Was ist an der Rürup Rente so Besonderes?

Die Rürup Rente ist die einzige Möglichkeit für Selbständige, sich eine Altersversorgung auf Rentenbasis aufzubauen und damit gleichzeitig noch Steuern zu sparen. Eine Rürup Rente bietet außerdem eine Sicherheit vor einer Insolvenz, da die Ansprüche nicht übertragbar sind. Die Ansprüche aus einer Rürup Rente können auch nicht veräußert werden und dürfen nicht beliehen werden. Das bedeutet, Gläubiger können keine Abtretung oder Verpfändung verlangen. Eine Kapitalisierung ist weder während der laufenden Beitragszahlung noch in der Rentenphase möglich.

Eine der Besonderheiten der Rürup Rente ist auch, dass die Ansprüche nicht vererbt werden können. Eine Absicherung der Rentenansprüche für Hinterbliebene ist nur über eine eingeschlossene Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten und die Kinder möglich. Für Kinder enden diese Ansprüche allerdings mit dem Ende des Kindergeldanspruches.

Auch wenn die Rürup Rente in erster Linie für Selbständige gedacht ist, kann sie auch von Arbeitnehmern und Beamten in Anspruch genommen werden. Für diesen Personenkreis ist der steuerliche Aspekt allerdings nicht so lukrativ.