Was für eine Auszahlungsart bietet die Rürup-Rente?
Die Rürup Rente dient ihrem Zweck nach der
lebenslangen Altersversorgung. Aus diesem Grunde ist
nur eine Rentenzahlung vorgesehen. Diese
Rentenzahlung ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr
möglich. Eine übertragung, Beleihung und Verkauf ist
nicht vorgesehen. Auch eine Kapitalisierung ist
ausgeschlossen. Stirbt der Versicherte bereits vor
dem Rentenbeginn, dann sind die eingezahlten Beträge
verloren. Tritt der Tod während des Rentenbezuges
ein, dann endet die Rente sofort, egal wie kurz oder
lang sie bereits bezogen wurde.
Gegen diesen Verlust kann man sich nur mit einer
eingeschlossenen Hinterbliebenenversorgung absichern.
Dies gilt allerdings nur für den Ehegatten und die
Kinder. Sind solche Personen nicht vorhanden, dann
ist der Verlust unwiderruflich, da die Ansprüche
nicht vererbbar sind.