürup Rente sofort im Todesfall während des Rentenbezuges.

Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn man eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart hat. Dies ist allerdings nur für den Ehegatten und die Kinder möglich. Fehlen solche Berechtigten, dann verfällt das Kapital. Die Ansprüche auf Waisenrente verfallen auch zu dem Zeitpunkt, wenn für ein Kind kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.