Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr bedienen kann?

Kann man die Beiträge für die Rentenversicherung nicht mehr aufbringen, bieten sich mehrere Möglichkeiten an.
Die Kündigung der Rentenversicherung hat dabei die größten Nachteile. Hier wird nur der vereinbarte Rückkaufswert ausgezahlt. An den Gewinnüberschüssen wird man nicht beteiligt.

Handelt es sich nur um eine vorübergehende Zahlungsschwierigkeit, dann kann man auch eine Stundung der fälligen Beiträge vereinbaren. Dies müssen dann aber später verzinslich nachgezahlt werden.

Lassen sich die Beiträge dauerhaft nicht mehr aufbringen, so kann die Rentenversicherung beitragsfrei gestellt werden. Hier wird die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherungssumme umgewandelt und die Höhe der erreichten Rente festgestellt. Diese Rente wird dann ab dem vereinbarten Rentenbeginn gezahlt. Dabei wird auch die Überschussbeteiligung berücksichtigt.

Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der eigenen Rentenversicherung. Hier kann man sogar mehrere Angebote einholen und an den Meistbietenden verkaufen.