Bis zur welchen maximalen Höhe kann die Riester Rente als Sonderausgabe geltend gemacht werden?
Ein Sonderausgabenabzug ist jährlich bis zur
maximalen Höhe von 2.100 Euro möglich. Haben beide
Ehegatten einen Riester Vertrag, können beide den Höchstbetrag in Anspruch nehmen. Es erfolgt eine
getrennte Berücksichtigung.
Eine höhere Einzahlung des einen Ehegatten führt
dabei nicht zur Anrechnung beim anderen Ehegatten,
der seinen Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft hat.