Kann eine private Rentenversicherung vererbt werden?

Eine Rentenversicherung ist grundsätzlich nicht vererblich. Stirbt die versicherte Person in der Ansparphase, dann ist das eingezahlte Kapital verloren. Es kann jedoch eine Beitragsrückgewährversicherung abgeschlossen werden, so dass die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Der versicherte kann zu Lebzeiten bestimmen, wer die Auszahlungsbeträge erhält. Insoweit ist dies eine Verfügung die man als Vererbung bezeichnen kann.

Das gilt auch für die Rentenphase, wenn der Versicherte innerhalb einer vereinbarten Rentengarantiezeit stirbt. Auch hier kann er festlegen, wer die restlichen Rentenzahlungen erhalten soll.