Was versteht man unter Kapitalwahlrecht?
Das Kapitalwahlrecht bedeutet, dass man bei der
Kapitalauszahlung nicht an eine lebenslange Rente
gebunden ist. Man kann sich beim Ende der
Ansparphase das Kapital der Rentenversicherung ganz
oder teilweise auszahlen lassen. Je nach
Auszahlungszeitpunkt hat dies unterschiedliche
steuerliche Auswirkungen.
Nach den Versicherungsbedingungen muss man diese
Kapitaloption je nach Gesellschaft zwischen sechs
Monaten und zwei Jahren vorher geltend machen.