Können Beiträge zur Riester Rente als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden?
Vorsorgeaufwendungen können in bestimmten Umfang als
Sonderausgaben im Rahmen des § 10 EStG geltend
gemacht werden. Für die Vorsorgeaufwendungen in
einen Riestervertrag ist der Sonderausgabenabzug
abschließend in § 10a EStG geregelt. Hier ist der
Abzugsbetrag auf maximal 2.100 im Jahr begrenzt.
Ein weiterer Abzug ist nicht möglich.