Können Beamte auch die Riester Förderung in Anspruch nehmen?
Auch Beamte gehören zum berechtigten Personenkreis,
die die Riester Förderung in Anspruch nehmen können.
Dies gilt allerdings nur, solange sie laufende
Besoldung erhalten. Hier endet die Förderung mit dem
Beginn der Versorgungsbezüge oder dem Wegfall der
Besoldung bei Beurlaubung. Anstelle des
rentenversicherungspflichtigen Einkommens tritt das
Einkommen aus der Besoldung.
Die Zulagenhöhe entspricht denen der sonstigen
Arbeitnehmer. Dies gilt auch für die höchstmöglichen
Sonderausgabenabzüge.