Wie hoch sind die Zulagen?

Als Grundzulage wird jährlich ein Betrag in Höhe von 154 Euro gezahlt. Haben beide Ehegatten eine Riester Renten Vertrag, erhalten beide diese Zulage. Für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld wird eine Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren werde, beträgt die Zulage jährlich 300 Euro.

Neben den Zulagen ist noch ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro möglich. Ergibt die vom Finanzamt vorgenommene Vergleichsberechnung, dass die Steuervariante günstiger ist, wird neben der Zulage noch eine direkte Steuererstattung fällig.