Was ist an der Rürup Rente so Besonderes?
Die Rürup Rente ist die einzige Möglichkeit für
Selbständige, sich eine Altersversorgung auf
Rentenbasis aufzubauen und damit gleichzeitig noch
Steuern zu sparen. Eine Rürup Rente bietet außerdem
eine Sicherheit vor einer Insolvenz, da die
Ansprüche nicht übertragbar sind. Die Ansprüche aus
einer Rürup Rente können auch nicht veräußert werden
und dürfen nicht beliehen werden. Das bedeutet,
Gläubiger können keine Abtretung oder Verpfändung
verlangen. Eine Kapitalisierung ist weder während
der laufenden Beitragszahlung noch in der
Rentenphase möglich.
Eine der Besonderheiten der Rürup Rente ist auch,
dass die Ansprüche nicht vererbt werden können. Eine
Absicherung der Rentenansprüche für Hinterbliebene
ist nur über eine eingeschlossene
Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten und die
Kinder möglich. Für Kinder enden diese Ansprüche
allerdings mit dem Ende des Kindergeldanspruches.
Auch wenn die Rürup Rente in erster Linie für
Selbständige gedacht ist, kann sie auch von
Arbeitnehmern und Beamten in Anspruch genommen
werden. Für diesen Personenkreis ist der steuerliche
Aspekt allerdings nicht so lukrativ.