Bis wann muss die Riester-Zulage beantragt werden?

Die Riester-Zulage muss bis zum Ablauf des zweiten Jahres nach der Beitragszahlung bei der Versicherung eingereicht werden. Bei der Beitragszahlung für 2008 ist somit der Antrag bis zum 31.12.2010 einzureichen.
Für die Folgejahre braucht der Antrag nicht mehr gestellt werden, da mit dem ersten Antrag die Versicherung zur weiteren Antragstellung bevollmächtigt wurde.