Unter welchem Zustand kann die Riester Förderung entfallen?
Die Riester Förderung entfällt, wenn für ein
Kalenderjahr kein Eigenbeitrag eingezahlt wird.
Damit wird die Zulage auch auf Null gekürzt.
Eine Riester Förderung entfällt auch, wenn man in
dem Kalenderjahr nicht mehr zum
rentenversicherungspflichtigen Personenkreis gehört,
weil man sich beispielsweise selbständig gemacht
hat. Gehört der Ehegatte noch als Arbeitnehmer zum
berechtigten Personenkreis und hat dieser einen
eigenen Riester Vertrag, so kann auch der
Selbständige weiter ohne eigene Einzahlung die
Zulage beantragen.
Die Förderung entfällt auch mit Beginn der
gesetzlichen Rente, da man dann keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mehr zahlt.