Wie hoch ist die Abzugsfähigkeit bei der Rürup Rente?
Die Beiträge zur Rürup Rente werden steuerlich über
den Sonderausgabenabzug gefördert. Jährlich können
Aufwendungen bis zu 20.000 Euro geltend gemacht
werden. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten
verdoppelt sich dieser Betrag auf 40.000 Euro
jährlich. Bei diesen Beträgen handelt es sich um
berücksichtigungsfähige Höchstbeträge. Das bedeutet
nicht, dass diese auch in voller Höhe als
Sonderausgaben von dem Gesamtbetrag der Einkünfte
abgezogen werden können. Abzugsfähig ist ab dem Jahr
2005 ein Betrag in Höhe von 60 Prozent der
Aufwendungen. Dieser Satz erhöht sich bis zum Jahr
2025 um jeweils 2 Prozent. Für das Jahr 2009 sind
somit 68 Prozent abzugsfähig.
Bei Arbeitnehmern werden die Aufwendungen noch um
die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung gekürzt. Dies gilt auch bei
Beamten, deren Aufwendungen um fiktive
Rentenversicherungsbeiträge gekürzt werden.