Wann wird die private Rentenversicherung ausgezahlt?

Die vereinbarte Rente wird ab dem vorgesehen Rentenbeginn ausgezahlt.
Eine private Rentenversicherung wird auf Antrag auch als Kapitalbetrag ausgezahlt. Dies muss rechtzeitig der Versicherung angezeigt werden. Dabei ist eine volle oder teilweise Kapitalisierung möglich. Nach Rentenbeginn ist eine Auszahlung im Normalfall nicht mehr möglich.

Beim Tode des Versicherten in der Ansparphase wird das eingezahlte Kapital an die Hinterbliebenen gezahlt. Voraussetzung ist, dass eine Beitragsrückgewähr-Versicherung eingeschlossen ist. Beim Tode nach Rentenbeginn und innerhalb einer Rentengarantiezeit, kann die restliche Rentenzeit ebenfalls kapitalisiert werden.