Wie hoch ist die Abzugsfähigkeit bei der Rürup Rente?

Die Beiträge zur Rürup Rente werden steuerlich über den Sonderausgabenabzug gefördert. Jährlich können Aufwendungen bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 40.000 Euro jährlich. Bei diesen Beträgen handelt es sich um berücksichtigungsfähige Höchstbeträge. Das bedeutet nicht, dass diese auch in voller Höhe als Sonderausgaben von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können. Abzugsfähig ist ab dem Jahr 2005 ein Betrag in Höhe von 60 Prozent der Aufwendungen. Dieser Satz erhöht sich bis zum Jahr 2025 um jeweils 2 Prozent. Für das Jahr 2009 sind somit 68 Prozent abzugsfähig.

Bei Arbeitnehmern werden die Aufwendungen noch um die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Dies gilt auch bei Beamten, deren Aufwendungen um fiktive Rentenversicherungsbeiträge gekürzt werden.