Werden mir die Zulagen automatisch angerechnet oder muss ich diese beantragen?
Die Zulagen müssen einmal beantragt werden. Die
Versicherungsgesellschaft sendet einen vorbereiteten
Vordruck zu, der schon die meisten Angaben enthält.
Die Daten sind noch um die Personalien der Kinder,
die des Ehegatten und die Versicherungsnummer zu
ergänzen.
Für die Folgejahre braucht kein Antrag mehr auf die
Zulage gestellt werden. Die
Versicherungsgesellschaft übernimmt diese
Antragstellung im Auftrag des Versicherten. Nur wenn
sich die Verhältnisse ändern, z.B. Geburt eines
Kindes, Wegfall des Kindergeldes, Scheidung, sollte
die Versicherung benachrichtigt werden.