Wie hoch ist der Betrag für die Riester Rente?
Die Riester Rente sieht eine Höchstförderung vor. Um
diese Höchstförderung zu erhalten muss ein
Mindesteigenbetrag gezahlt werden. Voraussetzung für
die Höchstförderung ist, dass 4% des
Vorjahreseinkommens, einschließlich der
Zulagen, in
den Rentenvertrag eingezahlt werden.
Hat ein Alleinstehender ein Vorjahreseinkommen von
30.000 Euro, so muss er einschließlich der Zulage
von 154 Euro, einen Beitrag von 1.200 abzüglich 154
€ = 1.046 € zahlen.
Nur wenn er diesen Mindesteigenbetrag einzahlt,
erhält er die volle Förderung. Zahlt er im obigen
Beispiel statt der 1.046 € nur 526 €, also die
Hälfte, so erhält er auch nur die die Zulage zur
Hälfte.
Der Mindesteigenbetrag darf nicht mit dem
Sockelbetrag verwechselt werden. Dieser beträgt
jährlich 60 €. Sind die Summe der Zulagen bereits
höher als der Mindesteigenbetrag, würde der
Eigenbetrag auf null sinken.
In diesen Fällen kommt der Sockelbetrag zum Tragen,
der in jedem Falle gezahlt werden muss.