Was ist ein Mindesteigenbetrag?

Die Riester Rente sieht eine Höchstförderung vor. Um diese Höchstförderung zu erhalten muss ein Mindesteigenbetrag gezahlt werden. Voraussetzung für die Höchstförderung ist, dass 4% des Vorjahreseinkommens, einschließlich der Zulagen, in den Rentenvertrag eingezahlt werden.

Hat ein Alleinstehender ein Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro, so muss er einschließlich der Zulage von 154 Euro, einen Beitrag von 1.200 abzüglich 154 € = 1.046 € zahlen.

Nur wenn er diesen Mindesteigenbetrag einzahlt, erhält er die volle Förderung. Zahlt er im obigen Beispiel statt der 1.046 € nur 526 €, also die Hälfte, so erhält er auch nur die die Zulage zur Hälfte.

Der Mindesteigenbetrag darf nicht mit dem Sockelbetrag verwechselt werden. Dieser beträgt jährlich 60 €. Sind die Summe der Zulagen bereits höher als der Mindesteigenbetrag, würde der Eigenbetrag auf null sinken.

In diesen Fällen kommt der Sockelbetrag zum Tragen, der in jedem Falle gezahlt werden muss.