Was versteht man unter Kapitalwahlrecht?

Das Kapitalwahlrecht bedeutet, dass man bei der Kapitalauszahlung nicht an eine lebenslange Rente gebunden ist. Man kann sich beim Ende der Ansparphase das Kapital der Rentenversicherung ganz oder teilweise auszahlen lassen. Je nach Auszahlungszeitpunkt hat dies unterschiedliche steuerliche Auswirkungen.

Nach den Versicherungsbedingungen muss man diese Kapitaloption je nach Gesellschaft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren vorher geltend machen.