Wann können Studenten von der Riester-Förderung Gebrauch machen?

Üben Studenten während des Studiums eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aus, so können sie die Riester Förderung in Anspruch nehmen.

Nehmen Studenten eine Kindererziehungszeit in Anspruch so besteht ebenfalls eine Rentenversicherungspflicht. Auch hier ist die Riester Förderung möglich. Da es hier an einem Einkommen mangelt, ist der Sockelbetrag von 60 € einzuzahlen, damit die volle Zulage gewährt wird.

Gehört der Ehegatte eines Studenten zum rentenversicherungspflichtigen Personenkreis, so kann auch der Student einen Riester-Ehegattenvertrag abschließen. Er erhält die Grundzulage auf seinen Riestervertrag, ohne dass er eigene Zahlungen leistet.