Was für eine Auszahlungsart bietet die Rürup-Rente?

Die Rürup Rente dient ihrem Zweck nach der lebenslangen Altersversorgung. Aus diesem Grunde ist nur eine Rentenzahlung vorgesehen. Diese Rentenzahlung ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich. Eine übertragung, Beleihung und Verkauf ist nicht vorgesehen. Auch eine Kapitalisierung ist ausgeschlossen. Stirbt der Versicherte bereits vor dem Rentenbeginn, dann sind die eingezahlten Beträge verloren. Tritt der Tod während des Rentenbezuges ein, dann endet die Rente sofort, egal wie kurz oder lang sie bereits bezogen wurde.

Gegen diesen Verlust kann man sich nur mit einer eingeschlossenen Hinterbliebenenversorgung absichern. Dies gilt allerdings nur für den Ehegatten und die Kinder. Sind solche Personen nicht vorhanden, dann ist der Verlust unwiderruflich, da die Ansprüche nicht vererbbar sind.