Können Arbeitslose die Riester Förderung erhalten wenn ja, was ist zu beachten?
Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Dauer des
Bezuges in der gesetzlichen Rentenversicherung
versicherungspflichtig. Die Beiträge zur
Rentenversicherung werden dabei von der
Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Das bedeutet, dass Empfänger von Arbeitslosengeld
auch weiterhin die Riester Förderung in Anspruch
nehmen können. Bei der Berechnung des Einkommens ist
dabei von dem Einkommen auszugehen, das der
Berechnung der Rentenbeiträge zugrunde liegt. Ist
dieses Einkommen höher als das Arbeitslosengeld, ist
nur das Arbeitslosengeld anzusetzen.
Dies gilt auch bei Empfängern von Arbeitslosengeld
II, die diese Leistung nicht nur als Darlehen
erhalten. Bei diesen Personen erfolgt die Leistung
nur nach Prüfung der Bedürftigkeit. Die von ihnen
eingezahlten Riesterbeiträge werden dabei nicht als
Einkommen angerechnet.