Können Arbeitslose die Riester Förderung erhalten – wenn ja, was ist zu beachten?

Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Dauer des Bezuges in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden dabei von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Das bedeutet, dass Empfänger von Arbeitslosengeld auch weiterhin die Riester Förderung in Anspruch nehmen können. Bei der Berechnung des Einkommens ist dabei von dem Einkommen auszugehen, das der Berechnung der Rentenbeiträge zugrunde liegt. Ist dieses Einkommen höher als das Arbeitslosengeld, ist nur das Arbeitslosengeld anzusetzen.

Dies gilt auch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, die diese Leistung nicht nur als Darlehen erhalten. Bei diesen Personen erfolgt die Leistung nur nach Prüfung der Bedürftigkeit. Die von ihnen eingezahlten Riesterbeiträge werden dabei nicht als Einkommen angerechnet.