Wann können Studenten von der Riester-Förderung Gebrauch machen?
Üben Studenten während des Studiums eine
rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aus, so
können sie die Riester Förderung in Anspruch nehmen.
Nehmen Studenten eine Kindererziehungszeit in
Anspruch so besteht ebenfalls eine
Rentenversicherungspflicht. Auch hier ist die
Riester Förderung möglich. Da es hier an einem
Einkommen mangelt, ist der Sockelbetrag von 60
einzuzahlen, damit die volle Zulage gewährt wird.
Gehört der Ehegatte eines Studenten zum
rentenversicherungspflichtigen Personenkreis, so
kann auch der Student einen Riester-Ehegattenvertrag
abschließen. Er erhält die Grundzulage auf seinen
Riestervertrag, ohne dass er eigene Zahlungen
leistet.