Bis wann muss die Riester-Zulage beantragt werden?
Die Riester-Zulage muss bis zum Ablauf des zweiten
Jahres nach der Beitragszahlung bei der Versicherung
eingereicht werden. Bei der Beitragszahlung für 2008
ist somit der Antrag bis zum 31.12.2010 einzureichen.
Für die Folgejahre braucht der Antrag nicht mehr
gestellt werden, da mit dem ersten Antrag die
Versicherung zur weiteren Antragstellung
bevollmächtigt wurde.