Können Beamte auch die Riester Förderung in Anspruch nehmen?

Auch Beamte gehören zum berechtigten Personenkreis, die die Riester Förderung in Anspruch nehmen können. Dies gilt allerdings nur, solange sie laufende Besoldung erhalten. Hier endet die Förderung mit dem Beginn der Versorgungsbezüge oder dem Wegfall der Besoldung bei Beurlaubung. Anstelle des rentenversicherungspflichtigen Einkommens tritt das Einkommen aus der Besoldung.

Die Zulagenhöhe entspricht denen der sonstigen Arbeitnehmer. Dies gilt auch für die höchstmöglichen Sonderausgabenabzüge.