Werden mir die Zulagen automatisch angerechnet oder muss ich diese beantragen?

Die Zulagen müssen einmal beantragt werden. Die Versicherungsgesellschaft sendet einen vorbereiteten Vordruck zu, der schon die meisten Angaben enthält. Die Daten sind noch um die Personalien der Kinder, die des Ehegatten und die Versicherungsnummer zu ergänzen.

Für die Folgejahre braucht kein Antrag mehr auf die Zulage gestellt werden. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt diese Antragstellung im Auftrag des Versicherten. Nur wenn sich die Verhältnisse ändern, z.B. Geburt eines Kindes, Wegfall des Kindergeldes, Scheidung, sollte die Versicherung benachrichtigt werden.