Können Beiträge zur Riester Rente als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden?

Vorsorgeaufwendungen können in bestimmten Umfang als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 EStG geltend gemacht werden. Für die Vorsorgeaufwendungen in einen Riestervertrag ist der Sonderausgabenabzug abschließend in § 10a EStG geregelt. Hier ist der Abzugsbetrag auf maximal 2.100 € im Jahr begrenzt. Ein weiterer Abzug ist nicht möglich.