Was ist eine Basisrente oder Rürup-Rente?
Die Basisrente oder Rürup-Rente bezeichnen die
gleiche Altersversorgung. Sie werden synonym
verwendet. Beide Bezeichnungen sind keine gesetzlich
verwendeten Begriffe. Sie wurden durch die Politik
und Versicherungswirtschaft geschaffen. Die
offizielle Bezeichnung für diese Art der Renten ist
die lebenslange Leibrente durch eine kapitalgedeckte
Altersversorgung. Diese Altersversorgung wird
besonders steuerlich gefördert durch die Möglichkeit
hoher Abzüge als Sonderausgaben.
Diese steuerliche Förderung der Basisrente bzw.
Rürup-Rente ist gebunden an das Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen. So darf die Rente nicht vor dem 60.
Lebensjahr beginnen. Die Ansprüche aus der
Basisrente dürfen nicht vererblich, nicht
übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und
nicht kapitalisierbar sein.