Wann wird die private Rentenversicherung ausgezahlt?
Die vereinbarte Rente wird ab dem vorgesehen
Rentenbeginn ausgezahlt.
Eine private Rentenversicherung wird auf Antrag auch
als Kapitalbetrag ausgezahlt. Dies muss rechtzeitig
der Versicherung angezeigt werden. Dabei ist eine
volle oder teilweise Kapitalisierung möglich. Nach
Rentenbeginn ist eine Auszahlung im Normalfall nicht
mehr möglich.
Beim Tode des Versicherten in der Ansparphase wird
das eingezahlte Kapital an die Hinterbliebenen
gezahlt. Voraussetzung ist, dass eine
Beitragsrückgewähr-Versicherung eingeschlossen ist.
Beim Tode nach Rentenbeginn und innerhalb einer
Rentengarantiezeit, kann die restliche Rentenzeit
ebenfalls kapitalisiert werden.