Unter welchem Zustand kann die Riester Förderung entfallen?

Die Riester Förderung entfällt, wenn für ein Kalenderjahr kein Eigenbeitrag eingezahlt wird. Damit wird die Zulage auch auf Null gekürzt.

Eine Riester Förderung entfällt auch, wenn man in dem Kalenderjahr nicht mehr zum rentenversicherungspflichtigen Personenkreis gehört, weil man sich beispielsweise selbständig gemacht hat. Gehört der Ehegatte noch als Arbeitnehmer zum berechtigten Personenkreis und hat dieser einen eigenen Riester Vertrag, so kann auch der Selbständige weiter ohne eigene Einzahlung die Zulage beantragen.

Die Förderung entfällt auch mit Beginn der gesetzlichen Rente, da man dann keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mehr zahlt.