Welche Kriterien müssen erfüllt werden um die steuerlichen Vorteile der Rürup Rente nutzen zu können?

Voraussetzung für die Förderung der Altersvorsorgebeiträge in die Rürup Rente ist, dass der Vertrag eine lebenslange Altersrente vorsieht, die nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen darf. Die Ansprüche aus der Rürup Rente dürfen außerdem nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. über die vereinbarte Rente hinaus darf kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen.

Erlaubt ist es, die Rürup Rente mit einer Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten und die Kinder zu verbinden. Möglich ist auch die Einbeziehung einer Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente.