Welche Kriterien müssen erfüllt werden um die steuerlichen Vorteile der Rürup Rente nutzen zu können?
Voraussetzung für die Förderung der
Altersvorsorgebeiträge in die Rürup Rente ist, dass
der Vertrag eine lebenslange Altersrente vorsieht,
die nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen darf. Die
Ansprüche aus der Rürup Rente dürfen außerdem nicht
vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar,
nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
über die vereinbarte Rente hinaus darf kein Anspruch
auf Auszahlungen bestehen.
Erlaubt ist es, die Rürup Rente mit einer
Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten und die
Kinder zu verbinden. Möglich ist auch die
Einbeziehung einer Berufsunfähigkeitsrente und
Erwerbsminderungsrente.