Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr bedienen kann?
Kann man die Beiträge für die Rentenversicherung
nicht mehr aufbringen, bieten sich mehrere
Möglichkeiten an.
Die Kündigung der Rentenversicherung hat dabei die
größten Nachteile. Hier wird nur der vereinbarte
Rückkaufswert ausgezahlt. An den Gewinnüberschüssen wird man nicht beteiligt.
Handelt es sich nur um eine vorübergehende
Zahlungsschwierigkeit, dann kann man auch eine
Stundung der fälligen Beiträge vereinbaren. Dies
müssen dann aber später verzinslich nachgezahlt
werden.
Lassen sich die Beiträge dauerhaft nicht mehr
aufbringen, so kann die Rentenversicherung
beitragsfrei gestellt werden. Hier wird die
Versicherung in eine beitragsfreie
Versicherungssumme umgewandelt und die Höhe der
erreichten Rente festgestellt. Diese Rente wird dann
ab dem vereinbarten Rentenbeginn gezahlt. Dabei wird
auch die Überschussbeteiligung berücksichtigt.
Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der eigenen
Rentenversicherung. Hier kann man sogar mehrere
Angebote einholen und an den Meistbietenden
verkaufen.