Wie hoch sind die Zulagen?
Als Grundzulage wird jährlich ein Betrag in Höhe von
154 Euro gezahlt. Haben beide Ehegatten eine Riester
Renten Vertrag, erhalten beide diese Zulage. Für
jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld wird eine
Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die
ab 2008 geboren werde, beträgt die Zulage jährlich
300 Euro.
Neben den Zulagen ist noch ein Sonderausgabenabzug
bis 2.100 Euro möglich. Ergibt die vom Finanzamt
vorgenommene Vergleichsberechnung, dass die
Steuervariante günstiger ist, wird neben der Zulage
noch eine direkte Steuererstattung fällig.