Wie funktioniert die Rürup Renten Förderung?

Die Förderung der Rürup Renten erfolgt ausschließlich über eine steuerliche Förderung der eingezahlten Kapitalbeträge. Die gezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bis zu 20.000 Euro jährlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 40.000 Euro.

Steuerlich wirksam werden aber nicht die vollen Beträge, sondern nur ein bestimmter Teil dieser Vorsorgeaufwendungen. So ist, beginnend ab dem Jahr 2005, ein Betrag in Höhe von 60 Prozent der Aufwendungen anzusetzen. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozent. Für das Jahr 2009 bedeutet das eine Ansetzung von 68 Prozent der Aufwendungen. Eine Zulagenförderung wie bei der Riesterrente ist bei der Rürup Rente nicht vorgesehen.