Was ist eine Basisrente oder Rürup-Rente?

Die Basisrente oder Rürup-Rente bezeichnen die gleiche Altersversorgung. Sie werden synonym verwendet. Beide Bezeichnungen sind keine gesetzlich verwendeten Begriffe. Sie wurden durch die Politik und Versicherungswirtschaft geschaffen. Die offizielle Bezeichnung für diese Art der Renten ist die lebenslange Leibrente durch eine kapitalgedeckte Altersversorgung. Diese Altersversorgung wird besonders steuerlich gefördert durch die Möglichkeit hoher Abzüge als Sonderausgaben. 

Diese steuerliche Förderung der Basisrente bzw. Rürup-Rente ist gebunden an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. So darf die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Die Ansprüche aus der Basisrente dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.