Wie funktioniert die Rürup Renten Förderung?
Die Förderung der Rürup Renten erfolgt
ausschließlich über eine steuerliche Förderung der
eingezahlten Kapitalbeträge. Die gezahlten Beiträge
können als Sonderausgaben bis zu 20.000 Euro
jährlich geltend gemacht werden. Bei zusammen
veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag
auf 40.000 Euro.
Steuerlich wirksam werden aber nicht die vollen
Beträge, sondern nur ein bestimmter Teil dieser
Vorsorgeaufwendungen. So ist, beginnend ab dem Jahr
2005, ein Betrag in Höhe von 60 Prozent der
Aufwendungen anzusetzen. Dieser Prozentsatz erhöht
sich jedes Jahr um zwei Prozent. Für das Jahr 2009
bedeutet das eine Ansetzung von 68 Prozent der
Aufwendungen. Eine Zulagenförderung wie bei der
Riesterrente ist bei der Rürup Rente nicht
vorgesehen.