Kann eine private Rentenversicherung vererbt werden?
Eine Rentenversicherung ist grundsätzlich nicht
vererblich. Stirbt die versicherte Person in der
Ansparphase, dann ist das eingezahlte Kapital
verloren. Es kann jedoch eine
Beitragsrückgewährversicherung abgeschlossen werden,
so dass die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden.
Der versicherte kann zu Lebzeiten bestimmen, wer die
Auszahlungsbeträge erhält. Insoweit ist dies eine
Verfügung die man als Vererbung bezeichnen kann.
Das gilt auch für die Rentenphase, wenn der
Versicherte innerhalb einer vereinbarten
Rentengarantiezeit stirbt. Auch hier kann er
festlegen, wer die restlichen Rentenzahlungen
erhalten soll.